Bauarbeiten in der Nachbarwohnung seit über 6 Monaten mit erheblicher Lärmbelästigung
Wir wohnen seit Jahren in einem Mietshaus und haben eine kleine Tochter. Seit September letzten Jahres wird unsere Nachbarwohnung saniert und das ist verbunden mit extremen Lärmaufkommen. Das die Arbeiter sich nicht an die Mittagszeiten halten müssen, die in der Hausordnung stehen, ist uns klar. Aber es kann doch kein Zustand sein, dass wir über Monate hinweg teilweise nicht miteinander reden können, weil es so extrem laut ist. Unsere Tochter kann mittags nicht schlafen und mit den Arbeitern kann man gar nicht reden, da wird man regelrecht verarscht bevor es zu einem Gespräch kommt.
Die Arbeiten sind zwar seit letztes Jahr Mai angekündigt, sollten aber schon lange abgeschlossen sein. Wir haben teilweise beide 50 - 60 Stunden Arbeit pro Woche und drehen hier langsam durch, weil wir selbst am Samstag keine Ruhe kriegen.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, das Ganze zu unterbinden, oder?!
3 Antworten
Unterbinden könnt ihr die Arbeiten sicher nicht. Aber ihr hättet sofort Mietminderung ankündigen müssen als die Arbeiten angekündigt wurden! Beim Mieterverein hätte euch jemand sagen können, um welchen Betrag ihr die Miete hättet kürzen können! Diese Maßnahme beschleunigt die Arbeiten manchmal ungemein!
Aber auch wenn ihr Zeit versäumt habt, solltet ihr euch beim Mieterverein kundig machen, welches Recht zur Mietminderung ihr jetzt noch habt. Glaub mir, der geringe Jahresbeitrag ist gerechtfertigt!
Unabhängig von der Ankündigung ist dies ein Mangel. Also Mängelanzeige schreiben (per Einwurfeinschreiben) mit Bitte um Abhife. Frist setzen und Mietminderung ankündigen. Da die Sätze unterschiedlich sind, lieber etwas niedriger ansetzen. Miete nur noch "unter Vorbehalt" überweisen. So haltet ihr euch den Weg für Rückforderungen offen.
Ansonsten hilft der Gang zum Mieterverein. Hättet ihr schon im Mai oder spätestens im September machen sollen.
Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!
nein, gibt es nicht, ihr könnt nur beim VM mietminderung verlangen.