Wer zahlt Anwaltskosten bei Nachbarschaftsstreit?
Wir wohnen in einem Reihenhaus.Unsere Thujahecke ca 9-10 Bäume grenzen an den Palisardenzaun des Nachbarn.Die Sträucher überragten ein paar cm den Zaun des Nachbarn.Ohne uns vorher zu bitten die Hecke zu kürzen haben wir Post vom Anwalt bekommen.Wir sollten die Hecke in einer Frist von einer Woche ungefähr abschneiden! Sofort nach Eingang des Schreibens kürzten wir die Hecke!! Jetzt sollen wir die Anwaltskosten tragen!!!Ist das rechtens???Wir befürchten das noch öfters Schreiben vom Anwalt kommen werden da unseren netten Nachbarn ständig etwas einfällt!!!Kann das wirklich sein???
5 Antworten
Nein, müsst ihr nicht. Es zahlt der Auftraggeber.
Außerdem hätte der Nachbar euch zuerst nett bitten können, die überragenden Gewächse zu kürzen. Dazu muss er euch übruigens das Hammerschlagrecht einräumen... er hätte euch bei Bedarf gestatten müssen, SEIN Grundstück zu betreten um EURE Hecke zu kürzen.
Für die Zukunft: 2x jährlich die Hecke deutlich zurück schneiden, so dass idealerweise etwa 10 cm zur palisade wieder frei sind.
Fast genau den ähnlichen Fall hatte ich selber. Allerdings hatte sich die Nachbarin über ihren Anwalt wegen Efeu beschwert.
Nur wenn es zum einem Prozess kommt und du diesen verlierst, musst du entsprechend des Urteils die Prozesskosten sowie die gegenerischen Anwaltskosten tragen.
Daher sollte man Nachbarn, die einen Anwalt bemühen, ins Leer laufen lassen, indem man den Gegenstand der Beschwerde beseitigt, sofern das berechtigt ist. Damit wäre ein Prozess hinfällig und die Gegnerseite bleibt auf ihren Anwaltskosten sitzen. Was viele nicht wissen: auch bei einem Vergleich vor Gericht muss jeder selber seinen Anwalt bezahlen, weil durch den Vergleich kein Urteil ergeht und ohne Urteil gibt es keine Zahlungspflicht.
Wenn man Post über den Nachbarn von einem Anwalt bekommt, ist es noch
lange nicht gesagt, dass das stimmt, was in dem Brief steht. Also was ich sagen will...
es muss nicht unbedingt stimmen, dass ihr die Hecke kürzen müßt.
Da gibts x Bestimmungen, Gewohnheitsrecht etc.
Deshalb, nicht immer das machen, was die wollen.
Für die Zukunft dann mal eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wird sich
bestimmt lohnen ;-)
Nein, die Anwaltskosten musst du nicht tragen. Der Nachbar hätte dich auffordern müssen, innerhalb einer angemessenen Frist, die Sträucher zu kürzen. Hat er das nicht gemacht, zahlt er selber als Auftraggeber seinen Anwalt. Einfach dem Anwalt mitteilen, dass du nicht aufgefordert wurdest, die Sträucher zu kürzen, was Pflicht des Nachbarn gewesen wäre. Aus diesem Grunde lehnst du jegliche Übernahme von Kosten ab. Sche...., wen man solche Nachbarn hat.. Wie einfach wäre es doch, wenn man sich verständigen könnte und freundlich um den Rückschnitt bittet.
nein, das muss der nachbar selbst bezahlen. und am besten dann noch freundlich grinsen, und fragen wie teuer es denn gewesen ist :-)