Muss man die Anwaltskosten immer im Voraus zahlen?
Zb wenn jemand einen Anwalt beauftragt, um Forderungen gegen mich vorm Amtsgericht einzutreiben, muss er die Anwaltskosten im Voraus zahlen?
7 Antworten
Das kann der Anwalt entscheiden. Ist er der Meinung, dass sein Mandant, den Streit gewinnt, (und der Gegner solvent ist), kann er auf die Vorauszahlung verzichten.
Dem Anwalt reicht auch eine bestätigte Deckungszusage durch eine RS-Versicherung.
Gerichtskosten müssen in jedem Fall vorher entrichtet werden, sonst wird die Klage gar nicht angenommen
Dann nimmt der Anwalt GANZ SICHER, erst einmal einen angemessenen Vorschuss.
Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen bekommen Prozesskostenhilfe.
Da kann der Anwalt ganz sicher sein, dass er sein Geld bekommt.
Da wird aber erst einmal die Erfolgsaussicht geprüft. Liegt diese unter 50 % wird auch die PKH nicht genehmigt.
Nein, aber Anwälte dürfen, vor allem wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mandanten besteht, einen Vorschuss verlangen.
Nein, es kann sogar sein, dass du sie tragen musst
Ja, ohne Vorkasse wird der Anwalt nicht tätig
du musst dir doch keine gedanken über die finanziellen ausgaben deiner gläubiger machen. die kommen schon klar. die sind in der regel rechtsschutzversichert.
du bist zwar unbequem für die, aber du bist nicht die größte plage auf gottes weiter erde- auch wenn du dich noch so sehr bemühst.
Er wundert sich wahrscheinlich warum er seinen Anwalt im Voraus bezahlen muss.
Gegner kann Harz IV sein lol