Nachbarschaftsrecht - Heckenhöhe
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn sich jemand zu meiner Frage äussern würde. Die verschiedenen § zum Nachbarschaftsrecht habe ich bereits gelesen, aber keine konkrete Antwort daraus für mein Problem ziehen können.
Ich versuche mal zu erklären worum es geht:
Wir haben zu Beginn des Jahres ein Haus mit einem relativ großen Garten gekauf. Das Grundstück wird jeweils zum rechten und linken Nachbarn mit einer Hecke begrenzt. Die Hecken sind unterschiedlich hoch. Zur einen Seite ca. 2,80 m und zur anderen Seite ca. 3,80 m. Das finden wir schön und ist völlig ok so. Unser Garten grenzt an eine Privatstraße. Die drei Häuser an dieser Privatstraße haben ein Wegerecht. Dadurch grenzt das Grundstück dieser Häuser nicht direkt an unserem Grundstück. So und jetzt komme ich langsam zu meinem Problem. Die Begrenzung von unserem Garten zu dieser Privatstraße ist ein ca. 1,20 hoher Maschendrahtzaun. Dahinter (also in Richtung Garten) standen Tannen von ca. 20 Metern. Alle Haus- und Wohnungseigentümer dieser Privatstraße waren erfreut, dass diese Tannen endlich wegkamen. Jetzt möchten wir eine Hecke anlegen, die aus Wildgehölzen und Eiben bestehen soll und sind davon ausgegangen, dass wir die Höhe dieser neuen Hecke, den anderen an unser Grundstück angrenzenden Hecken anpassen können. Dem ist aber nicht so. Nachdem die Tannen weg waren, traten die Nachbarn auf einmal mit ganz neuen Regeln an uns heran. 2 m Höhe und keinen cm mehr. Sie drohten sofort mit Rechtsanwalt und Schiedsmann und ich wüsste jetzt gerne, wo meine Rechte liegen. Unsere Terrasse liegt etwas höher, so dass man, wenn die 2 m eingehalten werden müssen, nicht geschützt sitzen kann. Deshalb würden wir gerne höher als 2 m pflanzen.
Im Nachbarschaftsrecht ist nun die Rede davon, dass Hecken die 1 m Abstand zum Nachbarschaftsgrundstück haben auch höher als 2 m sein können. Wie hoch steht da aber nicht. Bedeutet, dass ich einfach mit meiner Pflanzung nach "innen" gehen muss und dann kann ich höher pflanzen? Kann mir hier jemand etwas genaueres mitteilen?
Dann wüsste ich gerne, ob zwischen Sträuchern die nicht geschnitten werden wie eine Hecke, sondern "wild" wachsen andere Kriterien gelten. Das habe ich nicht verstanden. Haben die Nachbarn überhaupt ein Recht das von uns zu fordern, weil ja nicht direkt ihr Grundstück an unserem endet, sondern die Privatstraße?
Hätte ich gewußt welcher Rattenschwanz nach die Fällung auf uns zukommt, hätten wir die Tannen einfach gekürzt und fertig. Nun sind sie weg und wir sitzen ziemlich ungeschützt, so dass etwas passieren muss. Ich möchte jetzt aber nicht munter drauf lospflanzen und mich dann nachher ärgern, weil ich vielleicht nicht noch ein paar cm mehr vom Zaun abgerückt bin. Probleme die der Mensch nicht braucht.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße Maböbo
3 Antworten
Auf einen Nenner gebracht: ja, umso weiter im Grundstücks-Inneren, desto höher.
aber das ist lokal sehr unterschiedlich, wirklich verbindlich kann dir das das Bauamt deiner Gemeinde mitteilen.
Ok, den Gedanken hatten wir auch schon. Nur ist heute Samstag und bis Montag ist noch etwas hin.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße Maboebo
Vielleicht kannst Du versuchen, bei der Verbraucherschutzzentrale Infos zu erhalten. Die Nummer gibt es bei der Auskunft und Kosten hast Du nur in Form von ein wenig höheren Telefongebühren. Die haben Fachleute (auch Anwälte usw.) zu allen möglichen Themen und geben gute Tips.
Außerdem gibt es ein kleines Büchlein "Das Nachbarschaftsrecht". Ist es das, welches ihr schon besitzt?
Sollte das dort nicht drin vermerkt sein, wäre ein Besuch auf dem Gemeindeamt (Bauamt o.ä.) sinnvoll oder beim Landratsamt, welches ja auch dafür zuständig ist (Genehmigungen etc.).
In manchen Fällen gibt es halt auch Ausnahmen oder eine Art Gewohnheitsrecht z.B. bei bestehenden Gehölzen usw. - aber das scheint ihr ja zu wissen. (Ich meine wegen der Tannen..)
Wer sich da ganz sicher auch auskennt, sind Landschaftsgärtner. Das sollte nicht soo viele Kosten verursachen - wenn überhaupt. (Vielleicht gibt es hier ja so jemand.)
Viele Erfolg!
Hallo Maböbo,
hier vielleicht ein hilfreicher Link: www.frag-einen-anwalt.de
Einen Beratungstermin bei einem Anwalt zu vereinbaren, um eine konkrete Rechtsberatung zu bekommen, ist teuer.
Ich habe selbst auf dieser Seite meine Rechtsfragen gestellt. Funktioniert sehr gut. Und ist viel günstiger.
Hier stehen verschiedene Anwälte zur Verfügung, die in deiner Rechtskategorie sich auskennen. Einfach anmelden, gewünschten Betrag, den du zahlen möchtest für die Antwort, einsetzen, Frage stellen und abschicken.
Ein passender Fachanwalt wird sich deiner Frage annehmen und innerhalb kürzester Zeit eine Antwort schreiben. Ist die Antwort zufriedenstellend und ausreichend (auch Nachfragen ist erlaubt), kannst du bestätigen und der eingesetzte Betrag wird dann für die Antwort von deinem Konto abgebucht und dem Anwalt gutgeschrieben.
Nette Grüße!
Hallo Maböbo,
so ging es mir auch. Eine verbindliche Aussage in einem Forum ist schwer zu bekommen, besonders in Rechtsfragen. Da hat sich dann der "kleine Betrag" von bei mir um die 30 - 50 Euro schon gelohnt unter frag-einen-anwalt.de. Die Antwort kam innerhalb einer halben Stunde. Habe genau das gemacht, was mir geraten wurde und hatte Erfolg. Hat mir dann eine Menge Kosten erspart. ;-)
Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostet bis 199,00 Euro plus MwSt.
Wünsche auch viel Erfolg!
Sonnige Grüße
Hallo Tanemali, vielen Dank für den Link.
Ich hatte bei Google Nachbarschaftsrecht eingegeben und bin dann auf dieser Seite gelandet. Jemand hatte eine Frage über Infos bzgl. einer kostenlosen Rechtsberatung gestellt und wurde dann aufgefordert seine Frage doch hier zu stellen. Diese ganze Aktion hat schon so viel Geld gekostet, dass ich neue Kosten jetzt erst einmal umgehen wollte und das Netz mit seinen unterschiedlichen Nutzern als Informationsquelle nutzen wollte. Fand es auch spannend mal eine Frage in einem Forum in den Raum zu werfen und war gespannt auf die Antworten. Wahrscheinlich wird mir nichts anderes übrig bleiben, als bei einem Anwalt Rat einzuholen.
Danke für deine Antwort.
Viele Grüße M.