Nachbar mit Kettensäge , Lärmbelästigung.
Hallo Community! Ich habe eine Frage , unser Nachbar hantiert schon seit heute morgen früh (10 Uhr) mit seiner Kettensäge im Garten rum und macht Krach ohne Ende. Jetzt um 3 Uhr Mittag sägt er da immer noch rum. Ist das nicht Lärmbelästigung? Gestern hat er auch schon von halb 4 bis 7 Uhr Abends da gesägt.
8 Antworten
Allgemein darf er Wochentags von 07:00 bis 20:00 sägen, bis der Sprit alle ist oder das Holz weg.
Genaueres sagen Dir die entsprechenden Regelungen für Dein Bundesland und Satzungen für Deinen Ort - da kann das weiter eingeschränkt werden - also mal bei der Gemeinde/Ordnungsamt nachfragen.
Sein Brennholz darf man aber selber im Garten sägen. Mein Nachbar war mal noch feiner - der hat seine 2 Wochen Urlaub über 8h am Tag Brennholz gespalten - mit dem großen Spalthammer... alle paar Sekunden ein WUMMS.
nein, ist es nicht. ist manchmal so, das es sägen muß. er kann noch nicht leise sägen. soweit sind wir noch nicht.
Solange nicht Sonntag oder Feiertag ist, wirst Du da nicht viel machen können. Es ist schließlich Werktag.
Die einzuhaltenden Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Google einfach mal danach.
Jein. Sonn und Feiertagsruhe und auch die Nachtruhe ist gesetzlich geregelt - mit Ausnahmen wie z. B. für die Landwirtschaft.
In bestimmten Orten wie z. B. Kurorte können kommunale Verordnungen erlassen werden, die einer "Mittagsruhe" entsprechen, obwohl es eine "Mittagsruhe" im eigentlichen Sinne normalerweise gar nicht gibt. Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrtum, dass es in Deutschland eine bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe gibt.
In vielen kleinen Gemeinden ist es zwar heute noch so, daß es nicht schickt, in der "Mittagszeit" den Rasenmäher anzuwerfen. Das ist aber nur so, "weil es immer so war" und nicht, weil es in irgendeiner kommunalen Vorschrift geregelt ist. Meist findet man in dieser nämlich rein gar nichts. Es ist viel mehr die persönliche Rücksichtnahme aufeinander, die manchmal auf der Strecke bleibt - und die einen Nachbarn mögen sich halt - und die anderen nicht!
Wenn der Fragesteller nicht gerade in einem Ort wie z. B. einem Kurort lebt, wo es Ausnahmen gibt, wird er sich an einem Werktag auch an einer Kettensäge nicht stören dürfen.
Viele vergessen, daß Samstag ein Werktag ist, weil sie selbst nicht arbeiten müssen.
Da es aber auch Menschen gibt, die wie ich am Samstag, Sonntag, Feiertag arbeiten müssen, kann es schon mal vorkommen, daß man sich gerade nicht bewußt ist, daß gerade Sonntag ist, wenn man ein Loch in die Wand bohrt oder Einkaufen gehen will. Auch mir ist es schon passiert, daß ich Sonntags den Rasenmäher angeworfen habe, weil gerade so schönes Wetter war - und ich halt frei hatte. Da war dann auch gar kein böser Wille dabei. Nur habe ich halt Nachbarn, die mit mir reden - und anders herum. Da war der Irrtum dann auch schnell aufgeklärt und keiner ist dem anderen böse :-)
"Nach dem Verordnungstext sollen bestimmte Geräte und Maschinen, wie etwa Motorkettensägen, Mischer, Baukreissägen, Tischkreissägen, Fahrzeugkühlaggregate, Grastrimmer, Heckenscheren, bestimmte Rasenmäher, Holzspalter, Kaminholzsägen, Gartenhäcksler, Laubbläser und Laubsammler an Sonn- und Feiertagen ganztägig, sowie an Werkstagen in der Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Insbesondere Laubbläser und Laubsammler sollen an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr grundsätzlich nicht betrieben werden."
http://www.bautied.de/cms/36-Laermschutzverordnung-fuer-Gartengeraete.html
Die BImSchV dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_32/gesamt.pdf siehe §7 + Anhang
Ich glaube, zumindest heute hätte er von 13.00 bis 15.00 Uhr Ruhe einhalten müssen. (ohne Gewähr). Aber morgen (Sonntag) darf er seine Säge überhaupt nicht benutzen. Und da würde ich als Nachbar, der wochentags arbeiten geht, auch drauf bestehen.
Ein allgemeine Mittagsruhe gibt es nicht mehr - das gilt nur noch im Einzelfall.
Dafür gelten meistens kommunale Verordnungen, die wird man mit google nur in Einzelfällen finden - dazu besser beim Ordnungsamt anrufen und nach der örtlichen Regelung fragen.