Sagt man bei seinem Chef Bescheid, wenn man wieder kommt?
Mache momentan ein Praktikum.
Habe meinem Chef geschrieben, ich bin krank und komme frühestens Donnerstag/ Freitag wieder. Dann war ich erst am Mittwoch eine Woche später wieder da. War also 7 Werktage krank und habe nicht angemeldet, dass ich wieder gesund bin.
Mein Chef war empört darüber und meinte "Wir dachten du kommst garnicht mehr".
Läuft es in den meisten Unternehmen so ab, dass man auch anmelden soll, wenn man wieder kommt? Oder ist sowas eher ein Einzelfall?
6 Antworten
Läuft es in den meisten Unternehmen so ab, dass man auch anmelden soll, wenn man wieder kommt? Oder ist sowas eher ein Einzelfall?
Ein "Einzelfall" ist das nicht, ich kenne einige AG, die das "wünschen" (verlangen)
Rechtlich muss man sich nicht "zurückmelden", wenn man nach Ablauf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankmeldung wieder zur Arbeit kommt.
Allerdings macht es z.B. bei Schichtarbeiten Sinn, wenn ein AG schon im Voraus weiß, dass ein AN wieder gesund ist oder noch länger ausfallen wird, da er dann den Arbeitsplatz evtl. frühzeitig besetzen kann und nicht erst an dem Tag, an dem für den erkrankten MA wieder Arbeit geplant war
Ich erspare mir jetzt erst mal jeden Kommentar zu Deinem Verhalten, und schreibe Dir, wie man das mit der AU-Meldung macht:
Man meldet sich ab an dem Tag, an dem man AU ist - entweder sofort morgens bei Arbeitsbeginng oder eben dann, wenn man während der Arbeit gesundheitliche Probleme bekommt.
Man meldet sich also konkret ab für diesen einen Tag.
Da man allerspätestens ab dem dritten Tag (kommt auf Deinen Vertrag drauf an) eine AU-bescheinigung liefern muss, meldet man sich am zweiten Tag bereits um zu sagen, dass man imme rnoch nicht kommen kann, und einen Arzt aufsuchen muss.
Dann gehst Du zum Arzt und lässt Deine AU feststellen. Diese AU-Bescheinigung lässt man dem Arbeitgeber SOFORT zukommen - so schnell es möglich ist zumindest - und meldet sich zusätzlich noch telefonisch mit dem voraussichtlichen Ende der AU.
Wenn Du nach dem Ende der bestätigten Zeit noch nicht arbeiten kannst, gehst Du wieder zum Arzt und lässt deine AU verlängern. Dann wieder: Sofort anrufen und die Bescheinigung zur Firma geben.
Wenn Du dich dann nicht mehr meldest, geht man davon aus, dass Du am Folgetag des Endes Deiner AU wieder zur Arbeit erscheinst.
Wirst Du nicht erscheinen, fehlst Du unentschuldigt.
ALLES ANDERE zeigt leider völlige Respektlosigkeit und mangelndes Interesse.
Wenn ich Dein Chef gewesen wäre, hätte ich Dich gebeten, zu gehen und nicht mehr wiederzukommen.
Ja, das sagt man. Und das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt in Paragraf 5 im vierten Satz ganz eindeutig:
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Daraus ist zu schließen, dass man, wenn man länger krank war als ursprünglich angenommen oder bescheinigt, dem Arbeitgeber Bescheid gibt. Weil du das offensichtlich nicht gemacht hast, warst du seit Montag überfällig. Da wundert es nicht, dass man mit dir nicht mehr gerechnet hat. Da liegt der Hund begraben.
Ich glaube es geht hier eher darum, dass du angedeutet hast, wann du in etwa frühestens wieder auf der Arbeit bist und dann plötzlich eine Woche später kommst. Wir handhaben es auch so, dass wir uns auf dem Laufenden halten und nach drei Tagen braucht man ja sowieso eine Bescheinigung vom Arzt. Finde es verständlich, dass dein Chef verwundert war.
Für meine komplette Fehlzeit, also Montag bis Dienstag (7 Werktage).
Habe es aber erst abgegeben, als ich wieder gearbeitet habe
Okay, also konnte dein Chef am Do / Fr nicht wissen das du nicht kommst
Im Beruf muss die AU auch am 3. Tag in der Firma sein
Na zumindest meldet man sich dann Do / Fr nochmal und sagt das man doch noch nicht kommt!
Und ja, der Betrieb soll / muss schon wissen wann du wieder kommst, also aller spätestens am Tag davor sagt man Bescheid
Attest hatte ich ja :)