Jobben neben Studium bei der Polizei NRW
Ich habe das Internet nach dieser Frage schon durchsucht, kam aber zu keiner zufriedenstellenden Antwort. Ich frage mich halt, ob ich meinen Minijob, den ich seit mehreren Jahren neben meiner Schullaufbahn ausgeführt habe, auch neben dem Studium der Polizei weiter ausführen kann. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten in einer Bar, hauptsächlich am Wochenende (Freitag, Samstag Abend). Bei mir kam diese Frage auf, da im Bekanntenkreis behauptet wurde, dass dies nicht erlaubt seie. Wirklich untermauern konnte mir diese Aussage aber niemand.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
8 Antworten
Kann man nicht pauschal beantworten. Du hast aber die Möglichkeit, bei der Einstellung anzugeben, dass du noch einen Nebenjob hast. Dieser wird sich dann angeschaut und je nachdem, ob es mit dem Polizeiberuf vereinbar ist, wird es entweder abgelehnt oder zugestimmt. Das kann dir hier aber niemand mit Bestimmheit sagen.
Eine Nebentätigkeit ist bei der Polizei Anzeigepflichtig, dies bedeutet das Du Deinen Dienstherren über Art und Dauer Deines Nebenjobs zu informieren, und diese Nebentätigkeit zu genehmigen lassen hast. Es sprechen bei der Tätigkeit in einer Bar aber schon zwei Gründe dagegen, einmal die Stunden die Du dafür aufwenden musst und zum Weiteren der Interessenkonflikt falls Du dort auch einmal dienstlich tätig werden musst.
Da die Ausbildung, sowie das Studium bei der Polizei sehr gut besoldet wird rate ich Dir Dich von dem Nebenjob zu trennen.
das wirst du nicht dürfen, denn es macht keinen guten Eindruck, wenn du deine späteren "Kunden" aus der Bar kennst und duzt. Bei der Polizei sind während der Ausbildung Nebenjobs verboten, auch wenn du hierfür in den sehr langen und vielen studienfreien Zeiten sehr viel Zeit dafür hättest....
Ich kenne durchaus Polizisten in Niedersachsen, die z.B. eine Selbstständigkeit weiterhin ausüben durften. Und natürlich kommt es extrem darauf an was es ist und ob es sich mit dem Image der Polizei vereinbaren lässt. Aber nichts desdo trotz: der Fragesteller wird zu 100% keine Erlaubnis bekommen Nachts nebenbei in einer Bar zu arbeiten.
mein Neffe in Bayern. Die haben sehr viel Semesterferien zwischen den theoretischen und den praktischen Teilen. Außerdem sprechen wir hie nicht von einem Streifenpolizisten oder Dorfpolizisten sondern von der gehobenen Laufbahn. Da wird sogar empfohlen, NICHT dort anzufangen mit der Arbeit nach dem Studium wo man wohnt/sich aufhält, sondern lieber in eine andere Stadt, um genau diesen Konflikt zu meiden.....zu Anfang der Karriere
Das ist hier nicht so. Selbst die Anwärter machen ihr Praktikum zu Hause. Da hat man sogar viel Kontakt mit "alten Bekannten".
Semesterferien gibt es nicht. 4 Wochen zwischen den Studienjahren, zu Weihnachten 2 und Ostern ein paar Tage. Mehr nicht.
Und eine Selbstständigkeit neben dem Polizeiberuf kann ich mit bei den Arbeitszeiten nicht vorstellen. Meine Informationen sind auch die, daß es nur in ganz seltenen Ausnahmen genehmigt wird. In der Regel NICHT.
Gruß S.
Außerdem sprechen wir hie nicht von einem Streifenpolizisten oder Dorfpolizisten sondern von der gehobenen Laufbahn.
In Niedersachsen (und auch vielen anderen Bundesländern) sind die alle im gehobenen Dienst!
Aber danke dass du uns mit deinem "Fernseh-Krimi-Wissen" erleuchtest... wo alle Unifomierten den "Ermittlern" Kaffee holen.
Da ein Studium bei der Polizei ein Duales Studium ist, wirst Du kaum Zeit finden für einen Nebenjob. Gerade ein Job in einer Bar passt ggf. auch nicht zum Berufsbild eines Polizisten, so dass Du wohl dafür keine Erlaubnis bekommen wirst.
Das stimmt aber. Nebentätigkeiten sind auf jeden Fall zu genehmigen und man bekommt diese selten bis gar nicht. Der Dienstherr möchte, daß die Landesbeamten ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Wenn es zur Einstellung kommt, muss man eine entsprechende Erklärung unterschreiben.
Gruß S.
Das mit dem Eindruck ist Blödsinn. Man kann die Leute auch anders kennen und man kann in seiner Freizeit in jede erdenkliche Bar gehen. Wen man da duzt, ist völlig wumpe.
Lange und studienfreie Zeit ist ebenfalls Blödsinn. Jedenfalls in Niedersachsen.
Woher hast du denn diese Informationen?
Einzig und allein richtig ist das Verbot von Nebentätigkeiten.
Gruß S.