Nach Wohnungskauf: Mieter kann nicht vollständigen Mietvertrag vorlegen. Muss er trotzdem übernommen werden?

7 Antworten

... was bittet haben denn Mieter mit Deinem Kaufvertrag ab Hut und da ja, so die Frage, gekauft wurde, ist es jetzt doch sowieso egal.

Wurden sie in die Verhandlungen eingebunden, wurde die Übernahme der Miesi geordnet?

Für mich hört sich alles etwas wirr an, solche Käufer durfte ich bisher noch nicht erleben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hallo, wie ist es rechtlich zu beurteilen wenn ein Bestandsmieter nach einem Eigentümerwechsel nur Teile des Mietvertrages vorlegen kann.

Das ist völlig irrelevant, denn aufbewahrungspflichtig ist genau genommen nur der Vermieter. Und genau an den musst du dich wenden, denn er hat dir die Unterlagen vollständig auszuhändigen.

Der Mietvertrag ist über 15 Jahre alt.

Na und? Wir haben Bestandsmieter mit Mietverträgen, die sind tw. 30 Jahre alt und mehr. Aber die Ergänzungen oder Änderungen hat der Vermieter zu archivieren - der macht ja im Allgemeinen seine Forderungen gegenüber dem Mieter geltend. Es ist höchstens im Streitfall dann das Problem des Mieters, wenn der seine Behauptung nicht belegen kann, weil sein Exemplar des MV unvollständig ist.

Es gab mehrere Eigentümerwechsel und die Miete wurde nach Aussage des Mieters nie erhöht.

Das kann schon sein. Sieht man doch an den Kontobelegen bzw. am Hausgeld.

Der Vorbesitzer ist nicht mehr greifbar.

Auch das ist nicht das Problem des Mieters. Solche Fragen klärt man vor dem Erwerb.

UnterstatementA 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 13:13

Der Kauf kam von einer Zwangsversteigerung. Ursprünglich zum Eigenbedarf gedacht, haben wir uns entschieden den Mieter weiter darin wohnen zu lassen. Wir wollen jetzt nur rechtlich klar Verhältnisse schaffen. Es geht nicht darum den Mieter zu benachteiligen.

FordPrefect  15.02.2019, 13:17
@UnterstatementA

Schon klar, aber wie gesagt - das ist euer Problem. Übrigens frage ich mich, wie

Es fehlt Teil 2 mit über 20 Paragraphen

gehen soll. Fehlen hier mehrere Seiten zwischendrin?

Die beste Lösung wäre vermutlich, mit dem Mieter einen neuen MV auf Grundlage der seinerzeitigen Vereinbarungen aufzusetzen, und diesen als Ergänzung zum bestehenden MV Teil des MV werden zu lassen. -> Anwalt.

Unterfranke61  15.02.2019, 13:20
@UnterstatementA

Der Name des Vorbesitzer ist doch sicherlich bekannt.

Dann wende dich an das Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung. Die können herausfinden wohin der Vorbesitzer hingezogen  ist.

UnterstatementA 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 13:23
@FordPrefect

Das Deckblatt verweist auf 2 Anlagen. Mietvertrag Teil 2 mit zusätzlichen Paragraphen und AGBs. Danke erstmal für die Antworten.

Der Mieter ist nicht dafür verantwortlich, dir seinen Mietvertrag zu besorgen. Das ist ganz alleine deine Aufgabe. Du bist Rechtsnachfolger des vorherigen Eigentümers und der wiederum war Rechtsnachfolger des vorvorherigen Eigentümers usw. Wenn die Eigentümer es alle nicht hinbekommen haben, den schriftlichen Vertrag weiterzugeben, dann könnt ihr nicht den Mieter für euer Versäumnis verantwortlich machen. Selbstverständlich mußt du ihn übernehmen.

UnterstatementA 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 13:14

Der Kauf kam von einer Zwangsversteigerung. Ursprünglich zum Eigenbedarf gedacht, haben wir uns entschieden den Mieter weiter darin wohnen zu lassen. Wir wollen jetzt nur rechtlich klare Verhältnisse schaffen. Es geht nicht darum den Mieter zu benachteiligen.

Mignon5  15.02.2019, 13:20
@UnterstatementA

Ihr könnt dem Mieter vorschlagen, einen neuen Vertrag auszufüllen und zu unterschreiben, dessen Bedingungen identisch mit dem alten Vertrag sind (oder ganz neue Modalitäten aushandeln). Dann hättet ihr beide eine komplette Vertragsausfertigung. Der Mieter muß aber nicht zustimmen. Und ihr wäret hinsichtlich der Vertragskonditionen auf die Aussagen des Mieters angewiesen.

Rechtlich zu beurteilen - ich bin kein Anwalt - ist es meines Wissens nach so:

Es gibt zumindest einen mündlichen Mietvertrag. Das ist unbestritten, denn der Mieter hat einen Schlüssel und kann bestimmt für lange Zeit zurück regelmäßige Mietzahlungen nachweisen. Gibt es eigentlich eine Kaution?

Der Mieter hat auf jeden Fall Anspruch auf seine verzinste Kaution, wenn er nachweisen kann, dass er irgendwann mal Kaution eingezahlt hat.

Wenn nun der Mieter Teile eines Vertrags vorlegen kann, die aus irgend einem Grund nachweislich zu dem Originalmietvertrag gehören, dann gilt der mündliche Mietvertrag und zusätzlich vorrangig die Paragraphen des Fragments. Oder andersrum, alle Paragraphen des vorliegenden Restmietvertrags gelten und für alles was nicht darin geregelt ist, gilt, was im Gesetz steht. Ein Nachweis wäre vor allem dann gegeben, wenn im Fragment noch steht, für welche Wohnung und wenn die Seite mit den Unterschriften noch vorhanden ist.

Mal dem Mieter Böswilligkeit unterstellt, er würde den fraglichen Teil zurück halten, weil da für ihn ungünstige Regeln drin stehen, könnte man sich im Streitfall (vor Gericht) darauf berufen, dass der ganze Mietvertrag nicht gültig sein kann, wenn so wichtige Teile fehlen. Dann kommt es auf das Gericht an.

Weitere Möglichkeit: Wenn es sich um einen Vordruck handelt, könnte man den Verlag anfragen, ob es noch einen historischen Vordruck gibt, indem die fehlenden Teile noch vorhanden sind. Diesen oder ein Kopie davon läßt man sich zukommen und prüft dann mit dem Mieter, ob diese so als Ergänzung akzeptiert werden.

Den Mieter musst Du auf alle Fälle übernehmen und die vertragliche Misere könnte man auch dadurch beseitigen, dass man sich einigt, einen neuen Vertrag abzuschließen. Wenn der Mieter Zicken macht, könnte man ggf. immer noch den Eigenbedarf geltend machen und wenn man in einem Zweifamilienhaus mit dem Mieter in der zweiten Wohnung wohnt, ihn auch ohne Begründung, aber mit um drei Monate längerer Frist kündigen und ihm das klar machen.

Wenn das nicht geht, funktioniert es vielleicht über das Geld. Man könnte ihm maximale Mieterhöhung in Aussicht stellen und davon abrücken bzw. deutlich geringer erhöhen, wenn er mit einem neuen Vertrag einverstanden ist. Das ist keine Erpressung oder Nötigung, sondern es deckt das nicht geringe Risiko etwas ab, dass Du hast ohne einen klaren Mietvertrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er hat nur Teile seines Vertrages, hast du den mehr von deinem ?

Und ja, der Vertrag ist gültig.