Nach Trennung räumt der Ex die Bude leer - sollte ich ihn anzeigen?

12 Antworten

Auch bei gemeinsamen Eigentum hast du das Recht die Schlösser auszutauschen. Wichtig ist hierbei nur das dein Ex nicht mehr offiziell in dem Haus lebt. Von dem Tag an hast du das Recht dein Eigentum vor fremden Zugriff zu sichern. Auch ein Mieter darf die Schlösser auswechseln, der Vermieter hat kein Recht ohne Ankündigung die Mietsache zu betreten.

Dein Anwalt hat dich leider falsch beraten.

Wenn dein Ex ausgezogen ist und nicht mehr bei dir gemeldet ist, hast du das Recht die Schlösser zu wechseln. Hat er noch persönliche Gegenstände bei dir stehen, darf er sie nur per Absprache aus dem Haus nehmen.

Erteile ihm Hausverbot und wenn er sich nicht daran hält, kann dein Anwalt bei Gericht eine einstweilige Verfügung im Eilantrag bewirken. Du kannst ihn dann jederzeit mit der Polizei von seinem eigenen Grundstück entfernen lassen. Wenn er sich nicht an die Spielregeln einer gütlichen Trennung hält, kann es nicht dein Problem sein...

lg Susan

Dem Anwalt sagen und wenn mögl.Anzeigen!!!Und oder mit der Auszahlung verrechnen!!!Lass dir von deinem Anwalt helfen!!

HelpMe77 
Beitragsersteller
 21.01.2013, 09:32

Super Tipp in einer Akutsituation, lies doch mal: Der Anwalt ist nicht da! Sonst hätte ich den natürlich gefragt.

nana64  21.01.2013, 11:42
@HelpMe77

So Akut kann sie nicht sein wenn die Sachen schon weg sind!!!?? Und Anzeigen kann sie ihn immer noch!!Und ich würde mir nen anderen Rechtsanwalt suchen wenn der mir sagt ich darf mein Eigentum nicht schützen!!

Wenn Du heute zu Hause bist, besorg Dir ein neues Schloß damit Dein Ex nur in Deiner Gegenwart Dinge rausholen kann die Ihm wirklich gehören.

Wenn du gut bist, fährst du jetzt noch los und kaufst ein neues Schloss, das du oder irgendein netter Nachbar für dich einbaut. Dein Ex wird Augen machen. Ansonsten...wie sieht's aus, hast du Kaufverträge auf DEINEN Namen zu Gegenständen, die er bereits mitgenommen hat? Dann kannst du eine Anzeige wegen Diebstahls machen.

HelpMe77 
Beitragsersteller
 21.01.2013, 09:31

Schlösser austauschen bei einer noch gemeinsamen Immobilie? Nee, das kann auch nicht rechtens sein.

Benito0330  21.01.2013, 09:39
@HelpMe77

Das ist ja wieder ne andere Geschichte, ABER er kommt erst mal nicht an noch mehr Gegenstände heran. Und darum geht es ja.

HelpMe77 
Beitragsersteller
 21.01.2013, 09:42
@Benito0330

Nein, es geht mir auch darum, mich selbst juristisch korrekt zu verhalten. Sonst kann man mir daraus ja auch einen Strick drehen.

wechsel die schlösser halt, erteile ihm hausverbot

ja zeig ihn an, aber das bringt nicht viel, weil die erst das zivilrechtlich geklärt haben wollen, wer denn jetzt eigentümer ist

aber keine ahnung, geh auf die wache und frag