Nach Trennung räumt der Ex die Bude leer - sollte ich ihn anzeigen?
Ich habe mich nach 13 Jahren von meinem Lebensgefährten getrennt. Ein Anwalt bereitet gerade einen Trennungsvertrag vor, der aber noch nicht vorliegt. Besprochen war, dass ich im noch gemeinsamen Haus wohnen bleibe und meinen Ex großzügig auszahle. Er hätte nach bisherigem Stand mehr bekommen, als ihm zustünde. Er hat zum 1.3. eine neue Wohnung. Er sollte nur seine persönlichen Gegenstände mitnehmen, Hausrat und Möbel sollten bei mir bleiben (da ich die ohnehin nahezu ausnahmslos alleine bezahlt habe). Bevor nun aber überhaupt der Entwurf des Trennungsvertrages vorliegt, beginnt er, nach Gutdünken hier auszuräumen. Samstag kam ich in unsere Garage, da traf mich fast der Schlag, die hatte er, während ich arbeiten war, komplett leergeräumt. Als ich ihn darauf ansprach, dass das so nicht ginge, meinte er, er würde selbst bestimmen, was SEINE Sachen und was meine seien. Leider kann ich meinen Anwalt derzeit nicht erreichen und ich habe wirklich Sorge, dass mein Ex mir, wenn ich ab morgen wieder arbeiten muss, die ganze Bude leerräumt und als nächstes dann vielleicht meine Möbel, der Fernseher oder mein Hund weg ist! Was mache ich da jetzt? DIe Polizei rufen und ihn anzeigen? Ich habe vor ein paar Jahren auch (alleine von meinem Geld) ein Wohnmobil gekauft. Die Schlüssel hat er ebenfalls an sich genommen und rückt sie trotz vehementer und mehrfacher Nachfrage nicht wieder raus. Das Wohnmobil ist abgemeldet und die Papiere sind in Sicherheit, ich finds aber trotzdem unverschämt, dass er einfach die Schlüssel genommen hat. Ich bin echt ratlos, hätte nie gedacht, dass das so eskaliert. Ich befürchte halt, dass, wenn er erstmal anfängt, hier was auszuräumen, ich die Sachen nie wieder sehe...
12 Antworten
Auch bei gemeinsamen Eigentum hast du das Recht die Schlösser auszutauschen. Wichtig ist hierbei nur das dein Ex nicht mehr offiziell in dem Haus lebt. Von dem Tag an hast du das Recht dein Eigentum vor fremden Zugriff zu sichern. Auch ein Mieter darf die Schlösser auswechseln, der Vermieter hat kein Recht ohne Ankündigung die Mietsache zu betreten.
Dein Anwalt hat dich leider falsch beraten.
Wenn dein Ex ausgezogen ist und nicht mehr bei dir gemeldet ist, hast du das Recht die Schlösser zu wechseln. Hat er noch persönliche Gegenstände bei dir stehen, darf er sie nur per Absprache aus dem Haus nehmen.
Erteile ihm Hausverbot und wenn er sich nicht daran hält, kann dein Anwalt bei Gericht eine einstweilige Verfügung im Eilantrag bewirken. Du kannst ihn dann jederzeit mit der Polizei von seinem eigenen Grundstück entfernen lassen. Wenn er sich nicht an die Spielregeln einer gütlichen Trennung hält, kann es nicht dein Problem sein...
lg Susan
Dem Anwalt sagen und wenn mögl.Anzeigen!!!Und oder mit der Auszahlung verrechnen!!!Lass dir von deinem Anwalt helfen!!
So Akut kann sie nicht sein wenn die Sachen schon weg sind!!!?? Und Anzeigen kann sie ihn immer noch!!Und ich würde mir nen anderen Rechtsanwalt suchen wenn der mir sagt ich darf mein Eigentum nicht schützen!!
Wenn Du heute zu Hause bist, besorg Dir ein neues Schloß damit Dein Ex nur in Deiner Gegenwart Dinge rausholen kann die Ihm wirklich gehören.
Wenn du gut bist, fährst du jetzt noch los und kaufst ein neues Schloss, das du oder irgendein netter Nachbar für dich einbaut. Dein Ex wird Augen machen. Ansonsten...wie sieht's aus, hast du Kaufverträge auf DEINEN Namen zu Gegenständen, die er bereits mitgenommen hat? Dann kannst du eine Anzeige wegen Diebstahls machen.
Schlösser austauschen bei einer noch gemeinsamen Immobilie? Nee, das kann auch nicht rechtens sein.
Das ist ja wieder ne andere Geschichte, ABER er kommt erst mal nicht an noch mehr Gegenstände heran. Und darum geht es ja.
Nein, es geht mir auch darum, mich selbst juristisch korrekt zu verhalten. Sonst kann man mir daraus ja auch einen Strick drehen.
wechsel die schlösser halt, erteile ihm hausverbot
ja zeig ihn an, aber das bringt nicht viel, weil die erst das zivilrechtlich geklärt haben wollen, wer denn jetzt eigentümer ist
aber keine ahnung, geh auf die wache und frag
Super Tipp in einer Akutsituation, lies doch mal: Der Anwalt ist nicht da! Sonst hätte ich den natürlich gefragt.