Nach Retoure nur die Hälfte des Geldes zurück?
Guten Tag, meine Freundin hat neulich per Amazon ein Handy gekauft. Dieses haben wir probiert und fanden es nicht in Ordnung. War als Neu-Ware gekauft und hatte auch keine Macken. Lediglich das Handy an sich war schlecht.
Also haben wir das Handy zurückgeschickt und erhalten die Nachricht das wir lediglich den niedrigsten Gebraucht-Preis zurückerhalten.
Darf der Verkäufer das?
4 Antworten
Wenn ihr das Gerät online gekauft habt, steht genau aus diesem Grund ein 14-tägiges Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz zu. Wenn du innerhalb dieser Zeit den kompletten Lieferumfang unbeschädigt zurück sendest, muss dir der komplette Kaufpreis erstattet werden. Auch Portokosten dürfen nicht berechnet werden. Du musst nur die Kosten für die Rücksendung bezahlen.
Das ist legitim, sonst kannst du es ja nicht testen. Wie du schon schreibst. Nonsens ist Rückgabe kein Problem. Danke für die Auszeichnung.
Nur Amazon bietet sowas an Was für ein Händler war das
Blödsinn. Online-Händler haben hiet gesetzliche Auflagen, Stichwort Fernabsatzgesetz.
Sorry ich meine damit nur das man das Gerät testen kann zum Beispiel eine Stunde zum Probebetrieb und dann wieder zurück geben falls es einen nicht gefällt. Das meinte ich damit das es nicht jeder macht. Versand da hast du recht das müssen die übernehmen. Selbst da gibt es wieder Regelung zum Beispiel bei einem Einkauf ab 40 die Versandkosten übernehmen. Darunter muss man die selber zahlen. Wenn sie die bezahlen ist es Kulanz.
Wenn die Ruecksendung innerhalb von 14 Tage geschehen ist kann man lt. des Fernabsatzgesetz die Sendung wieder zuruecksenden zwecks voller Kostenerstattung. Ist das Handy bei Amazon oder einem Dritthaendler gekauft worden?
Du musst schriftlich innerhalb von 14 einen Widerruf machen. Jeder Kunde hat das Recht die Ware zu testen aka zu oeffnen ABER der Händler kann eine Nutzungsentschädigung fordern. Hierzu gilt § 357 BGB. Hier ein Ausschnitt aus Absatz 3:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
PS: auch wenn nur die kleinsten Gebrauchsspuren an der Verpackung sind (schlechtes oefnen der Verpackung) kann der Verkaeufer Wertminderung beantragen
PS 2: Ist die Bestellung teurer als 40 Euro gewesen, dann braucht der Kunde in KEINEM Fall die Rücksendekosten zu tragen.
Natürlich nicht. Wenn du nur getestest hast, hast du ein Rückgaberecht...
Lediglich die Verpackung vom Handy haben wir geöffnet. Muss ja auch so sein ansonsten kann man das Handy ja auch nicht testen.