Verkäufer behauptet Ware defekt zurückerhalten haben
Hallo, ich habe einen TV per Internet gekauft, kurz ausprobiert - gefällt nicht - zurück gesandt. Nun behauptet der Versandhändler das Gerät sei defekt zurück gekommen.
(Er will auch nur einen Teil des Rücksendungsportos erstatten.)
Bei wem liegt die Beweislast?
6 Antworten
Wenn Du das Gerät zurück geschickt hast, egal ob funktionsfähig oder technisch defekt muss der Verkäufer es innerhalb 14 Tage zurück nehmen. (Du kannst es innerhalb 14 Tage zurück geben, ohne Angabe von Gründen. Der Grund kann sein, dass es Dir nicht gefällt, oder nicht die gewünschten Funktionen hat, oder defekt ist) Wenn das Gerät einen Transportschaden erlitten hat, muss der Verkäufer es beim Paketdienst reklamieren. Du müsstest höchstens einen Zeugen haben, dass das Gerät als es bei Dir ankam keinen Transportschaden hatte. Da das Gerät teuer war, muss er auch das Porto für die Rücksendung voll tragen!
nochmal ich, also die Ware ist intakt bei mir angekommen und sie wurde auch schon bezahlt. Angeblich soll ich sie defekt zurück geschickt haben. sie war jedoch ganz. Jetzt will der Händler 15% abziehen, und mir nur 85% erstatten
nochmal ich, also die Ware ist intakt bei mir angekommen und sie wurde auch schon bezahlt. Angeblich soll ich sie defekt zurück geschickt haben. sie war jedoch ganz. Jetzt will der Händler 15% abziehen, und mir nur 85% erstatten
ja und was sagt er sei defekt? hat er dir ein foto geschickt?
Beschädigungen beim Versand der Ware sind das Risiko des Händlers! § 357 Absatz 2 "...Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."
Fertig.
Da gibt es nichts zu beweisen. Das Gesetz regelt ja bereits alles. Allenfalls müsste der Händler nachweisen, dass die Beschädigung durch dich und nicht durch den Transport erfolgte.
in Absatz 3 steht jedoch, dass ich Wertersatz zu leisten habe
bei wem liegt die Beweislast. Muss ich beweisen, dass ich es nicht war oder der Verkäufer, dass ich es war?
die beweislast liegt beim verkäufer. er will was haben (geld von dir) dann muss er auch beweisen, dass das gerät von dir beschädigt wurde.
die ersten 6 monate liegt beweislast beim händler, danach bei dir.
Das wäre aber die "Gewährleistung"...die gilt bei der Rücksendung jedoch nicht, da ja kein Kaufvertrag mehr durch die Rücksendung vorliegt.