Ich habe seit 2013 keine Steuererklärung abgegeben. Ich bin ein einfacher Arbeiter, bin also nicht selbständig. Davor, d.h. bis inklusive 2012 habe ich die Steuererklärungen immer abgegeben.
Ich weiß, dass es für 2013 schon zu spät ist (maximal vier Jahre rückwirkend möglich), d.h. ich könnte theoretisch ab 2014 die Steuererklärungen abgeben. Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.
Weil mir das alles für 2014 fehlt, überlege ich mir, ob ich für 2013 und 2014 die Steuererklärungen "einfach überspringe", nichts davon beim Finanzamt erwähne, und demnächst einfach auf einen Schlag für 2015, 2016 und 2017 die Steuererklärungen abgebe?!
Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.
Ich habe also wegen 2013 und 2014 womöglich ein Problem. Da ich aber ein einfacher Arbeiter bin, bin ich doch normalerweise gar nicht so interessant für das Finanzamt, schließlich sind die bei Gewerbetreibenden (Imbiss-Besitzer, Cafes/Bars etc.) nie so genau, es wird dort so gut wie nie soviel angegeben (Steuer abgeführt), wie tatsächlich verkauft/umgesetzt wurde, sondern "immer ein bißchen weniger". Hinzu kommt, dass man bei Bezug von Lohnersatzleistungen ja eher etwas vom Finanzamt zurückbekommt, weil man dadurch in der Regel zuviel Lohnsteuer abgeführt hat.
Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"? Hatte jemand von Euch evtl. schon mal dasselbe oder ein ähnliches Problem? Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.