nach neuen Gesetz sind Gerichtsvollzieher keine Beamte mehr. Können die noch Haftbefehle ausstellen?
Früher konnten Gerichtsvollzieher Haftbefehle vollstrecken, wenn jemand zum Beispiel eine eidesstattliche Versicherung verweigert.
Nach neuen Gesetz sind nun Gerichtsvollzieher aber nun keine Beamte mehr, sondern arbeiten auf privater Basis....das ist neu, und auch per Gesetz beschlossen.
Dürfen dann dadurch die Gerichtsvollzieher noch Haftbefehle anordnen oder durchführen? Die sind ja keine Beamte mehr.
11 Antworten
Gerichtsvollzieher sind - zumindest in Deutschland - immer noch Beamte im mittleren Justizvollzugsdienst. Selbst wenn sie nicht beamtet wären, wie es ja angedacht ist, hätten sie dennoch Hoheitsrechte aufgrund einer Verleihung.
ein kleiner Handlanger (Nichts Anderes ist ein Gerichtsvollzieher) ist kein staatliches Organ.
Doch. Gerichtsvollzieher sind Organe der Rechtspflege.
Der GV wird sich freuen, wenn er entweder einfährt oder löhnen darf.
Das wird nicht passieren, da du von völlig falschen Voraussetzungen ausgehst.
Nein tut er nicht. Er hat Recht.
@ Angel: Er geht von denselben falschen Vorstellungen aus wie du.
Ob verbeamtet oder stinknormaler ÖD.
Natürlich dürfen Gerichtsvollzieher immer noch das Urteil eines Richters vollstrecken. Und dazu gehören auch Haftbefehle.
Das ist ja der Sinn des Berufes.
Das ist nicht korrekt
Und was ist an der Aussage nicht korrekt?
Gerichtsvollziehers sind immer noch Angestellte bzw. Beamte bei den Justizvollzugsbehörden. Haftbefehle anordenen darf nur ein Richter. Der Gerichtsvollzieher muss zum Richter gehen und sich dort einen Haftbefehl besorgen.
Landesbeamtengesetz der Gerichtsvollzieher steht nicht namentlich drin, dies tun andere Stellen jedoch auch nicht. es gibt allgemeine Voraussetzungen und diese erfüllt der GV (Vorbereitungsdienst etc.) wer sich mit Gesetzen auskennt weiß das es keine spezielle GVO braucht in der der GV als Beamter bezeichnet wird...deswegen ist dieser Abschnitt auch entfallen.
Nach neuen Gesetz sind nun Gerichtsvollzieher aber nun keine Beamte mehr, sondern arbeiten auf privater Basis..
Bisher wurde nur § 1 der Gerichtsvollzierordnung aufgehoben. Dennoch sind Gerichtsvollzieher zur Zeit immer noch Beamte. Eine durchgreifende Änderung soll erst in den nächsten Jahren erfolgen.
Dürfen dann dadurch die Gerichtsvollzieher noch Haftbefehle anordnen oder durchführen?
Anordnen durften sie noch nie.
Das Ausüben hoheitlicher Rechte obliegt ausschließlich sttatlichen Organen. ein kleiner Handlanger (Nichts Anderes ist ein Gerichtsvollzieher) ist kein staatliches Organ. hat daher auch keinerlei Befugnis zur Ausübung hoheitlicher Rechte. Straftat: Amtsanmaßung. Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Der GV wird sich freuen, wenn er entweder einfährt oder löhnen darf.