nach einer trennung ( pax ) wem gehört der hund?
Hallo
Ich habe vor ca 7 jahren einen Hund gekauft. Der Hund ist auf meinen Namen Angemeldet. mit meiner damaligen Freundin haben wir uns gepaxt und aufgeschrieben das wenn wir uns Trennen kann sie den Hund auch haben . Vor 3 Jahren haben wir uns getrennt und entpaxt. Der Hund hat immer bei mir gewohnt. Wem gehört jetzt der Hund ? Kann ich verweigern das sie den Hund haben kann.
Danke
Wo war der Hund die letzten 3 Jahre und warum will sie plötzlich den Hund?
Der Hund war die ganze zeit bei mir. Meiner meinung will sie jetzt den Hund weil sie sich jetzt eine eigene Wohnung gekauft hat. Vorher hat Sie bei ihren Eltern gewohnt.
3 Antworten
Wenn der Kaufvertrag auf Dich läuft, der Hund auf Dich angemeldet ist und er die ganze Zeit bei Dir gelebt hat, dann gehört der Hund Dir.
Völlig egal was ihr irgendwann mal privat vereinbart habt.
Lass das doch den Richter entscheiden!
Was hat der Richter mit dem juristischen Quatsch da oben zu tun ?
Der Richter hat zu entscheiden, wer den Hund kriegt! Nicht ich, nicht du! Ende der Diskussion!
Ach bitte.. das oben ist doch Quatsch alleine schon das ne private Vereinbarung =\= Vertrag sein soll.. der Kaifvertrag für das Tier ist eine solche..
Ich habe gar keine Ahnung, was pax sein soll! Er soll sich einen Anwalt sucheb und gut!
Pax könnte Latein für Frieden sein 😅 oder der Ikea Kleiderschrank 😂
Das soll er seinem Anwalt erzählen!
Man man man! Ein Hund ist keine Sache (auf ihn wird lediglich das Sachenrecht angewendet).
Der Hund gehört genau da hin, wo er es am besten hat und wo er bereits vorher die größte Bindung hatte.
moralisch richtig, die Frage ist aber wer der Eigentümer ist bzw ob der vertragliche Anspruch durch geht^^
Mein Gott, das ist sch... egal. Rede mit ihr und kauf ihn eben ab. Jede Frau ist käuflich. Bei allem.
Hä ? Wieso soll ich mit der Ex vom Fragesteller reden ?
Da reden der Tierschutz und das Ordnungsamt schon ein Wörtchen mit!
da redet niemand mit 🤷♂️ Art 14 GG schützt das Eigentum, es gibt aber keine Grundrechte für Tiere sondern nur eine Staatszielbestimmung. Es müsste schon nachgewiesen werden, dass das Tier bei der Ex in schlechten Händen ist.
einziger Weg wäre wohl wenn das ne Schenkung wäre.
Selbstverständlich greift da auch der Tierschutz, wenn es nicht um einen teuren Rassehund geht!
Aha und wieso? Welcher Tierschutz überhaupt ?! Der private oder was ?
Der Tierschutzverein ist in der Regel der Betreiber des städtischen Tierheims! Wenn es zum Prozess kommt, wird der Richter immer empfehlen, sich gütlich zu einigen, bzw. einen Vergleich zu machen!
der Eigentümer sitzt doch am längeren Hebel.. 985 BGB ist da recht eindeutig, was der Tierschutzverein in einem Prozess zu tun hat ist mir immer noch nicht klar.
Der Hund bleibt ihr Eigentum, wenn sie das naxhweisen kann! Ob er den Hund übergeben muss, steht auf einem anderen Blatt! Er soll sich einen Anwalt nehmen!
Das steht überhaupt nicht auf einem anderen Blatt 🤷♂️ Man kann Eigentum und den Herausgabeanapruch nicht trennen
Bei Tieren kann man es versuchen!
Versuchen kann man immer alles 🤷♂️ Ob es funktioniert wohl nein.
https://w-h-l.de/aktuelles/91-aktuelles/356-beim-hund-entscheidet-das-eigentum-statt-des-tierwohls-ueber-einen-herausgabeanspruch übrigens hier mal aus Koblenz, das tierwohl ist nicht entscheidungserheblich 🤷♂️
Ich weiss zuwenig über den aktuellen Fall! Er soll sich einen Anwalt nehmen - und jud is!
Unser Fall liegt aber anders! Sie hat den Hund nach der Trennung überlassen! Auch wenn keine Schenkung passiert ist, könnte man argumentieren, dass sie ihm den Hund unbefristet zur Pflege überlassen habe!
finde ich schwer zu interpretieren, da müsste man ja ne Willenserklärung finden und die finde ich gerade für das unbefristete keinen Anhaltspunkt. Ich stimm dir aber zu, dass man über alles gar nicht genug weiß
Besitzer ist der, auf der er angemeldet ist.
Aber dem, bei dem er sich zu Hause fühlt, wäre eine Option Das sit doch kein Fernseher.
Eigentümer ist der, auf den er angemeldet ist! Besitzer ist der, bei dem er lebt!
Hä ? Das ist doch vollkommener Quatsch ... man könnte nachdenken ob das eine aufschiebend bedingte Schenkung ist. Dann wäre es formunwirksam, wenn nicht geht es durch.