Nach der Mahnklage kommt E-Mail mit Zahlungswille?
Hallo,
ich habe in Österreich letzte Woche am Montag eine Mahnklage eingereicht, weil mein Fitnesscenter mir die Mitgliedsbeiträge für Lockdown-Monate nicht zurückerstattet hat. Davor habe ich natürlich etliche male Schreiben und E-Mail mit Zahlungsaufforderung geschickt. Einmal wurde mir Gutschein und "gratis Verlängerung" angeboten und restliche Schreiben wurden einfach ignoriert.
Bei jedem Schreiben habe ich auch meine Kontodaten bekanntgegeben für die Zurücküberweisung. Heute eine Woche später kam eine E-Mail von Fitnesscenter mit Bekanntgabe der Kontodaten. Häää!?
Jetzt kann ich nichts mehr ädnern oder? Wenn ich meine Kontodaten bekanntgebe, bleibe ich auf Mahngebühren in der Höhe von 48Euro sitzen, weil diese wurden ja auch beim Zahlungsbefehl miteinbezogen. Die müssen das Geld jz mit Zahlungsbefehl überweisen oder?
Wenn ich Kontodaten bekannt gebe die überweisen mir die Monatsbeiträge zurück, bekomme ich meine Mahngebühren nicht mehr und beim Einspruch wird der Richter mich schuldig machen, warum ich eine Klage einreiche obwohl ich das Geld schon habe.
Aber ein Punkt ist wichtig oder!: Denn ich habe mehrmals die Sporteinrichtung angefordert mir die Beiträge zurück zu überweisen. Diese haben das nicht gemacht. Sie hatten mehr als 14 Monate dafür Zeit. 1 Woche nachdem ich die Mahnklage eingereicht habe wollen die plötzlich meine Kontodaten!?
Wie soll ich vorgehen? Ich warte lieber bis die Mahnklage bei denen ankommt oder?
Ich habe nämlich 1 Woche vor der Zahlungsbereitschaft die Mahnklage eingereicht. Das ist ein wichtiger Punkt oder!?
Ich bin trotzdem auf der Safeseite oder!?
4 Antworten
Verstehe ich das richtig? Nachdem das Sportstudio den Mahnbescheid bekommen hat, wollen sie nun bezahlen? Komplett bezahlt ist eine Schuld erst, wenn deine Kosten ebenfalls beglichen sind.
Was ich machen würde: Anschreiben*, und darauf hinweisen, dass du auf den gesamten Betrag bestehst, also Rückerstattung plus Mahngebühren. Und darauf hinweisen, dass du die Mahngebühren notfalls ebenfalls einklagen wirst.
*) Per Post mit Rückschein.
Dann kannst du die Frist, die das Ministerium gesetzt hat, abwarten.
passt danke
Gar nicht drauf antworten und akzeptieren, ansonsten bleibst du auf den Gerichtskosten sitzen. Mahnverfahren weiterlaufen lassen, die werden sicherlich ein Anerkenntnis eingehen und daraufhin auch die Gerichtskosten schulden, die du daraufhin vom Fitnesscenter überwiesen bekommst.
Genau so habe ich mir auch gedacht. Ich werde, aber von Richter dann kein Ärger bekommen oder? Wenn Mahnklage eingereicht ist, muss alles über Mahnverfahren laufen oder? Weil die Gerichtskosten ja wegen der Sporteinrichtung zustande gekommen sind.
Er kam durch deine ersten Schreiben mit Forderung in Verzug. Irgendwann muss man seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Wenn erst dann der Schuldner reagiert, ist er selbst schuld.
Brauchst keine Angst haben.
Zudem wird es im Mahnverfahren kein Richter geben. Zumindest bei uns im DE nicht. Erst wenn der Schuldner die Forderung bestreitet wird es zum Gerichtstermin kommen. Aber da wäre der Schuldner schön doof, wenn er das machen würde, da höhere Gebühren entstehen.
Die Mahngebühren forderst du nun natürlich ebenfalls.
Lieber abwarten was die mit der Mahnklage machen doer!?
Würde ich per E-Mail nicht akzeptieren, nicht jeder schaut täglich rein und rechtens gibt es kein Beweis der Zustellung.
Ja, aber ich kann jz einfach nicht Kontodaten bekanntgeben. Die müssen doch das Geld an Justizministerium mit der Referenznummer überweisen. Das Mahnverfahren läuft doch gerade.