Gilt eine Kaufbestätigung per Facebook Messenger genauso wie per Email, also auch rechtlich?

2 Antworten

Was soll Facebook denn da für eine Grauzone haben? Die haben mit eurem Vertrag doch überhaupt nichts zu tun.

Vorausgesetzt beide Parteien sind voll geschäftsfähig: Für einen Kaufvertrag ist jeweils nur eine beiderseitige Willenserklärung nötig. Das heißt, der Verkäufer und der Käufer einigen sich über Art, Zustand und Verkaufspreis der Ware. Wie das erfolgt, ist zuerst einmal völlig egal. Mündlich, schriftlich, im Internet per Email oder über Nachrichtendienste - alles ist möglich. Das Problem ist dann erst die Beweisbarkeit, wenn einer der beiden sich nicht mehr an die Vereinbarung hält. Mündliche Vereinbarungen lassen sich beispielsweise ohne Zeugen schwer beweisen, der Kaufvertrag ist trotzdem gültig.

Wie euer Gespräch verlief, kann hier nicht beurteilt werden. Mal angenommen, ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen, so kannst du natürlich auch versuchen, den rechtlich durchsetzen lassen. Nun hast du aber offenbar nicht mal eine Adresse der vermeintlichen Käuferin. Mit der Adressermittlung, die Käuferin rechtssicher in Verzug zu setzen, ggf. gerichtliches Mahnverfahren einleiten... Wenn du rechtlich nicht so fit bist, benötigst du im Zweifel evtl. auch einen Anwalt, um all das umsetzen zu können. Und das alles, ohne überhaupt zu wissen, ob deine Bemühungen auch Erfolg haben werden. In der Praxis sollte das Recht, was du hast, in diesem Fall leider schwer umzusetzen und teuer sein.

Setz ihr eine angemessene Frist und mach ihr klar, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn sie ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Was willst du tun? Selbst wenn du im recht bist? Anwalt und co kosten geld und Nerven.

Setz ihr eine Frist bis wann sie sich melden soll, üblicherweise eine Woche,  mit der Ankündigung die Waren sonst anderweitig zu verkaufen.

susi1637 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 11:22

ich habe alles schriftlich. kann ich nicht darauf bestehen dass sie das geld bezahlt?

ich habe ihr bis zum 20. eine frist gesetzt

MiraAnui  13.06.2016, 11:29
@susi1637

klar kannst du drauf bestehen, aber was willst du machen wenn sie nicht zahlt? ein Anwalt kostet mehr als die 300 €

susi1637 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 11:32
@MiraAnui

also wäre ich im recht und es gibt keine Grauzonen in der sie sich verstecken könnte?

berlina76  13.06.2016, 11:33
@susi1637

Du hast die Ware ja noch nicht geliefert, also ist dir faktisch noch kein Schaden entstanden. Warte bis Fristende ab. Wenn sie nicht bezahlt verkauf die Waren anderweitig. 

Alles andere währ rausgeschmissenes Geld und Nerven. Nimm es so hin. Wenn du dir nen Anwalt suchst oder Ihr mit Anzeige und co drohst bringt dir das ganze nichts, du zahlst dabei nur drauf.