Kleingewerbe und Steuern als DJ
Hallo zusammen, ich möchte mir als DJ etwas dazu verdienen und zudem meine Technik verleihen. Dazu werde ich ein Gewerbe benötigen. Daher habe ich ein paar Fragen:
Ich habe eine normale Arbeit bei der ich momentan ca. 12500€/Jahr und nächstes Jahr ca. 35000€/Jahr.
Als Kleineisengewerbe habe ich ja einen Freibetrag von 17500€. Wird da mein normales Einkommen mit angerechnet oder nur das was ich in Kleingewerbe einnehme?
Ich werde im Kleingewerbe ca. 2000€/Jahr verdienen. Habe mir auch schon überlegt, das so zu machen, dass ich Mehrwertsteuern ausweisen kann, da ich immer hohe Investitionen habe.
Könnt ihr mir das etwas genauer erläutern?
Vielen Dank schon mal
6 Antworten
Was ist denn ein Kleineisengewerbe?
Kleingewerbe gibt es übrigens nicht. Gewerbe ist Gewerbe, eben nur die Unterscheidung als Haupttätigkeit, oder als Nebentätigkeit.
Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Und es gibt keinen Freibetrag, sondern eine Grenze von 17.500,- Umsatz.
Wird diese Grenze überschritten, dann wird bei dem Unternehmer ab dem Folgejahr Umsatzsteuer erhoben.
Natürlich kann man auf die allgemeinen Regeln optieren. Daran ist man 5 Jahre gebunden.
Das ist in deinem Fall sowieso besser.
Schließlich sind DEine Kunden (Discotheken) sowieso alle Umsatzsteuerpflichtig. Also ist es für die egal, ob Du 500,- Euro als Kleinunternehmer abrechnest, oder 500,- Euro + 95,- Euro umsatzsteuer, denn die ziehen sich die 95,- Euro als Vorsteuer ab. Aber Du hast für alle Deine Ausgaben den Vorsteuerabzug.
In der Einkommensteuer wird das Ergebnis Deiner Einnahmen-Ausgeben-Überschussrechnung dem Gehalt zugeschagen. Wenn also Dein Gehalt schon 35.000,- brutto ist, kannst Du fast die Hälfte Deines Gewinns schon mal für Steuerzahlungen zurück legen.
Du machst wie bisher auch am Jahresende deine Steuererklärung. Nur, dass du zusätzlich zu deinem regulären Einkommen noch einen Einnahmeüberschußrechnung mit abgeben musst. Hier sind alle deine Ausgaben und Einnahmen aufgeführt. Der Gewinn hieraus wird mit deinem Arbeitnehmereinkommen aufgerechnet und zusammen versteuert. Es würde dich dann also eine Steuernachzahlung erwarten. Bei einem Verlust im Gewerbebetrieb würde sich dein zu versteuerndes Jahresgesamteinkommen entsprechend verringern.
Wenn du ein "Kleingewerbe" führen möchtest dann bedeutet dies an sich nur, dass du ein Steuererleichterungsverfahren anwendest und keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen darfst. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer deiner Einkäufe abziehen. Dieses Verfahren ist anwendbar bis zu einem Jahresumsatz in Höhe von 17500 Euro. Danach geht dies so nicht mehr.
Da du aber sagst, dass du mit Mehrwertsteuer arbeiten möchtest, entfällt dies eh für dich (die Kreuze im Fragebogen des Finanzamtes an der richtigen Stelle machen!). Dann musst du dich damit abfinden, monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen. Das geht entweder über einen Steuerberater oder du liest dich in das Steuerprogramm "Elster" der Finanzverwaltung ein. Denn die Erklärung kann nur noch online abgegeben werden.
- Es gibt keine Kleingewerbe. Es gibt im Umsatzsteuerrecht den Kleinunternehmer (§ 19 UStG).
- Kleinunternehmer ist, wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze von weniger als 17.500,- € im Jahr generiert (wird runtergerechnet bei unterjähriger Tätigkeit) und NICHT freiwillig zur Regelbesteuerung optiert. Es ist auch rechtlich keine Steuerbefreiung sondern eine Nicht-Erhebung.
- Wenn du Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweist, musst du sie abführen, egal ob Klein- oder Regelunternehmer. Jedoch sind nur Regelunternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn du dich für die Regelbesteuerung entscheidest, bist du 5 Jahre daran gebunden.
- Zusammenaddiert im Rahmen der Einkommensteuer werden deine Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit (§ 19 EStG) und jene aus Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG) zur Summe der Einkünfte. Deine Umsätze interessieren niemanden im Bezug auf die Einkommensteuer, nur welcher Gewinn dir bleibt, nach Abzug der Betriebsausgaben.
du musst gewerbesteuer und einkommenssteuer bezahlen. Deine gewst kannst du (nach ggfhinzurrchnungen und kürzungen) um 24500 Freibetrag kürzen. Dann berechnest du daraus die gewstmessbetrag. Diese kannst du 3,8 fach auf deine einkommensteuer anrechnen, also sie verringern.
Vorsicht! Die Umsatzsteuer ist die eine Seite - die Einkommensteuer die andere... Lass dir das von einem Fachmann erklären! Es gibt auch keinen Freibetrag von 17500 €! Das ist eine Grenze...