MVerminderung bei Temperaturschwankungen Wasser und fehlender Druck?

5 Antworten

Frohes neues Jahr.Also wir hatten auch die gleichen Probleme und bei uns hat es an den Duschköpfen gelegen.sobald da ein Zwischending wie ein Sieb oder ähnliches drin ist ,ist im Sommer alles supi und sobald die Heizperiode anfängt ,wird das Wasser nach wenigen Sekunden kalt.Das gleiche gilt für Badewanne und Spüle.Beu der Badewanne können auch die Mischbatterie ein Grund sein.

Das Hauptproblem ist meiner Meinung nach aber auch alte Gasthermen.

Versucht einfach Mal einen ganz normalen Duschkopf aus.

Viel Glück und ansonsten Vermieter nochmals anschreiben und dann selber jemanden holen.

Wenn der euch dann bestätigt,das es Vermieter-Sache ist könnt ihr das Geld von der Miete abziehen oder einfordern,da er ja nicht reagierte auf eure schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schleudermaxe  01.01.2020, 16:41

... ich fürchte, der Warmwasserbehälter ist hin, denn son Ding hält doch normalerweise rd. 15 Jahre und dann sind die Rohre durchgegammelt/verkalkt.

Kiriko0905 
Beitragsersteller
 01.01.2020, 15:23

Duschkopf habe ich schon ausgewechselt. In der Wanne kommt das Wasser aus dem Wasserzulauf und aus dem Duschkopf vermindert.

JETZT noch irgendetwas (zu Recht) reklamieren ist - mit Verlaub - Blödsin ! Diese restlichen 30 Tage kriegst du auch noch rum ohne groß zu Leiden. Dein VM will nicht! Und wenn du jetzt noch "rumzickst" legst du dir selbst 1 dickes Ei! Dein VM wird DANN vermutlich intensiv nach 'Gründen' suchen um dir "zum Dank" die übliche Kaution(?) NICHT zurückzugeben. Angedacht sind da Bohlöcher, Farbunterschiede und übermäßige Abnutzungen.

Fazit:

Du bist im Recht, ABER wirst es innerhalb 30 Tagen nicht mehr bekommen. Was du sicher bekommen würdest, wären geld"werte" zusätzliche Schwierigkeiten und das mitten in den Umzugsvorbereitungen. Überleg's dir gut!

Gerhart  02.01.2020, 09:55

Sonst richtig aber unverschlossene Bohrlöcher 6-8 mm führen nicht zu Kautionsabzügen

pool56  02.01.2020, 10:04
@Gerhart

Moin Moin ...und danke Herr Lehrer. Okay, ich glaub's einfach Mal UND merke es mir. Wie man zu Recht sagt: man lernt nie aus.

Von Rechtswegen darfst du die Miete angemessen mindern ab dem Tag der Inkenntnissetzung des Vermieters von dem Mangel. Wenn das bisher nicht praktiziert wurde, darfst du das auch selbstverständlich (so die Rechtslage) rückwirkend noch tun. Als angemessen dürften 10% (der Bruttomiete) nicht zu hoch sein.

ziehe eine Minderung der Miete von 3 Monaten in Betracht.

Unsere Mieter zahlen die Miete mit Euros.

Wenn Du 3 Monate mindern willst, bist Du spät dran, sofern Dein Mietverhältnis tatsächlich schon zum 31.1. gekündigt ist.

Du kannst nicht rückwirkend mindern.

Mit einer Mietminderung bekommst Du den Wasserärger innerhalb der kurzen Zeit, die noch bleibt, wohl auch nicht weg.

Taktisch ist es sowieso total verkehrt, jetzt noch die Miete zu mindern. Die Vermieterin wird Dich das dann bei der Wohnungsübergabe spüen lassen und sich das Geld womöglich auf diese Weise wieder holen.

Zahl lieber jetzt die Miete vollständig und versuche in einer möglichst guten Atmosphäre die Wohnung am 31.1. zu übergeben.

... seit wann liefert denn ein Mieterbund warmes Wasser?

Ich fürchte, hier muss ein Techniker her, wurde der überhaupt schon abverlangt?

Laut Frage jedenfalls nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kiriko0905 
Beitragsersteller
 01.01.2020, 15:18

Sorry, hab mich wohl falsch ausgedrückt: der Mieterbund kann mir sagen um Wie viel Prozent die Miete zu mindern ist!

Wie gesagt, da Problem wurde mehrfach angezeigt mit der Bitte um Behebung aber es ist nichts passiert.

schleudermaxe  01.01.2020, 16:39
@Kiriko0905

.... dann ist ja auch keine Minderung möglich, fürchte ich. Es muss ein Termin her, ggf. wird der Handwerker selber bestellt und die Kosten werden von der Miete einbehalten, wenn diese Termine nicht eingehalten wurden.

Unsere Gerichte jedenfalls verlangen so eine Orgie vorab.