MVerminderung bei Temperaturschwankungen Wasser und fehlender Druck?
Hallo,
seit Begin der Heizperiode habe ich massive Probleme mit dem Warmwasser in Dusche und Badewanne und in der Küche.
In der Dusche ist es ein tägliches Wechselduschen mit ständiger Neuregulierung. Zuerst ist das Wasser nahezu heiss aber nach kurzer Zeit sinken die Temperaturen und ich muss jedesmal wieder aufs Neue einstellen. Stell ich das Wasser ab, um mich einzuseifen, muss ich vorab wieder auf kälter stellen damit ich mich nicht verbrenne.
In der Badewanne verliere ich fast die Nerven...selbes Spiel. Ich stelle auf ganz heiss, der Druck ist zunächst normal, kurze Zeit später fällt der Druck ab und die Temperatur erreicht nicht mehr als max. 40Grad. Durch den fehlenden Druck ist es nahezu unmöglich die Wanne zeitnah halbvoll zu bekommen ohne das das Wasser in der Wanne wieder abkühlt.
Ich musste an Heiligabend meine Wanne zusätzlich mit im Wasserkocher zubereitetem Heisswasser auffüllen um die Wanne zu füllen mit den mir angenehmen Temperaturen.
In der Küche dauert es eine halbe Ewigkeit bis Warmwasser kommt, bis dahin habe ich weit über 1 Liter Wasser verbraucht. Kurzes Abspülen des Geschirrs ist also mit unnötigem Wasserverbrauch verbunden.
Ich habe dieses Problem bereits mehrfach bei meiner Vermieterin angezeigt, ohne Erfolg. Die Aussage das es nicht sein kann war alles was ich von Ihr erfahren habe, es hat sich auch nichts geändert bzw.irgendetwas unternommen geschweige den den Fehler zu suchen.
Eine Mietminderung ist, nach meiner Recherche , angebracht. Da ich bereits schon im Oktober das Problem gemeldet habe und nichts passiert ist, bin ich wirklich sehr sauer und ziehe eine Minderung der Miete von 3 Monaten in Betracht.
Leider kann ich zwischen den Jahren keine Rücksprache mit dem Mieterbund halten muss aber heute die Miete anweisen. Das ist übrigens die letzte Mietzahlung, da ich zum 31.1. ausziehen werde.
Wie viel Prozent Minderung wären denn in meinem Fall zulässig?
Danke schonmal für Eure Kommentare und wünsche allen noch ein wundervolles neues Jahr!
5 Antworten
Frohes neues Jahr.Also wir hatten auch die gleichen Probleme und bei uns hat es an den Duschköpfen gelegen.sobald da ein Zwischending wie ein Sieb oder ähnliches drin ist ,ist im Sommer alles supi und sobald die Heizperiode anfängt ,wird das Wasser nach wenigen Sekunden kalt.Das gleiche gilt für Badewanne und Spüle.Beu der Badewanne können auch die Mischbatterie ein Grund sein.
Das Hauptproblem ist meiner Meinung nach aber auch alte Gasthermen.
Versucht einfach Mal einen ganz normalen Duschkopf aus.
Viel Glück und ansonsten Vermieter nochmals anschreiben und dann selber jemanden holen.
Wenn der euch dann bestätigt,das es Vermieter-Sache ist könnt ihr das Geld von der Miete abziehen oder einfordern,da er ja nicht reagierte auf eure schreiben.
... ich fürchte, der Warmwasserbehälter ist hin, denn son Ding hält doch normalerweise rd. 15 Jahre und dann sind die Rohre durchgegammelt/verkalkt.
Duschkopf habe ich schon ausgewechselt. In der Wanne kommt das Wasser aus dem Wasserzulauf und aus dem Duschkopf vermindert.
JETZT noch irgendetwas (zu Recht) reklamieren ist - mit Verlaub - Blödsin ! Diese restlichen 30 Tage kriegst du auch noch rum ohne groß zu Leiden. Dein VM will nicht! Und wenn du jetzt noch "rumzickst" legst du dir selbst 1 dickes Ei! Dein VM wird DANN vermutlich intensiv nach 'Gründen' suchen um dir "zum Dank" die übliche Kaution(?) NICHT zurückzugeben. Angedacht sind da Bohlöcher, Farbunterschiede und übermäßige Abnutzungen.
Fazit:
Du bist im Recht, ABER wirst es innerhalb 30 Tagen nicht mehr bekommen. Was du sicher bekommen würdest, wären geld"werte" zusätzliche Schwierigkeiten und das mitten in den Umzugsvorbereitungen. Überleg's dir gut!
Moin Moin ...und danke Herr Lehrer. Okay, ich glaub's einfach Mal UND merke es mir. Wie man zu Recht sagt: man lernt nie aus.
Von Rechtswegen darfst du die Miete angemessen mindern ab dem Tag der Inkenntnissetzung des Vermieters von dem Mangel. Wenn das bisher nicht praktiziert wurde, darfst du das auch selbstverständlich (so die Rechtslage) rückwirkend noch tun. Als angemessen dürften 10% (der Bruttomiete) nicht zu hoch sein.
ziehe eine Minderung der Miete von 3 Monaten in Betracht.
Unsere Mieter zahlen die Miete mit Euros.
Wenn Du 3 Monate mindern willst, bist Du spät dran, sofern Dein Mietverhältnis tatsächlich schon zum 31.1. gekündigt ist.
Du kannst nicht rückwirkend mindern.
Mit einer Mietminderung bekommst Du den Wasserärger innerhalb der kurzen Zeit, die noch bleibt, wohl auch nicht weg.
Taktisch ist es sowieso total verkehrt, jetzt noch die Miete zu mindern. Die Vermieterin wird Dich das dann bei der Wohnungsübergabe spüen lassen und sich das Geld womöglich auf diese Weise wieder holen.
Zahl lieber jetzt die Miete vollständig und versuche in einer möglichst guten Atmosphäre die Wohnung am 31.1. zu übergeben.
... seit wann liefert denn ein Mieterbund warmes Wasser?
Ich fürchte, hier muss ein Techniker her, wurde der überhaupt schon abverlangt?
Laut Frage jedenfalls nicht.
Sorry, hab mich wohl falsch ausgedrückt: der Mieterbund kann mir sagen um Wie viel Prozent die Miete zu mindern ist!
Wie gesagt, da Problem wurde mehrfach angezeigt mit der Bitte um Behebung aber es ist nichts passiert.
.... dann ist ja auch keine Minderung möglich, fürchte ich. Es muss ein Termin her, ggf. wird der Handwerker selber bestellt und die Kosten werden von der Miete einbehalten, wenn diese Termine nicht eingehalten wurden.
Unsere Gerichte jedenfalls verlangen so eine Orgie vorab.
Sonst richtig aber unverschlossene Bohrlöcher 6-8 mm führen nicht zu Kautionsabzügen