Wasser in Dusche / Badewanne und Spüle (Küche) läuft nicht ab! Wer zahlt?
Seit einiger Zeit läuft bei uns in der Wohnung das Wasser in der Dusche und der Spüle in der Küche nicht korrekt ab. Wir haben den Abluss in der Küche komplett gereinigt, verstopft scheint es nicht zu sein, dennoch läuft das Wasser nur sehr langsam ab. In der Dusche/Badewanne ist es ähnlich. Das Wasser läuft nur sehr langsam ab, Pömpel und Abflussreiniger haben keine Veränderung gebracht.
Seit heute läuft das Wasser gar nicht mehr ab. Ich habe den Vermieter kontaktiert, dieser hat sich noch nicht zurückgemeldet.
Sollte es dazu kommen, einen Handwerker bestellen zu müssen. Wer muss dann zahlen? Vermieter oder wir als Mieter?
3 Antworten
Wenn es eine Notlage ist, nur dann, kannst selbst den Handwerker bestellen. Bezahlen müsste ihn der Vermieter. Allgemein gilt, dass der Vermieter bestellen sollte. Versuch nochmals den Vermieter zu erreichen. Wenn er weiter nix tut und es läuft nix ab, sehe ich den Notfall gegeben und dem ist abzuhelfen, hier durch deine Beauftragung. Mach dir Notizen über den genauen Ablauf. Wann du angerufen hast etc,.
Der Vermieter bestellt den Handwerker und der Vermieter zahlt dementsprechend auch. Sollte der Vermieter wollen, dass Ihr das zahlt, muss er Euch zuvor einen schuldhaften Vertragsverstoß nachweisen...
Nein, Haare sind kein Verschulden oder Vertragsverstoß, auch wenn Vermieter es gerne immer wieder dazu machen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehört das Haarewaschen, und kein Mieter ist verpflichtet, ein Haarsieb zu benutzen, zumindest nicht, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Klassische Vertragsverstöße sind Binden, Tampons oder Bratfett in der Abwasserleitung, die dem Mieter explizit zuzuordnen sind...
Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-(Abfluss) –Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Dafür das der Mieter eine Verstopfung des Abflussrohres verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig. Ist der Mieter infolge der Abflussverstopfung geschädigt worden, kann er vom Vermieter Ersatz verlangen, wenn dieser die Verstopfung zu verantworten hat oder den Fehler bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war. Auch wenn der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Abflussrohre im Haus in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen, trifft ihn ein Verschulden zumindest dann, wenn häufige Verstopfungen auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten und der Vermieter auch dann auf eine jährliche Überprüfung verzichtet . ( LG Berlin GE 88, 413 )
Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)
Danke! Und was wäre u. a. ein schuldhafter Vertragsverstoß? Wenn der Handwerker nur Haare, etc. im Abfluss findet, dann ist es unser eigenes Verschulden?