Rechte bei Warmwasser als Mieter?
Hallo zusammen,
wir sind vor kurzem in unsere erste Wohnung gezogen, das Badezimmer verfügt über eine Dusche und Badewanne, für das Warmwasser steht ein 80 Liter Boiler zur Verfügung. Wenn wir den Boiler auf volle "Leistung" drehen um ein Bad zu nehmen, wird die Badewanne ca. 5cm mit heißem Wasser gefüllt und danach kommt nur noch kaltes Wasser. Das ist sehr ärgerlich, denn für was brauche ich eine Badewanne wenn ich diese nicht benutzen kann. Jetzt meine Frage. Hab ich als Mieter das Recht auf eine komplett gefüllte Badewanne? Oder muss ich damit Leben das mein Vollbad ab sofort aus 5cm heißem Wasser besteht?
4 Antworten
.... und der Vermieter kennt das "Problem" und hat wirklich keinen Plan?
Der Mangel ist offensichtlich und daher sofort und nachweislich an den Vermieter zu melden. Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Instandsetzung oder Austausch. Eventuell musst du zu einer Ersatzvornahme greifen, wenn der Vermieter nicht reagiert.
Wenn du duschen willst, wie lange hält dann das warme Wasser vor?
Zum Duschen reicht das Wasser für eine Person, wird zum Schluss aber schon deutlich kälter. Die zweite Person muss dann erstmal 45 Minuten warten bis wieder geduscht werden kann
Du solltest den Boiler auf max. Leistung stellen, die Wane mit diesem erhitzten Wasser füllen und dann kaltes nachfüllen. Bei 80 Litern dürfte das kein Problem sein die Wanne ausreichend zu füllen.
Hier wäre ein Durchlauferhitzer sicher vorteilhaft(er).
Vermutlich ist der Thermostat des Boilers defekt. 5cm ist zu wenig. Als Kind hatten wir auch einen Boiler, die Wanne war bestimmt halb voll.
Aus 80l Heißwasser bekommt man gut 150l Warmwasser. keine Ahnung wie hoch das wird.
https://www.boiler24.org/80-liter-boiler-warmwasserspeicher/