Ist es möglich einen deutschen und russischen Reisepass zu haben?

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Bei der russischen Staatsangehoerigkeit eines Elternteils und einer Geburt ausserhalb Russlands ist es mit der russischen Staatsangehoerigkeit nicht so einfach. Die gibt es dann wohl nicht automatisch, sondern sie muss anscheinend extra beantragt werden. Das scheint zwar nur eine Formsache zu sein, bedeutet dann aber in aller Regel den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit, wenn man nicht im Besitz einer sog. Beibehaltungsgenehmigung ist.

Ich kenne mich aber im russischen Staatsangehoerigkeitsrecht nicht wirklich aus. Hier gibt es jedoch einen User, der genau dafuer Experte ist. Vielleicht meldet der sich ja noch.

Ich habe mal "Russland" zu deinen Tags hinzugefuegt, damit der angesprochene User leichter auf deine Frage aufmerksam wird.

Jup kannst sowas beantragen. Bei meinem war das etwas her, deshalb bin ich mir nicht ganz sicher wo das war, aber ich meine in Hannover und Hamburg kann man sowas machen lassen.
ich habe z.B. gerade auch einen deutschen und russischen Reisepass.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein ist nicht möglich. Nur bis 16 glaube ich dann muss man sich für eins entscheiden

DerCaveman  28.08.2021, 14:44

Ist das nach russischem Recht so? Nach deutschen ist es naemlich anders.

Deutschlandist  28.08.2021, 14:45
@DerCaveman

Also wenn man russische Eltern hat sry hab vergessen das dazuzuschreiben

DerCaveman  28.08.2021, 14:56
@Deutschlandist

Ich meinte das mit dem "man muss sich entscheiden". Das gibt es im deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht zumindest dann nicht, wenn man die auslaendische Staatsangehoerigkeit aufgrund des dortigen Rechts automatisch erhalten hat, sie also nicht selbst beantragt hat.

Im russischen Staatsangehoerigkeitsrecht gibt es aber anscheinend keinen solchen Automatismus bei einer Auslandsgeburt.

Deutschlandist  28.08.2021, 15:01
@DerCaveman

Man kann halt nicht 2 Staatsbürgerschaft auf einmal haben also muss man sich indirekt entscheiden

DerCaveman  28.08.2021, 15:04
@Deutschlandist

Nach deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht kann man das unter bestimmten Voraussetzungen durchaus. Meine beiden Soehne besitzen 2 Staatsangehoerigkeiten und koennen beide auch bis zum Lebensende behalten, ohne sich fuer eine davon entscheiden zu muessen.

Theoretisch sind nach deutschem Recht sogar unbegrenzt viele Staatsangehoerigkeiten moeglich und zulaessig.

Ja, noch.