mussen zeitfirmen km geld zahlen und schicht zulage?
8 Antworten
Gesetzliche Zulagen müssen immer gezahlt werden (s. auch http://www.derzeitarbeits-check.de/index.php?id=zeitarbeit-zulagen-zuschlaege).
Freiwillige Leistungen können, müssen aber nicht gezahlt werden.
Hier ist es so, wie überall in der Wirtschaft: Wenn Du glaubst, dass Deine Arbeit mehr wert ist, musst Du mit Deinem Arbeitgeber (der Zeitarbeitsfirma) in Gehaltsverhandlungen treten.
Wenn Du dann noch Qualifikationen hast, die am Markt dringend gesucht werden, steigen Deine Chancen deutlich!
Alles Gute
DerZeitarbeits-Check.de
müssen sie nicht. Bei denen ist es meistens so..
friss oder stirb, also.. entweder akzeptierst du die bedingungen oder du musst es lassen
dann lässt man das ma besser mit Zeitarbeit
Es gibt derzeit keinen Tarifvertrag für Zeitarbeit der eine Schichtzulage oder Kilometergeld vorschreibt - weder CGZP noch DGB - beides sind freiwillge Leistungen der Arbeitgeber!
Moin,
das ist in § 670 BGB geregelt.
d.h. angemessen ist dass, was z.B. das FA bei den Pauschbeträgen akzeptiert.
Es gibt unterschiedliche Auffassungen, was letztendlich anzurechnen ist.
Einige halten bei der Zeitarbeit die Anrechnungsbeträge für Dienstreisen für angemessen.
Das ist auch einleuchtend, weil die leihkeule ja zu nem Kunden des Zuhälters fährt.
In ausnahmslos JEDER seriösen Branche gilt genau das als Dienstfahrt.
Die uhälter argumentieren für Fahrtkostenerstattungen gerne, dass man ja sonst auch zur Arbeit fahren müsste.
Dieses faule Argument ist allerdings nicht haltbar.
Die Leiharbeiter haben grade wegen der flexibilität, die von ihnen erwartet wird höhere Aufwändungen.
So kann ein Leiharbeiter nicht einfach z.B. ein Abo für öffentliche Verkehrsmittel kaufen.
selbst ne monatskarte ist bei den unklaren Verhältnissen nicht machbar.
Fahrgemeinschaften können Leiharbeiter auch nur in Ausnahmefällen nutzen.
Man sollte strikt nach kaufmännischen Grundsätzen handeln.
-Was sich nicht lohnt macht man nicht.
In der Branche der Ausnahmen muss man wirklich ALLES genau u. explizit vereinbaren.
MÜSSEN tun sie das nicht!
die kilometerpauschale ist bei jedem verschieden und manche haben keine.
schichtzulage wird immer bezahlt! die firma, wo sie dich unterbringen zahlt die ja!
schau, das du auch ein verpflegungsgeld bekommst. zb jeden arbeitstag 5 euro für die kantine.
schichtzulage wird immer bezahlt! die firma, wo sie dich unterbringen zahlt die ja! ich weiß ja nicht wovon du nachts träumst - aber beides sind freiwillige Leistungen! Selbst wenn der Entleihbetrieb es zahlt, heißt es nicht, dass dies auch an den Sklaven weiter gegeben wird ...