muss zeitarbeitsfirma fahrkosten erstatten?
ich muss 17 km zur arbeit fahren. Muss meine Zeitarbeitsfirma Benzin Geld Zahlen ? Wie ist das geregelt ?
im arbeitsvertrag wird nichts davon erwähnt, das ich keine kriege, aber auch nicht das ich welche kriege.
ich hab hier ein merkblatt vom arbeitsamt da steht drauf, grundsätzlich hat man anspruch drauf.
ich war heute im büro der zeitarbeitsfirma und der mann meinte erst ab 30 km...
darf der das überhaupt sagen, es steht davon nichts im arbeitsvertrag drinne... ?
7 Antworten
Hm, warum sollten sie das zahlen? Andere Arbeitgeber zahlen das doch auch nicht.
Mit "nur" 17 Kilometer einfache Strecke bist Du noch sehr gut dran. Für die meisten Zeitarbeitsfirmen ist es normal, dass man bei einem Tarif-Stundenlohn von 6,40€ (AMP-Ost) bis 7,60€ (BZA & IGZ West) 50 Kilometer und mehr zum Kunden fährt - ohne Erstattung!
Wenn Deine ZAF sagt, dass sie ab 30 km zahlt, dann frage mal wieviel die zahlen. Es gibt Firmen die erstatten nur 5 Cent pro Kilometer. Oder z.B. bei Randstad erhält man (wenn man Glück hat) 5 Euro am Tag - bei 40 oder mehr Kilometer einfache Strecke! Dazu kann man nur noch sagen: "Arm durch Zeitarbeit" (Bei dem bisschen Lohn bekommt man natürlich so gut wie nichts von der Steuer wieder.)
Um Deine eigentliche Frage zu beantworten: Gesetzlich oder tariflich ist meines Wissens keine Fahrtkostenerstattung geregelt. Schau auch mal hier: http://www.ad-hoc-news.de/leiharbeitnehmer-rechtstipp-keine-fahrtkostenerstattung--/de/Wirtschaft-Boerse/20825793?tfindex=LUS-MDax
Was Du machen kannst: Verlange von Deiner ZAF eine schriftliche Bestätigung, dass erst ab dem 30 Kilometer bezahlt wird, einschließlich einer Verbindlichen Angabe über die Höhe des Erstattungsbetrags. Schicke das zusammen mit dem Merkblatt zu Deiner Arbeitsagentur und bitte um Kostenerstattung. Kopien von allem kannst Du an die Regionaldirektion und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin senden und um Stellungnahme bitten. Ist doch lustig zu sehen, wie die darauf reagieren... :o)
Und wenn Du Dich über die Lobbynutten ärgerst und ein bisschen Zeit hast, besetze den Bundestag: http://www.youtube.com/watch?v=dy9r_8nzdP4
Ein Urteil: "Leiharbeiter – Anspruch auf Fahrtkostenerstattung" (ist schon ein bisschen älter, aber vielleicht ist etwas Hilfreiches dabei): http://www.ra-kotz.de/leiharbeiter_fahrtkosten.htm
Und hier das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/portal/16748/kontakt.html (Kann man übrigens auch bei Ärger mit der ARGE kontaktieren. Wenn die so sch... Gesetzte machen, dann sollen die sich auch mit der Realität rumschlagen!)
Die Regionaldirektionen findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Informationen-zur-Arbeitnehmerueberlassu.pdf
Die Anreise zur Arbeit muss niemand zahlen. Wenn das Arbeitsamt meint ja, dann lass es Dir von denen auszahlen!
Nein, darauf hast Du leider keinen Anspruch. Aber oft wird der halbe Fahrpreis erstattet, dazu solltest Du Deine Fahrscheine aufheben. Solche Fragen sollte man im Vorfeld klären und fragen, ob man was dazu bekommt. Befinden sich Wohnort und Einsatzstätte im gleichen Ort, wird nichts dazugegeben. LG
Fahrgeld ist eine freiwillige Sache des Arbeitgebers. Man kann sich das von der Steuer zurückholen. Man sollte daran denken, dass man die Fahrtkosten zum Lohnsteuerjahresausgleich als "Reisekosten" angibt. Dadurch erhuält man dann die km-Pauschale für die Hin- und Rückfahrten. Ebenfalls hat man einen Anspruch auf die Auszahlung von Verpflegungsmehraufwand, da die Einsätze alles auswärtige Tätigkeiten sind. Dabei muss man dann aber gestaffelt mindestens (incl. Fahrzeit) mehr als 8 Stunden ausser Haus sein. In den ersten 6 Mionaten Beschnäftigung bei einer ZA-Firma übernimmt oftmals das Arbeitsamt die Fahrtkosten. Dies muss man aber vor Aufnahme einer Tätigkeit bei einer ZA-Firma beantragen, hinterher geht da nichts mehr.