muss Zugang zum Haus für Mieter mit PKW gewährleistet sein?
Wir haben als Zugang zum Haus nur eine Feuerwehrzufahrt ( ca 50 Meter lang). Ca 20 Meter vor der haustür ist ein Tor welches bisher immer offen war so dass man mit dem auto zum be- und entladen bis an die Haustür fahren konnte. Jetzt will der Vermieter das Tor immer abschließen so dass man mit dem auto nicht mehr direkt ranfahren kann. Dies würde für uns aber einen Nachteil bedeuten weil wir einmal pro Woche großeinkauf machen und wir dann das ganze zeug 20 Meter weit schleppen müssten. Außerdem ist beim Tor auf der einen Seite Zaun und auf der anderen Seite Wiese so dass man dort beschissen ein und aufladen kann.
Ich dachte bisher immer dass der Vermieter verpflichtet ist den Zugang für Mieter zum Haus frei zu halten, also bis direkt zum Eingang und nicht 20 Meter weit weg. Ich finde aber kein Gesetz was dies besagt. Wie ist die Rechtslage?
8 Antworten
Sei dir darüber im klaren, dass in einer Feuerwehrzufahr überhaupt nicht gehalten werden darf. Das hätte euch bisher schon jedes Mal ganz schön Geld kosten können.
Ich wundere mich außerdem darüber das 20m zu Fuß schon als Zumutung angesehen werden. Vielleicht sollte man mal über Betreutes Wohnen nachdenken...
Bei uns sind es 50 Meter bis zur Haustüre und es gibt keine Möglichkeit, direkt an die Türe zu fahren. Bisher haben es noch alle Leute geschafft
Wir haben als Zugang zum Haus nur eine Feuerwehrzufahrt
In einer Feuerwehrzufahrt darf man weder Parken noch be- oder entladen.
und wir dann das ganze zeug 20 Meter weit schleppen müssten
Und das ist ein Problem, weil...? Klär mich mal bitte auf darüber.
Ich dachte bisher immer dass der Vermieter verpflichtet ist den Zugang für Mieter zum Haus frei zu halten
Hat er auch, und zwar von Schnee und Eis.
also bis direkt zum Eingang und nicht 20 Meter weit weg. Ich finde aber kein Gesetz was dies besagt.
also bis direkt zum Eingang und nicht 20 Meter weit weg. Ich finde aber kein Gesetz was dies besagt.
Ach so, du meinst das Bequeme-Mieter-Gesetz? Ja, das ist da eindeutig geregelt, gleich in § 1.
Üblicherweise sind Feuerwehrzufahrten als absolutes Halteverbot ausgeschildert. Wenn dem so ist, darfst du dort so oder so nicht halten, um auszuladen. Falls dieses Schild noch nicht da steht, kann der Vermieter dieses jederzeit aufstellen lassen.
Weiter glaube ich kaum, dass der Vermieter die Feuerwehrzufahrt mit einem Tor versperren darf. Damit würde er ja nicht nur die Mieter sondern auch im Brandfall die Feuerwehr blockieren.
Die Strecke von 20 Metern ist durchaus zumutbar. Einen Rechtsanspruch auf die Zufahrt bis direkt vor die Haustüre hast du, wenn er nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, nicht.
Wichtiger ist die Frage, ob der Vermieter die Feuerwehrzufahrt versperrt? Oder kommen nach den 50m Feuerwehrzufahrt erst das Tor? Aber auch dann ist ja die Frage, wie die Feuerwehr bei einem Brand schnell zum Haus kommen soll, wenn das Tor zu ist. Oder hat das Tor einen Durchgang? Gib mal mehr Infos. Wenn, ist die Feuerwehrzufahrt der "Schlüssel zum Erfolg". Denn der Vermieter kann sein Eigentum schützen, auch mit einem Tor, das abgeschlossen werden soll.