Zugang zum Hof versperrt! Mieterschikane?

Skizze - (Mietrecht, Mietvertrag)

4 Antworten

neuer Eigentümer des Hauses oder des Grundstücks nebenan?

Grundstück nebenan; der neue Besitzer kann schalten und walten wie ihm beliebt. Der Durchgang war vom alten Besitzer geduldet worden. Die Zeiten sind vorbei.

jibbetnich 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 21:55

Des Hauses, alles gehört zum Mietobjekt. Der neue Vermieter hat den für seine Übernommenen Mieter genutzten Durchgang gesperrt.


peterobm  12.09.2016, 21:57
@jibbetnich

dann geht man wenn das Tor geöffnet ist; das wird kaum jemand am Tag öffnen und wieder verschließen

jibbetnich 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 22:00
@peterobm

Doch machen die auch. Darum geht es aber nicht. Manche Leute arbeiten. Morgens wenn sie gehen und abens wenn sie wiederkommen ist es zu.

peterobm  12.09.2016, 22:07
@jibbetnich

du hast doch gar nix mit dem Grundstück zu tun; schlicht; das geht dich nix an. Wie es gehändelt wird, ist deren Sache

Die Mieter der Hausnr. 149 werden Schlüssel anfordern müssen. Den Umweg halte ich nicht für zumutbar. Stell Dir eine allein erziehende Mutter mit zwei kleinen Kindern vor, die sie nicht allein lassen kann. Soll sie ihre Kinder anziehen, um den Müll um eine Straßenecke herum von einer anderen Straße in den Hof zu bringen??? Da dauert jedes Müllwegbringen eine halbe Stunde - wenn's reicht.

Die Hausnr. 150 hat offensichtlich einen eigenen Ausgang in den Hof.

Wenn im Mietvertrag der Zugang zum Hof durch das Tor wie bisher genutzt vereinbart wurde, kann der Vermieter zur Herausgabe eines Schlüssels aufgefordert werden. Wurde die Nutzung des Durchganges bisher lediglich durch den Vermieter geduldet, kann dieser die Duldung jederzeit widerrufen.

Ich glaube kaum, dass eine Rechtsberatung zu anderen Ergebnissen kommt. Dennoch sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden um eine praktikable Lösung des Problems herbeizuführen.

Natürlich verhält sich die HV im Interesse ihrer gewerblichen Mieter korrekt, wenn sie Unbefugten nach Geschäftsschluss Zugang verwehrt.

Die Nutzung der Zuwegung der nicht mitvermieteten Hoffläche dürfte bislang widerruflich geduldet und daher zulässigerweise jedezeit widerrufbar gewesen sein.

Ob der VM unter diesen geänderten Voraussetzungen eine günstiger gelegenen Müllentsorgungsmöglichkeit anbieten muss, wäre anzufragen. Eine restriktive Entsorgungsmöglichkeit tagsüber währten der Geschäftszeiten ist  IMHO unzulässig. Das berechtigt aber niemanden, seinen Müll einfach vor das Tor zu legen :-O

G imager761