Zugang zum Hof versperrt! Mieterschikane?
Hab eine Frage. 2008 in das im Bild gezeigte Objekt eingezogen. Das Tor war zu der Zeit und bis vor 2 Wochen immer offen. Dann hat der neue Eigentümer ein Schloss eingebaut und nur an eine Firma die aufm Hof ansässig ist und Getränke ausliefert, und einen praktizierenden Zahnarzt Schlüssel ausgegeben. Diese Schließen dasTor gegen Abend ab. 17-18 Uhr. Somit können die Meter den Durchgang nicht wie bisher nutzen. Zudem können Mieter vom Eingang Wilhelmstrasse 149 nicht wie gewohnt den Weg zum Müllplatz (schwarz gestrichelte Linie) bestreiten. Sie müssen ein deutlichen Umweg Über ein anderen Eingang (rot gestrichelte Linie ) machen. Durch diese Behinderung legen Mieter Ihren Müll öfters vor dem Verschlossenen Tor ab. Ich persönlich nutzte auch das Tor regelmäßig, obwohl ich in der Wilhelmstrasse 150 wohne. Verhält sich die Hausverwaltung in Ihrem eigenen Interesse korrekt oder werden die Mieter schikaniert.
4 Antworten
neuer Eigentümer des Hauses oder des Grundstücks nebenan?
Grundstück nebenan; der neue Besitzer kann schalten und walten wie ihm beliebt. Der Durchgang war vom alten Besitzer geduldet worden. Die Zeiten sind vorbei.
dann geht man wenn das Tor geöffnet ist; das wird kaum jemand am Tag öffnen und wieder verschließen
Doch machen die auch. Darum geht es aber nicht. Manche Leute arbeiten. Morgens wenn sie gehen und abens wenn sie wiederkommen ist es zu.
du hast doch gar nix mit dem Grundstück zu tun; schlicht; das geht dich nix an. Wie es gehändelt wird, ist deren Sache
Die Mieter der Hausnr. 149 werden Schlüssel anfordern müssen. Den Umweg halte ich nicht für zumutbar. Stell Dir eine allein erziehende Mutter mit zwei kleinen Kindern vor, die sie nicht allein lassen kann. Soll sie ihre Kinder anziehen, um den Müll um eine Straßenecke herum von einer anderen Straße in den Hof zu bringen??? Da dauert jedes Müllwegbringen eine halbe Stunde - wenn's reicht.
Die Hausnr. 150 hat offensichtlich einen eigenen Ausgang in den Hof.
Wenn im Mietvertrag der Zugang zum Hof durch das Tor wie bisher genutzt vereinbart wurde, kann der Vermieter zur Herausgabe eines Schlüssels aufgefordert werden. Wurde die Nutzung des Durchganges bisher lediglich durch den Vermieter geduldet, kann dieser die Duldung jederzeit widerrufen.
Ich glaube kaum, dass eine Rechtsberatung zu anderen Ergebnissen kommt. Dennoch sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden um eine praktikable Lösung des Problems herbeizuführen.
Natürlich verhält sich die HV im Interesse ihrer gewerblichen Mieter korrekt, wenn sie Unbefugten nach Geschäftsschluss Zugang verwehrt.
Die Nutzung der Zuwegung der nicht mitvermieteten Hoffläche dürfte bislang widerruflich geduldet und daher zulässigerweise jedezeit widerrufbar gewesen sein.
Ob der VM unter diesen geänderten Voraussetzungen eine günstiger gelegenen Müllentsorgungsmöglichkeit anbieten muss, wäre anzufragen. Eine restriktive Entsorgungsmöglichkeit tagsüber währten der Geschäftszeiten ist IMHO unzulässig. Das berechtigt aber niemanden, seinen Müll einfach vor das Tor zu legen :-O
G imager761
Des Hauses, alles gehört zum Mietobjekt. Der neue Vermieter hat den für seine Übernommenen Mieter genutzten Durchgang gesperrt.