Ist man als Vermieter verpflichtet die Kaution separat vom eigenen Vermögen anzulegen?

6 Antworten

Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution anzulegen.

§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Hier kannst Du lesen, was man machen kann, wenn der Vermieter es nicht macht:

http://gutefrage.digidip.net/visit?url=http%3A%2F%2Fwww.mietrecht.org%2Fmietkaution%2Fmietkaution-nicht-angelegt%2F&ppref=https%3A%2F%2Fwww.gutefrage.net%2Fnutzer%2Fjohnnymcmuff%2Fantworten%2Fneue%2F2

http://deutschesmietrecht.de/kaution/63-kaution-anlage.html

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB), um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen. Eine besondere Anlageform schreibt der Gesetzgeber dabei nicht vor.

Mieter sind berechtigt, vom Vermieter den Nachweis zu fordern, dass die Mietsicherheit getrennt von dessen Vermögen angelegt ist. Erbringt er den Nachweis innert einer angemessenen Fristsetzung nicht, darf der Mieter in Höhe der gezahlten Kaution seine Nettomiete zurückbehalten. Nach erfolgtem Nachweis muss er dann allerdings den Zurückbehalt nachzahlen.

Im Übrigen darf der Mieter bei hartnäckiger bzw. dauerhafter Verweigerung des Nachweises den Vermieter strafrechtlich belangen wegen u. a. Untreue.

Ja, laut BGB § 551.

Der Mieter kann den Nachweis verlangen das die Kaution auf einem, vom Vermögen des Vermieters getrennten, Sparkonto angelegt wurde.

Bringt der Vermieter diesen Nachweis nicht darf der Mieter ausnahmsweise die Kaution "abwohnen". Er darf sie nämlich mit der Miete verrechnen.

christl10 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 12:09

Welcher Mieter verlangt schon den Nachweis? Kann man sich dann strafbar machen? 

johnnymcmuff  19.02.2017, 12:17
@christl10

Welcher Mieter verlangt schon den Nachweis?

Ein Mieter, der seine Rechte kennt.

Kann man sich dann strafbar machen? 

Natürlich.

Vor ein paar Tagen schrieb ein Fragesteller, dass ihm sein Vermieter mitteilte, dass er die Kaution brauche um notwendige Reparaturen durchzuführen; sowas ist nicht zulässig.



... so ist es.

Und dieser Nachweis mit der Steuerbescheinigung bekommt jedes Jahr der Mieter und wenn nicht, wird einfach die Miete entsprechend gekürzt und gut ist.

Alles eigentlich ganz einfach, oder?

christl10 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 14:54

Dann wird das Sparbuch nun doch angelegt und dafür die Miete erhöht. Gut is! 

schleudermaxe  19.02.2017, 14:58
@christl10

... was hat denn eine vereinbarte Miete mit einer Mietsicherheit am Hut?

anitari  19.02.2017, 16:10
@christl10

Dann wird das Sparbuch nun doch angelegt und dafür die Miete erhöht. Gut is!

Mit welcher Begründung?

bwhoch2  20.02.2017, 08:55
@christl10

@christl10: Ich gehöre zu denen, die schon beizeiten daran denken, die Miete zu erhöhen, wenn ein Mieter mehr Schwierigkeiten als nötig bereitet.

Der Nachweis zur getrennten Anlage von Mietsicherheiten gehört definitiv nicht dazu, denn das sollte doch für jeden Vermieter selbstverständlich sein.