Umbau von Einfamilienhaus in mehrere Wohneinheiten - Einkommensteuer!

2 Antworten

Das Finanzamt ist ganz bestimmt auskunftsbereit.

Du musst nur einen Antrag auf eine verbindliche Auskunft stellen.

Die ist zwar kostenpflichtig, aber Du kannst Dich darauf verlassen, wenn Du den Sachverhalt genau geschildert hast.

Helmuthk  10.06.2013, 17:19

Nebenbei: Die Vorschrift für die verbindliche Auskunft des Finanzamts steht in § 89 Abs. 2 Abgabenordnung. In den folgenden Absätzen stehen auch die Vorschriften über die Gebühren.

blackleather  10.06.2013, 21:26
@Helmuthk

Und nicht vergessen, den eigenen Rechtsstandpunkt eingehend zu begründen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 StAuskV)!

chroesus 
Beitragsersteller
 11.06.2013, 14:01
@blackleather

Vielen Dank für die Antworten!

Das ganze Gebäude wird doch schon seit Jahren eigengenutzt, warum soll das jetzt nicht mehr so sein?

chroesus 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 08:53

ich dachte, dass eine neue Ausgangssituation entstehen könnte, wenn von einem Ein-Familienhauses, das Ober- und Dachgeschoss abgerissen wird, so dass lediglich das EG übrig bleibt und auf diesem zwei neue Wohnungen entstehen.

hatte vermutet, dass die neue Situation neu betrachtet wird.