Umbau von Einfamilienhaus in mehrere Wohneinheiten - Einkommensteuer!
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Man hat 1x Einfamilienhaus, in welchem man seit ca. 20 Jahren selbst gewohnt hat. Da das Haus nun zu groß geworden ist, soll um- und angebaut werden.
D.h. aus dem Einfamilienhaus bleibt lediglich das komplette Erdgeschoß (EG) sowie der dazugehörige Keller übrig, welches 1 Wohneinheit (WE) bzw. Wohnung bilden soll. Auf dem EG sollen 2 weitere Etagen (also 1. OG sowie 2. OG) entstehen. Diese bilden jeweils eine weitere WE / Wohnung.
Zusätzlich soll auf dem Grundstück angebaut werden. Hier sollen 3 weitere Wohnungen entstehen. Somit werden nach der Fertigstellung insgesamt 6 WE / Wohnungen vorhanden sein.
Anschließend soll ein Teil verkauft, der andere Teil vermietet werden.
Nun die finale Frage: Kann die "alte" EG Wohnung steuerfrei verkauft werden, da bereits länger als 10 Jahren dort gewohnt wurde? Oder liegt eine komplett neue Ausgangssituation vor?
Das Finanzamt ist da leider nicht so auskunftsbereit...
Liebe Dank für entsprechende Informationen,
Peter
2 Antworten
Das Finanzamt ist ganz bestimmt auskunftsbereit.
Du musst nur einen Antrag auf eine verbindliche Auskunft stellen.
Die ist zwar kostenpflichtig, aber Du kannst Dich darauf verlassen, wenn Du den Sachverhalt genau geschildert hast.
Und nicht vergessen, den eigenen Rechtsstandpunkt eingehend zu begründen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 StAuskV)!
Vielen Dank für die Antworten!
Das ganze Gebäude wird doch schon seit Jahren eigengenutzt, warum soll das jetzt nicht mehr so sein?
ich dachte, dass eine neue Ausgangssituation entstehen könnte, wenn von einem Ein-Familienhauses, das Ober- und Dachgeschoss abgerissen wird, so dass lediglich das EG übrig bleibt und auf diesem zwei neue Wohnungen entstehen.
hatte vermutet, dass die neue Situation neu betrachtet wird.
Nebenbei: Die Vorschrift für die verbindliche Auskunft des Finanzamts steht in § 89 Abs. 2 Abgabenordnung. In den folgenden Absätzen stehen auch die Vorschriften über die Gebühren.