Muss Vater Unterhalt zahlen, wenn unbemerkt nicht verhütet wurde?
Hallo Leute, mir ist gerade ein komischer Gedanke in den Sinn gekommen und da wollte ich einfach mal nachfragen.
Angenommen, ein Mann schläft mit einer Frau, die gesagt hat, dass sie die Pille nimmt oder sonst irgendwie verhütet, aber das gar nicht tut. Oder ein bisschen banaler: Wenn die Frau den Mann unter KO-Tropfen setzt.
Muss der Mann dann Unterhalt bezahlen?
Immerhin hat er es ja nicht gewusst bzw liegt ja in gewisser Weise Betrug vor.
Bevor jemand hier mit Familienhilfe kommt, weder bin ich schwanger noch möchte ich meinem Freund ein Kind unterjubeln.
Dankeschön schon mal!
17 Antworten
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt, egal, wie es zustande kommt und unter welchen Voraussetzungen die Zeugung stattfindet. Auch etwaige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern haben darauf keinerlei Einfluss.
Es gibt sogar den Fall, dass ein junger Mann bei sexuellem Missbrauch durch eine "ältere" Freundin seiner Mutter zum Vater wurde und seinem Kind unterhaltspflichtig ist. (Finde leider gerade den Link nicht)
Alles Gute für dich!
Vielen Dank für deinen Stern PlayboyA!
Es ist egal, wie bzw. unter welchen Umständen.....ein Kind gezeugt wurde, es hat Anspruch auf Unterhalt von seinemn Eltern.
Lebt es bei der Mutter, kann diese vom Kindsvater den Barunterhalt für das Kind einfordern (und ggf. auch den "Betreuungsunterhalt" für sich selbst...), sobald er die Vaterschaft anerkannt hat bzw. diese durch eine mögliche gerichtlich angewiesene Vaterschaftsfeststellung ermittelt wurde.
Die Unterhaltspflicht ist rein an die Zeugung gebunden. Der Geschlechtsakt ist kein Rechtsgeschäft (bei manchen Damen mal ausgenommen) und deshalb kann auch nicht reklamiert werden.
Es gab mal einen Fall, da hat die Frau dem Mann eingeredet, dass sie steril ist und keine Kinder bekommen kann. Der Kerl musste zahlen
Naja, dem Mann eingeredet.
Wir wollten auch noch ein viertes Kind und laut Arzt würde das nicht eintreffen.
Kam trotzdem, GsD.
Es ist zwar schon vorgekommen, dass Männer Frauen betäubt und sich an ihnen vergangen haben - schlimm genug.
Aber dass ein Mann unter Einfluss von KO-Tropfen ein Kind zeugen soll, klingt nach einer Zirkusnummer.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes richtet sich gegen beide Elternteile - und dabei spielt es keine Rolle, wer genau das entscheidende Loch ins Kondom gepiekst, sich mit den "sicheren Tagen" verrechnet oder die falsche Tablette gefuttert hat.
Ja, er muss Unterhalt zahlen, weil das Geld dem Kind zusteht und das hat mit seiner Entstehung nichts zu tun.
In ersterem Fall könnte er ja auf Kondome bestehen trotz angeblicher Pille und sich selbst um die Entsorgung des Kondoms (zwecks Schutz des Inhaltes) kümmern. Das ist dann seine Verantwortung.
Den Betrug nachzuweisen, wird in so einem Fall wohl schwierig werden.
Bei Samenraub, z.B. mit k.o. Tropfen, besteht die Möglichkeit, der Frau das nachzuweisen (Blutuntersuchung gleich nach der Tat), dann ist es eine Straftat der Frau. Auch hier muss er Unterhalt an das Kind zahlen, aber kann es theoretisch von der Frau zurückfordern. Die Schwierigkeit besteht dann aber darin, dass man als Mutter meist einfach nicht genug Einkommen hat über lange Jahre, so dass nichts zu holen ist, ohne dem Kind zu schaden.
Man denke an Boris Becker, wo es ja Gerüchte gab, dass nur Oralsex stattgefunden hätte und die zukünftige Mutter dann das Sperma auf anderem Wege an die richtige Stelle gebracht hätte.
Und ich habe mal von einem Fall gehört, dass eine Angestellte aus einer Arztpraxis Sperma geklaut hatte und verwendet. Das konnte nachgewiesen werden und die Frau wurde natürlich entlassen und strafrechtlich verurteilt, aber Unterhalt stand dem Kind erst mal zu und bei ihr war nichts zu holen. Vielleicht könnte man hier noch gegen die Versicherung der Praxis herantreten.