Muss Unfallversicherung zahlen
Hallo, ich habe von einem Bekannten erfahren, dass er nach seinem Kreuzbandriss beim Fussball eine Zahlung der Unfallversicherung erhalten hat. Ich hatte vor ca. 4 Jahren folgende Situation: Habe mir beim Fussball spielen das Knie aufgeschürft. Nach 3-4 Wochen hat es sich entzündet und ich musste sofort operiert werden. Das Knie war voller Eiter und mein Schleimbeutel wurde entfernt. Zahlt eine Unfallversicherung in so einem Fall auch???
7 Antworten
Hallo, im Wesentlichen hat Klammlosewelt Deine Frage richtig beantwortet. Unabhängig von den von ihm getätigten Aussagen gilt aber folgendes: In 2008 wurde das neue Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG) eingeführt. Demnach hat man einen Leistungsanspruch, den man innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem Endes des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Damit hast Du also keine Chance mehr haben irgendeine Leistung (z.B. Krankenhaustagegeld) zu erhalten.
Für den Anspruch auf dauernde Invalidität gilt sogar eine noch kürzere Frist. Ein dauernder Schaden muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Unfalltag eingetreten sein und in 3 Monaten durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden. Auch diese Frist ist also weit überschritten.
Du kannst, solltest Du den damaligen Unfall gemeldet haben, ob noch (KulanZ) etwas machbar ist, stell Dich aber mal auf eine Ablehnung ein.
Die Unfallversicherung zahlt ja in erster Linie bei Invalidität, also bleibende Schäden nach einem Unfall. Dann kommts drauf an, ob Du Krangenhaustagegeld mitversichert hast, denn Du wurdest ja stationär im Krankenhaus aufgenommen.
Und dann kommts noch drauf an, ob Du lediglich in Deiner Freizeit Fussball spielst, oder aber in einem Verein (dann hast Du evtl. über den Verein Versicherungsschutz)
Auf jeden Fall solltest Du das mal Deiner Unfallversicherung melden. Das schadet ja nicht. Außerdem könnte es ja evtl. sein, dass Du bleibende Schäden davon trägst. Das stellt sich ja meist erst später heraus. Und wenn Du das zu spät meldest, zahlt die Unfallversicherung nicht, weil Du der rechtzeitigen Meldepflicht nicht nachgekommen bist.
Ja, natürlich. Wenn denn der Unfall fristgerecht der Versicherung mitgeteilt wurde und diesbezügliche Schäden/Krankenhausaufenthalte auch versichert wurden. Alles doch ganz einfach. Wurde nichts gemeldet bwz. wurde nichts vereinbart, kann eine Versicherung auch nichts ordnen.
Wenn dieser Unfall damals sofort als Unfall aufgenommen und dokumentiert worde wäre, hättest du eine Chance gehabt.
Heute brauchst du damit nicht mehr kommen.
frage doch die Versicherung, da geht du auf Nummer sicher
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