Muss mir das Sozialamt die Miete für eine Garage bezahlen...wenn ich anstelle einer normalen Wohnung drinn wohnen will?
Da ich seit 9 Jahren bei der Suche nach einer Sozialwohnung leider kein Glück habe.....möchte ich alternativ versuchen in einer Garage zu wohnen ! habe mich bei ca 1000 Wohnungen vergebens beworben ! bei immer über 500 Mitt-Bewerbern habei ich leider keine Chance !. Aber auch bei der Garagensuche in meiner Stadt fand ich in den letzten drei Jahren nur 4 in Nachbarstädten ! und die verlangen für die Garagenbewerbung: 3 Mieten Kaution und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und eine Schufa Bonitäts-Auskunft und eine Fotokopie von meinem Personalausweiß ....und angeblich verlangen die in Zukunft auch noch ein Führungszeugnis einen Detailirten Lebenslauf....und meine DNA also meinen Genetischen Code....und eine Geburtsurkunde...und einen Bürgen u.a....ist das wirklich so ?
9 Antworten
Nein. Nicht nur "muß nicht", sondern auch "darf nicht".
Aha...aber man darf allternativ als Obdachloser im Winter auf der Straße schlafen und erfrieren !. tolles soziales System👎 Danke Deutschland👎
Man darf nicht in einer garage wohnen.Das JC wird dir die Miete dafür garantiert nicht zahlen.
Aber auf der Straße schlafen kann doch auch nicht vernünftig sein ...da wäre eine Garage besser geeignet....und Menschenwürdiger...Die Ämter sind ja schließlich nicht in der Lage zu Menschenwürdiger Unterkunft zu verhelfen...da muss man dann halt improvisieren !. und es ist doch nicht Zuviel verlangt in einer Garage wohnen zu dürfen...Hunde müssen schließlich auch nicht auf der Straße schlafen...sondern in warmen Wohnungen oder zumindest in Hunde-Hütten !
Eine Garage ist kein Wohnraum und abgesehen davon hast du in einer Garage keine Ladungsfähige Anschrift und wärst (wenn du es doch machen würdest) nach dem Gesetz obdachlos. Ich würde dir empfehlen in abgelegenere Gebiete zu ziehen und wenn du dennoch in die Ballungsräume musst (berufliche Gründe etc), dass du mit dem Zug/dem Auto reinpendelst.
Außerdem kann ein Vermieter von dir alle Daten verlangen die er möchte, also ja er darf theoretisch auch deine DNA verlangen, schließlich willst du ja von ihm etwas...den Wohnraum oder die Garage. Dies nutzen einige Vermieter leider aus.
Aber eine Postadtesse kann doch ausreichen ! Und als Wohnung wird etwas bezeichnet....das feststehend und nicht Mobil ist..mund eine Deckenhöhe von mindestens zwei Metern hat......und das ist doch der Fall !. Also muss es das Sozialamt als BEWOHNBAHR aktzeptieten !? und die Miete dafür zahlen..,da sie onehin günstig ist...sogar die Miete für eine ,,PARZELLE ,, auf einem Campingplatz muss das Sozialamt bezahlen....wenn es DER EINZIGE WOHNSITZ ist !
Und ja...in Chamnitz gibt die wenigsten Bewerber für ne Mietwohnung innganz Deutschland.....villeicht sollte ich's da mal versuchen ?!
NEin zahlen sie nicht und du scheinst nur nach Normalen Wohnungen geschaut zu haben nicht nahc sozialwohnungen mit WBS schein!
Wen du so nichts fidest kläre mal ab was mit einer genossenschafts Wohnung ist!
Ein bürger kann gefordert werden und auch den ausweis als kopie alles andere sit nicht möglich da es die perösnlichkeitsrechte verletzt!
Also fas mit Genossenschafts-Anteilen ist echt ne Katastrophe ...das geht leider garnicht ! Die wollen qwasi Geld im Vorraus damit man dann auf einer Warteliste steht.....und das können locker 1000€ sein !. Und das Sozialamt übernimmt solche kosten aber nicht !. ...simdern nur Kautionen und Miete !
Ein Wohnberechtigungschein ist gut,..aber leider werden nie wohnungen vermietet wo sowas erforderlich ist...oder sigar Vorraussetzung !. .......da ich bereits meine friestlose Kündigung habe....wegen Schimmel in der Wohnung....anndem ich nicht Schuld bin.......würdenich mir darum gerne ein Baumhaus bauen...da man in Deitschland ja keine Wohnung finden kann.......wie kann ich dafür eine Baugenähmigung bekommen ?. Ansonsten muss ich mir ein großes Indianerzelt aufstellen....das ist nämlich dauerhaft erlaubt.....solange es kein. öffentliches Ärgerniss ist
es kann alles gefordert werden, niemand ist gezwungen es auch zu geben. Resultat ist natürlich keine Wohnung, aber das fällt unter Vertragsautonomie.
Garanen sind als Wohnung nicht zugelassen. NIEMAND zahlt dir die Miete dafür, und NIEMAND erlaubt dir, dort zu leben.
und angeblich verlangen die in Zukunft auch noch ein Führungszeugnis einen Detailirten Lebenslauf....und meine DNA also meinen Genetischen Code....und eine Geburtsurkunde...und einen Bürgen u.a....ist das wirklich so ?
Wer hat dir den DEN Schwachsinn erzählt? Das ist rechtswidrig.
Das wäre mir ziemlich neu, dass eine Garage "bewohnbares Gebäude" wäre.
Aber Die GEZ sagt zum Beispiel das JEDER der in einem zum wohnen geeignete Gebäude wohnt....GEZ bezahlen muss !. Dazu zählt alles das zum bewohnen gesetzlich geeignet ist...das ist dann zum beispiel ein Gebäude one Rädern( also nicht beweglich) und muss eine Mindest-Deckenhöhe von 2 Metern haben !. Also z.b. Eine Garage ! Ist demnach bewohnbahr !. und wenn man darin wohnt MUSS MAN dann auch GEZ bezahlen.......also ich lebe in einer Art Bungalow mit einer Deckenhöhe von unter 2 Metern....das gild nicht als Bewohnbar ....und darum dürfen die auch keine GEZ von mir verlangen !