Wenn ich eine Garage miete, ist es erlaubt dort zu wohnen?
Also schlafen usw. Oder ist es verboten? Ich meine, dann ist es ja zwar nicht mein Eigentum aber Besitz und somit kann ich alles damit machen, was ich will ohne es (oder den anderen) zu schädigen. Wo steht es denn zumindest verankert, wenn es verboten ist?
10 Antworten
Ja, es gäbe rechtliche Grundlagen.
Nach der jeweiligen LBO (Landesbauordnung) wäre die Benutzung als Wohnraum eine "Nutzungsänderung" die einer Genehmigung bedarf.
Dass man etwas anderes macht, als ein Fahrzeug darin einzustellen, halte ich noch nicht für Rechtswidrig. Ansonsten wäre die gesetzliche Grundlage wichtig.
Du hast eine Garage gemietet. Das was du vor hast ist nicht gestattet. Es wäre eine Umwidmung.
Das stimmt so nicht. Als Garage gemiete darf es auch nur als Garage genutz werden.
So ähnliche Situation gab es bei uns im haus auch. Ein mit Eigentümer im Haus hatte einen größeren Keller den er als Wohnung vermietete, da aber als Keller eigetragen durfte er es nicht vermieten und der Mieter musste unverzüglich ausziehen.
Hoffe konnte helfen. LG
Wer soll bitte überprüfen ob du da schläfst? Du kannst eine Garage auch 'nur' als Abstellkammer mieten, hat zumindest ein älterer Nachbar von uns, er fährt schon lange kein Auto mehr aber sein Keller ist ihm zu klein. Wenn du ein Auto hast passt es doch, schläfst du eben im Auto ;) Wenn ich jede Nacht in unserer Garage um Auto schlafen würde, würde das doch eh keiner mitkriegen... aber einen Hauptwohnsitz solltest du dann schon haben für die Post, Strom etc
Eine Garage als Abstellkammer zu benutzen ist verboten wenn man es nicht meldet.
Auf alle Fälle solltest du dein Vermieter darüber berichten, was du vorhast, denn er ist derjenige, der dir erlaubt ,was dort passiert