Kann ein Azubi für die eigene Hochzeit Sonderurlaub bekommen?
Hallo,
im Unterricht kam die Frage auf: "Kann ich für meine eigene Hochzeit Sonderurlaub bekommen?" Die Antwort vom Betrieb war, dass er normale Urlaub dafür beantragen muss, da es bei Azubis so selten vorkommt, steht ihnen kein Sonderurlaub zu. Ich finde es nicht richtig. Kann mir jemand sagen, ob ich richtig liege?
Danke im voraus
7 Antworten
Die Entscheidung, den Bund fürs Leben einzugehen, zelebrieren viele Heiratswillige ganz ausgiebig und planen schon lange im Voraus den perfekten Tag.
Zwar erwähnt § 616 BGB die Hochzeit nicht ausdrücklich als Freistellungsgrund. Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gehört sie jedoch zu den Gründen, die eine vorübergehende persönliche Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift entschuldigen.
Der Sonderurlaub beträgt in der Regel nur einen Tag. Für längere Feierlichkeiten und die Hochzeitsreise müssen Sie also auf das bestehende Urlaubstagekontingent zurückgreifen
Das setzt aber voraus, dass die gesetzliche Bestimmung des BGB § 616 nciht vertraglich ganz ausgeschlossen (was leider erlaubt ist) oder durch eigene vertragliche Sonderurlaubsregelungen ersetzt wurde.
Sieht eine solche Regelung dann keinen Sonderurlaub für diesen Fall vor, besteht auch kein Anspruch.
Die Antwort vom Betrieb war, dass er normale Urlaub dafür beantragen muss, da es bei Azubis so selten vorkommt, steht ihnen kein Sonderurlaub zu.
Das ist völliger Blödsinn!
Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten auch für Auszubildende.
Dazu zählt auch die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 Satz 1:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Wenn Du also heiratest, hast Du nach dieser Bestimmung Anspruch darauf, Sonderurlaub zu erhalten, weil auch (und nicht nur) die eigene Hochzeit zu diesen "Verhinderungsgründen" (Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 27.04.1982, Az.: 4 AZR 506/80) zählt.
Aber es gibt Ausnahmen:
Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, was leider erlaubt ist. In diesem Fall bleibt Dir nur, für die Hochzeit Urlaub zu nehmen.
Das gilt auch, wenn diese gesetzliche Bestimmung vertraglich (Einzel- oder Tarifvertrag) durch eigene (betriebliche) Regelungen ersetzt wird, wann Sonderurlaub zu gewähren ist; würde ein solcher "Katalog" die eigene Hochzeit nicht mit aufführen, hättest Du ebenfalls keinen Anspruch auf Sonderurlaub, sondern müsstest "normalen" Urlaub dafür nehmen.
Kann ich mir nicht vorstellen, die Lehrlinge werden ja auch immer älter oder jemand macht noch eine zweite Ausbildung und da ist man durchaus alt genug um zu heiraten.
Bei uns stehen jedem - egal ob Lehrling oder Angestellter - 3 Tage Sonderurlaub für die eigene Hochzeit zu.
Hey ;)
Wichtig: Meine Infos sind aus Österreich!!!
Bei uns in Österreich ist das egal ob Azubi/Lehrling oder normaler Arbeiter. Jeder hat bei seiner eigenen Hochzeit das Recht auf Sonderurlaub.
Auch Azubis dürfte da Sonderurlaub zustehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Ist sehr schwammig geschrieben.
Das ist natürlich dumm.
Das ist die einzige (zum Glück) arbeitsrechtliche Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch, deren Anwendung vertraglich (leider) ganz ausgeschlossen werden kann.
Allerdings kann die gesetzliche Bestimmung des BGB § 616 vertraglich ganz ausgeschlossen werden (leider) oder durch eigene vertragliche Sonderurlaubsregelungen ersetzt werden. Sieht eine solche Regelung dann keinen Sonderurlaub für diesen Fall vor, besteht auch kein Anspruch.