Muss Mediamarkt das Gerät austauschen oder reparieren?
Meine PS3 hat plötzlich Probleme beim Spielen, wodurch es unmöglich wird den Hauptnutzen zu gebrauchen.
Da ich seit 4 Monaten in der Gewährleistungzeit bin muss ich nun beweisen, dass es nicht meine Schuld ist.
Ich habe die Playstation 3 auf Werkzustand zurückgesetzt, aber das Problem besteht weiterhin. Damit ist ein Softwarefehler ausgeschlossen. Nun bleibt nur noch die Tatsache, dass es sich um einen Hardwaremangel handelt.
Da ich das Gerät noch nie geöffnet habe, was man an einer speziellen Schraube erkennen kann, also bin ich aus dem Schneider.
Der Mitarbeiter im Mediamarkt verweist mich aber immer nur auf die Sony-Website.
Was soll ich eurer Meinung nach sagen?
Ich bin weitestgehend eloquent, daher wäre eine kleine, aber schlagfertige Musterantwort für die Mitarbeiter und ggf. für den Filialleiter wünschenswert.
Eine genaue Aufklärung meiner Verbraucherrechte bezogen auf diese Situation wäre nicht schlecht. (Die Sommerferien haben das Wissen aus BWL leicht vernebelt :D)
4 Antworten
Hallo "Blokk93",
vorab bleibt festzuhalten, dass Deine PS3 einen Mangel im Sinne des § 434 BGB aufweist. Demnach hast Du bestimmte Rechte gemäß § 437 BGB.
Hierzu wird das Recht auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB bestimmt.
Du hast die demnach die Wahl:
- Entweder gehst Du zum Verkäufer und lässt Du die mangelhafte Kaufsache reparieren,
- oder Du äußerst den Wunsch, das man Dir eine mangelfrei Kaufsache gegen Rückgabe der mangelbehafteten Sache liefert.
Was Du wünschst, obliegt Dir.
Du darfst also entscheiden, was im Rahmen der Nacherfüllung mit der mangelbehafteten Kaufsache geschehen soll.
An Sony brauchst Du Dich betreffend der Garantie nicht verweisen lassen.
Zu Deinen Gunsten wird gem. § 476 BGB vermutet, dass der Mangel in den ersten sechs Monaten bereits bei Übergabe der Kaufsache bestand. Erst dann kehrt sich die Beweislast zu den Gunsten des Verkäufers um.
Tritt also bitte an deinen Vertragspartner (Media Markt) heran und äußere Deinen Nacherfüllungswunsch nach § 439 BGB (Reparatur oder Neulieferung).
Wünschst Du z.B. die Neulieferung einer mangelfreien Kaufsache, und der Verkäufer kann soeben diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschaffen und Dir zugängich machen, so kann er die gewünschte Art der Nacherfüllung ablehnen. Deine Nacherfüllung beschränkt sich dann auf Reparatur der mangelbehafteten Sache.
Verweigert der Verkäufer hingegen die Nacherfüllung, so ist diese als gescheitert anzusehen. Somit kannst Du gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern.
Gemäß § 440 BGB kannst Du einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung ebenfalls aussprechen, wenn die Reparatur des gleichen Fehlers zwei Mal fehlgeschlagen ist.
Für weiterführende Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
Viele Grüße, Will.
Hallo "imager761",
danke für Deinen Kommentar.
Hab ich etwas falsch verstanden? Die Aussage von "Blokk93", nämlich, "Da ich seit 4 Monaten in der Gewährleistungzeit bin (...)" werte ich so, dass die Gewährleistung erst seit 4 Monaten greift und die Kaufsache somit auch erst vor 4 Monaten erworben wurde.
Dann habe ich mich hierbei wohl versehen und die Frage falsch interpretiert.
Danke für den Hinweis und die Korrektur.
Grüße, Will.
Dafür ist auch Sony zuständig und nicht mehr Media Markt. Wende dich dort an den Support.. Aber was meinst du mit 'du bist seit 4 Monaten in der Gewährleistungszeit?' soll das heißen, du bistzt die Ps3 schon länger als 2 Jahre? Wenn ja, dann musst du mal in der Beschreibung suchen, ob Sony vielleicht noch eine Garantie drauf gepackt hat, dann sind sie nämlich dazu verpflichtet dir dieses Gerät umzutauschen. Wenn Nein, dann sind sie sogar vom Gesetz her verpflichtet was gegen dein Problem zu tun.
Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, wonach du einen Schaden beweisen mußt, der bei Übergabe schon bestand :-O
Mediamarkt handelt also gesetzeskonform, wenn es deine Ansprüche aus Sachmängelhsftung beim Hersteller überprüfen lassen will - erkennt SONY auf keinen Fabrikations- oder Materialfehler, leistet er keine Kulanzreparatur, sondern verweist auf unsachgemäßen Gebrauch, Fallschaden, eigenes Verschulden, fehelerhaftes (firmware) update, ... kannst du das Gerät nur auf deine Kosten herstellerseits reparieren lassen.
G imager761
Grundsätzlich muss Mediamarkt garnix. Außer sie haben in irgend einem Ramen eine Garantie oder ähnliches vertaglich eingeräumt.
Gerade bei So einem Technischem Gerät besteht meißt eine Garantie von 2 Jahre in der für Technischemägnel aufgekommen wird in form von Erstzung oder Reperatur.
Wenn es aber lediglich die Herstellergarantie ist kann Mediamarkt die PS3 nur zu Sony einschicken... muss aber nicht. Dann musst du sie einschicken, aber bitte auf außreichend dämmmaterial in der Verpackung sorgen, damit es keine fahrlässigen transportschäden gibt.
Alles richtig und doch hier falsch - denn es übersieht die Beweislastumkehr n. § 476 BGB :-O
Nach 6 Monaten muß der Händler garnichts und der Hersteller nur bei Mangel ab Übergabe :-O
G imager761