Wie schon beschrieben droht mir mein Nachbar es nicht mehr zu Dulden das mein Abwasser in seinen Kanal gelangt und von dort in den städtischen Hauptkanal.
Schönen Guten Tag an alle. Vielleicht weiß jemand Rat.
Ich wohne in meinem Elternhaus Baujahr 1954 in NRW. Bei uns in NRW ist es Pflicht eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 !!! durchzuführen. Diese habe ich bereits 2014 gemacht, alle notwendigen Reparaturen durchführen lassen und besitze nun eine 30 Jahre gültige Bescheinigung der städtischen Entwässerungsbetriebe das meine Leitung komplett restauriert und dicht ist. Mein Kanal endet am Grundstück des Nachbarn und es verlaufen von mir keine Rohre durch das Grundstück meines Nachbarn.
Mein Abwasser läuft in einen Revisionsschacht auf dem Grundstück des Nachbarn und von dort in die städtischen Abwasserkanäle.
Auch wurde mir von der Fachfirma bestätigt das die Rohre zum städtischen Kanal und der Renovierungsschacht auf dem Nachbargrundstück komplett in Ordnung waren und keine Sanierung notwendig war. Es wurde lediglich beim Nachbarn Leitungen am und im Haus saniert womit ich eigentlich nichts zu tun habe da dies ja auch gar nichts mit meinem Grundstück zu tun hat. Diese Reparatur am Haus des Nachbarn soll relativ teuer saniert worden sein.
Mein Grundstück wurde 1954 bezogen und das Abwasser verlief in eine Sickergrube. Das Nachbarhaus wurde etliche Jahre später erbaut und irgendwann als die neue Entwässerung gebaut wurde, ist meine Sickergrube an das Netz des Nachbarn automatisch angeschlossen worden. Der Hauptanschluß liegt ca 10 Meter auf der Gegenüberliegenden Straßenseite. Mein Nachbar möchte nun das ich die Meter neu aufreißen lassen soll und einen eigenen Zugang zum Kanal benötige da er dies nicht mehr dulde. Dabei ist es nicht einmal 1 Meter vom Revisionsschacht bis zum Gehweg wo mein Abwasser mit einfließt.
Es gibt auch keine Pläne mehr aus den genannten Jahren, insbesondere sei es auch für mich unrelevat da laut Abwasserbetriebe keine Rohre von mir auf dem Nachbargr.liegen
Desweiteren beruft sich mein Nachbar bei Nichteinhaltung auf sofortige Schließung meines Kanals sofern ich nicht einen eigenen Kanal von ca 10-11 Metern legen lasse was nach Auskunft des Dichtheitsprüfers in keinster Weise der Notwendigkeit und Finanziell in einem Verhältnis steht.
Dann will mich mein Nachbar wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme mich hinsichtlich eine weitere Klage anstreben das ich meinen gesamten Baumbestand an der Grundstückgrenze entferne da Ihm diese Bäume angeblich Licht wegnehmen und Nadeln (es sind Fichten ca 30-35 Jahre alt) auf sein Grundstück fallen. Der Neue Eigentümer des Nachbargrundstückes hat dies vor ca 7-9 Jahren vom EX Eigentümer welche verstorben bzw im Pflegeheim verweilen erworben. Es war Ihm seinerzeit bekannt das ich den Baumbewuchs habe und auch über die Abwassersituation Kenntnis habe. Dies wurde von Anfang geduldet,gibt mir nun Frist von 2 Wochen Bäume und 6 Monate Neuverlegung Kanal V.Dank
Ja das stimmt. Aber Ich weiss es nicht "offiziell", sondern nur über Mitarbeiter der Gemeinde.
Ich hätte vielleicht anders fragen sollen. Muss der Bürgermeister bzw die Gemeinde, direkte Anwohner darüber informieren?