Muss man nach dem Tod, Knöllchen gezahlen?
Hallo, wir haben einen Sterbefall im Kollegenkreis. Und sind uns nun nicht einig, ob man ein Bußgeld nach dem Ableben bezahlen muss. Kennt sich jemand aus?
8 Antworten
wen der strafzettel auf die gestorbene person ausgestellt ist muss er nicht bezahlt werden die können schlißlich nicht erwarten das andere einen strafzettel bezahlen
Grundsätzlich ist es so dass Rechte und eben auch Pflichten auf die Erben über gehen. Von daher müssten also die Erben das Knöllchen bezahlen.
Aber es gibt auch einen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter. Ruf doch einfach mal bei der Bußgeldstelle an und schildere den Sachverhalt. Vielleicht ist der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin ja so nett und stellt den Fall ein.
Einen Rechtsanspruch auf Einstellung gibt es jedenfalls nicht.
Wie soll das denn funktionieren? Der Tote kann nichts mehr bezahlen.
Und als Erbe würde ich die Serbeurkunde zur Bußgeldstelle schicken - damit hätte sich das Thema erledigt. Kann natürlich sein, dass die Behörden sich an die Erben wenden, aber wohl bei kleinen Beträgen eher unwahrscheinlich.
Man selber bezahlt nach dem Ableben sowieso nichts. Andere bezahlen das vermutlich ebenfalls nicht:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=101505
Wie im vorher benannten Portal erwähnt:
verbindlichkeiten gehen ja auf die Erben über, ibnsofern..
Aber w ird das wirklich noch vollstreckt? Naja, wenn ne Mahnung kommt.. dann müßte man sich drum kümmern
als Erbe schon ...