Muss man jemandem helfen, den man aus Notwehr ausgeknockt hat?
Nehmen wir mal an, er hat zugeschlagen, man ist ausgewichen und hat in mit einem Kick ins Gesicht ausgeknockt. Muss ich ihm helfen oder kann man einfach weggehen.
Zuviel Zeit mit ausweichen usw als das es Notwehr war und sowieso unterlassenes Hilfeleistung recht ist kompliziert
Ich kann laut Gesetz doch schon angreifen wenn er die Fäuste hoch nimmt. Ist doch ein bevorstehender Angriff
7 Antworten
Das kommt auf die Schwere der Verletzung und das Maß seiner Hilflosigkeit an. Wenn er medizinische Versorgung bräuchte, sich diese nicht selber besorgen kann (z.B. durch Anruf) und du diese nicht bestellst, könnte das unterlassene Hilfeleistung sein.
Das weiß ich doch nicht. Ich verlasse die Gefahrenzone, da ist mir mein wohl wichtiger
Wegrennen kannst du nicht, das wäre unterlassene Hilfeleistung. Aber du musst natürlich auch nichts tun, was dich selbst ins Kreuzfeuer geraten lässt.
Hier eine Geschichte von meinem Trainer, er hatte bereits so eine Situation.
Das war Abends auf einem Parkplatz nach Veranstaltung. 2 betrunke Pöbel haben Stress gesucht. Die Situation konnte nicht geklärt werden, wodurch es zu einem Angriff kam. Ähnlich wie in deiner Beschreibung hat er einen der beiden Ausgeknockt, während sein Bruder den anderen kontrolliert hatte. Er ist da geblieben und hat die Polizei und einen Krankenwagen gerufen. Das war mehr als Nötig, der Angreifer hatte einen gebrochenen Kiefer.
Gut ausgegangen ist das aber auch nicht für meinen Trainer und seinen Bruder. Sie wurden nämlich wegen schwerer Körperverletzung angezeigt. Das war ein langer sehr kostenspieliger Prozess, der hinterher fallen gelassen wurde, Aussage gegen Aussage bestand.
Er wurde also angegriffen, hat sich Sachgemäß verteidigt, auch noch Hilfe gerufen und hatte danach Monatelang Stress und hohe Anwaltskosten.
Was also machen?
Rufe einen Krankenwagen. Du brauchst nicht deinen Namen zu sagen oder wo du wohnst, oder sonstwas über dich. Du brauchst auch gar nicht Polizei rufen. Der Notarzt reicht. Wenn Sichergestellt ist, dass dem verletzten Angreifer geholfen wird und er versorgt ist, kannst du ja abhauen. Aber unterlasse niemals eine Hilfeleistung. Das ist Strafbar.
Gut, das ist einer der besten Antworten hier danke👍🏻
Entschuldigung, da hätte ich mich nicht so ausdrücken dürfen, das weiß ich leider nämlich gar nicht so genau. Auf jeden Fall hatte der Aggressor mehrere Brüche erlitten.
Erste Hilfe ist Pflicht, du muss wenigstens einen krankenwagen rufen oder andere Passanten um Hilfe fragen
So meine Meinung
Wir müssen auch bei Grün über die Strasse gehen.
Interesssante Frage. Aber spinnen wir die mal weiter. Echte Notwehrsituation, Du verteidigst Dich und der Gegner verstirbt leider. Müsse man da wirklich am "Tatort" bleiben? Und wenn ja warum?
Aber in Deinem Fall, wärst Du tatsächlich verpflichtet erste Hilfe zu leisten und/oder mind. Hilfe herbei zu holen.
Das kann schonmal passieren das einer stirbt wenn man ihm mit dem Schienbein den Kiefer wegkickt und er dann mit dem Hinterkopf auf dem Boden landet. Schwierige Situationen, hätte aber nicht passieren, keiner hat um einen Angriff gebeten.
Als Richter würde ich ohne viel reden Freispruch geben
Tja. Rechtstheorie und Rechtspraxis. Da wurden schon Menschen, die eindeutig in Notwehr gehandelt hatten, verurteilt. Z.B. hier: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei-art-106990
Damit ist die Notwehrsituation beendet und du bist natürlich verpflichtet, zu helfen, ansonsten ist das unterlassene Hilfeleistung.....
Und was ist wenn ich erzähle ich hatte eine Panikattacke und musste wegrennen? Dann geht das doch
Dann glaubt der Richter dir das, oder nicht....
Wirklich wegen "schwerer" KV? Das scheint mir recht unwahrscheinlich.