habe aus notwehr jemanden krankenhausreif geschlagen jetzt was tuen?
jemand hatte mich auf der straße von vorne gewirkt und dann habe ich mich halt mit einer drehung und einem stoß von dem gegner befreit dann habe ich ihm einen kettenfauststoß (eine technik aus wing chun wobei mehrere fautsschläge in einer geraden linie verlaufen) ins gesicht verpast leider habe ich ihn jetzt so ordenlich getrofen das er das bewustsein verlor und somit im krankenhaus landete ich dachte das hält er aus da er körperlich stärker ist als ich nun ich habe meine eigenen schläge unterschätzt jetzt habe ich eine anzeige am hals was soll ich jetzt machen?
13 Antworten
du solltest dir zunächst einen anwalt suchen. oder eine kostenlose beratungsstelle aufsuchen. eigentlich sollte es sich dabei noch um notwehr handeln, solange du direkt nach seinem angriff (?) dich gewehrt hast...
ah mir ist die intensive notwehr aus unseren fallbesprechungen eingefallen. hab mal in wikipedia gleich nachgeschaut: Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, mithin die Erforderlichkeit seiner Abwehrhandlung, so liegt ein intensiver Notwehrexzess vor. Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (den sog. asthenischen Affekten) handelte. Entgegen dem Gesetzeswortlaut (vgl. § 33 StGB) handelt es sich nach rechtswissenschaftlich wohl herrschender Meinung[5][6] um einen Entschuldigungsgrund und nicht bloß um einen persönlichen/subjektiven Strafausschließungsgrund. Nach beiden Ansichten ist jedoch eine strafbare Teilnahme an der Exzesshandlung möglich (vgl. § 29 StGB).
Wird der Täter hingegen von sthenischen (kraftvollen) Affekten wie Wut, Zorn, Kampfeseifer, Eifer- oder Eigengeltungssucht zu einem intensiven Notwehrexzess hingerissen, haftet er grundsätzlich voll. Ihr Hinzutreten schadet jedoch der Feststellung von asthenischen Affekten und der Anwendung von § 33 StGB nicht, wenn es sich um ein Motivbündel handelt.
wenn du noch in gefahr warst, als du ihn von dir weggedreht warst, dann war das sicher noch notwehr. ansonsten wird es schwer. dann handelt es sich um eine extensive notwehr, die strafbar ist.
Dir einen Anwalt suchen um möglichst billig davon Wegzukommen. Notwehr kannst du nur geltend machen, um einen Angriff, auf dich abzuwehren. Da hast du sicher übertrieben. Im günstigsten Fall ist das Notwehrexzess. Wenn es länger gedauert hat oder du in einem Kampfsport ausgebildet bist, ist das gefährliche Körperverletzung. Solltes du keine Vorstrafen und dein Gegner keinen bleibenden Schäden haben, kommst du strafrechtlich günstig weg. Die Krankenhauskosten und das Schmerzensgeld können dich aber ein paar Tausend Euro Kosten.
Auf Notwehr plädieren.
Notwehr, definitiv, soll man sich erwürgen lassen, wenn jemand auf offener Straße einen erwürgen will? NEIN, er hat eigentlich garkeint Recht dazu. Wenn DU sogar den Krankenwagen gerufen hast, denke ich dürfte das deine Chancen sogar nochmehr erhöhen.
du solltest bei deiner Vernehmung in jedem Fall verschweigen (was dein gutes Recht ist), dass du Kampfsporterfahrung hast.
ich habe ihn mit einer drehung und gleichzeitig einem stoß auf die brust von mir weggestoßen und damit er nicht auf die idee kommt mir einen überraschungsangriff zu verpassen habe ich ihm noch einen kettenfauststoß auf´s gesicht verpasst allerdings war ich da noch fast unter schok und habe nur das angewand was ich in der kampfschule gelernt habe eigendlich hatte ich mir ja geschowren das ich meine kentnisse auf der straße nie anwenden werde weil ich wuste das es gefählich ist und das es dem gegner böse enden könnte und nun ja jetzt haben wir den salat gilt das immernoch als notwehr? also zumm absicherung noch einige schläge verpasst?