Rechtfertigt Anspucken eine Notwehrreaktion?

17 Antworten

Kann er sich auf Notwehr berufen?

Vermutlich nicht, nein. Er hat, entsprechend deiner Schilderung, keinen "Gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" beendet sondern "nur" das Anspucken vergolten. 

Aber letztlich wird das ein Richter zu klären haben. 


Edit: 

Er sollte sich wirklich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. 

Das war keine Notwehr.
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist,
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html

ES1956  15.02.2017, 11:21

In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten. Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ -- 2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä. Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen. Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten (sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln

schmerberg  15.02.2017, 12:41
@ES1956

Ist ja OK, aber der Richter liest in Gesetzen, nicht im Duden

kevin1905  15.02.2017, 13:31
@schmerberg

In § 32 StGB steht ebenso nichts von "Verhältnismäßigkeit".

ES1956  15.02.2017, 13:54
@schmerberg

Dann sag doch mal in welchem Gesetz was von "Verhältnismäßig" steht? Am Besten im Zusammenhang mit Notwehr. 

Das war eine Überreaktion und keine Notwehr. Ich würde sogar Vorsatz unterstellen. Völlig zu Recht angeklagt, solche brutalen Schlägertypen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Jake1865  18.02.2018, 09:36

Natürlich war es Notwehr. Mach dich erstmal mit der Gesetzeslage vertraut bevor du so einen Unfug schreibst. Wenn mich einer anrotzt, sorge ich dafür das der das nie wieder machen kann. Einen Angriff auf meine Würde und Ehre brauche ich mir nicht bieten zu lassen. Dagegen werde ich mich reflexhaft wehren.

Gruß Jake

Nein, kann er nicht. Die Reaktion Deines Freundes geht weit über das Maß einer Notwehr hinaus.

Das Bespucken von Menschen ist ein Akt der Aggression. Ziel ist es, sein Gegenüber in der Öffentlichkeit zu erniedrigen, zu bedrohen und die eigene Überlegenheit zu demonstrieren.

Vom Bespucken geht aber keine Gefahr für Leib und Leben aus (außer der Spucker hat eine schwere ansteckende Krankheit wie Tuberkulose) und so entfällt das Argument "Notwehr".

Es ist aber auch verständlich, dass ein halbwegs normaler Mensch das nicht einfach hinnimmt, sondern sicht wehrt. Wenn es in der Folge zu einer tätigen Auseinandersetzung gekommen ist, kann man sich nur auf "Affekthandlung" berufen, was es ja ist.

Es gibt natürlich auch Christlich geprägte Gutmenschen die dafür plädieren den Spucker auch die andere Backe hin zu halten. 

kevin1905  15.02.2017, 13:30

Vom Bespucken geht aber keine Gefahr für Leib und Leben aus

Das ist überhaupt nicht erforderlich bei der Notwehr.

Auch Abseits von Leib und Leben gibt es schützenswerte Rechtsgüter und darunter auch die persönliche Ehre, oder Eigentum, etc.

Versucht mich jemand anzuspucken und ich schlag ihm bei dem Versuch die Kauleiste raus ist das sicherlich durch Notwehr gedeckt.

Laut Schilderung des Fragestellers lief das aber so nicht ab.

MaikGoldAnwalt  15.02.2017, 17:21
@kevin1905

Versucht mich jemand anzuspucken und ich schlag ihm bei dem Versuch die Kauleiste raus ist das sicherlich durch Notwehr gedeckt.

:D ^^