Muss man Gewerbe abmelden, wenn man nicht mehr im Gewerbe arbeitet?
Ich habe Anfang 2012 ein Gewerbe angemeldet, eigentlich nur für zwei Monate. Ich bin seitdem in Festanstellung, habe aber das Gewerbe nicht abgemeldet. Ist das notwendig?
5 Antworten
Du kannst es auch ruhen lassen. Dadurch ersparst Du Dir laufende Kosten.
danke
du solltest dem finanzamt zumindest mitteilen, dass dein gewerbe zur zeit ruht. wenn du nicht wieder in die selbständigkeit zurückkehren möchtest, empfiehlt sich eine vollständige abmeldung.
Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt, ist man gemäß § 14 Abs. 1 GewO genauso verpflichtet, es abzumelden, wie vor anzumelden. Je länger die Verspätung wird, um so höher kann das Bußgeld für die NIchtabmeldung bzw. verspätete Abmeldung werden ! Also geh zu deinem Gewerbeamt und melde es ab, wenn du es nicht mehr ausüben willst.
Das Gewerbe sollte man abmelden, wenn man sich in einer Festanstellung befindet und keine Erträge mehr aus dem Gewerbe erwirtschaftet. Solange das Gewerbe als angemeldet gilt, kommen Kosten auf dich zu. Z.- B. die IHK mit dem Kammerbeitrag den du zahlen musst. Das Finanzamt wird von dir eine Steuererklärung verlangen. Wenn du dir all diese Arbeiten und Kosten ersparen willst, dann melde das Gewerbe unverzüglich ab. Solltest du wieder mal ein Gewerbe betreiben wollen, kannst du es ja wieder anmelden.
nein, auch ruhend melden
Es gibt im Gewerberecht kein "ruhend melden". Es gibt nur Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung.
danke