Anfahrtskosten eines Handwerkers mit Stundenlohn erlaubt?
Wenn ein Elektriker zu einer kleineren Reparatur bestellt wird, darf dann die Zeit seiner Anfahrt und Rückfahrt von bzw. zu seinem Firmensitz mit dem gleichen Stundenlohn in Rechnung gestellt werden, die auch für seine Arbeit berechnet wird?
4 Antworten
Ja, die Anfahrt darf mit dem Stundenlohn des Handwerkers berechnet werden.
Bei kleineren Aufträgen, die nur eine Stunde oder weniger dauern, sei es üblich, die An- und Abfahrt zu berechnen.
Die Fahrtkosten können mit einer Pauschale, aber auch als Arbeitszeit berechnet werden. Das ist legal.
Normalerweise gibt es eine Anfahrtspauschale und ein Stundenlohn + Ersatzteile.
Eigentlich wird eine fahrtpauschale berechnet.
Ja, das darf man.
Schließlich wurden ja auch nur die real anfallenden Kosten berechnet. Darüber gibt es auch entsprechende Gerichts-Urteile.
Ja, ja, "eigentlich" und "normalerweise", so kenne ich das auch.
Wenn aber eine Firma aber Kilometergeld von 0,60 EU vom Firmensitz und zurück berechnet, dann zum Arbeitseinsatz, der 0,75 Std, beträgt, die Anfahrt und Rückfahrt zusätzlich mit dem gleichen Stundensatz zu je 0,5 Stunden in Rechnung stellt;
und dann am nächsten Tag dasselbe noch einmal, weil ein benötigtes Ersatzteil (ein simpler Ein-Aus-Schalter) nicht im Werkzeugwagen vorhanden war und aus der Firma geholt werden musste:
Darf die Firma das? Muss das bezahlt werden, wenn man zuvor kein Angebot eingeholt hat? (was angesichts der gegenwärtigen Problematik, überhaupt einen Handerker zu bekommen, kaum durchführbar ist)