Muss ich einen Handwerker, den der Vermieter schickt in die Wohnung lassen
Hallo
Zuerst mal zu meiner Wohnungssituation.
Ich wohne in einem Haus in dem nur Praktikanten wohnen. In meiner Wohnung sind wir zu fünft. Mein Vermieter wohnt nicht bei uns. Ich wohne dort von August bis Mitte Februar.
Zu meinem Wohnungseinzug gab es noch keine fest installierte Heizung. Ist mir aber erst nach dem Einzug aufgefallen, da ein Heizkörper hängt der allerdings nicht angeschlossen ist. Aktuell heitze ich mit einem Elektro-Ofen (der ist in Ordnung braucht allerdings viel Strom).
Seit dem ich dort eingezogen bin will er die richtige Heizung anschließen. Dazu ist er mindestens einmal pro Monat bei mir im Zimmer gewesen. Teils mit und teils ohne Anmeldung. Einmal wurde sogar wirklich was gemacht (Löcher gebohrt) Die anderen Male hieß es der Handwerker muss sich die Situation anschauen. Jetzt hat er für Mitte Januar einen Handwerker bestellt, der angeblich die Heizung tatsächlich einbaut.
Da ich Mitte Februar ausziehe, habe ich ihn gebeten die Heizung dann einzubauen. Als Antwort habe ich bekommen, dass er sich nach dem Handwerker richten muss und man eine Heizung nicht einzeln einbauen kann. Es werden nämlich auch noch in anderen Zimmern Heizungen verbaut.. Er hat mir damit zu verstehen gegeben, dass ich im Prinzip keine andere Wahl habe.
Meine Frage: Muss ich den Handwerker reinlassen? bzw. Hat jemand ne Idee wie ich Ihn noch bis Mitte Februar hinhalten kann?
Bin über jede Hilfe dankbar
4 Antworten
Deiner Schilderung nach, darf wie angekuendigt, in deiner Wohnung die Heizung gelegt werden.
Wegen deiner Bequemlichkeit, diese Tortur zu umgehen, kommen alle betroffenen Mieter in Mitleidenschaft und Chaos wuerde entstehen.
Der gesunde Menschenverstand sagt doch hier schon, das muss sein, ansonsten ziehe vor der Installation aus und Ruhe ist.
hinhalten bis mitte feb. kannst du normalerweise nicht. als vermieter ist er gehalten, notwendige reparaturen zeithah (bei heizungen jetzt wohl sehr aktuell) durchzuführen/lassen. verweigen darfst du eigendlich nicht.
eine andere schiene ist es, wenn er irgendeinen schwarzarbeiter in deine bude schickt. ( deine schilderung legt den verdacht nahe) ohne anständigen arbeitsauftrag, brauchst du keinen rein zu lassen. er muß sich also autorisieren, und das ganze sollte dann auch behördlich IO laufen.
die zweite schiene bezieht sich auf die rechtmäßigkeit des handwerkers in meinen privaträumen. was du sagst ist zwar auch richtig, aber ich muß nicht hinz und kunz in meine bude lassen.
Muss ich den Handwerker reinlassen?
Sie haben eine Duldungspflicht.
bzw. Hat jemand ne Idee wie ich Ihn noch bis Mitte Februar hinhalten kann?
Es kann teuer werden, wenn Sie den Handwerker nicht reinlassen!
Du wirst diesen Handwerker reinlassen müssen. Ansonsten kannst Du die Extrakosten tragen. Der Handwerker kann nicht einfach vor Deiner Tür stehen und reinwollen. Da Du dies aber jetzt schon weißt, wann er kommen wird, hast Du keine andere Möglichkeit.
Die zweite Schiene ist blanker Unsinn. Kein Handwerker muss sich Dir gegenüber als "nicht schwarz" ausweisen. Wie soll er das denn tun? Es geht Dich schlicht nichts an. Was die Gewährleistung angeht ist das eine Sache zwischen Auftraggeber also Vermieter und Auftragnehmer und was das steuer-/sozialrechtliche anbelangt, sind es die Finanzbehörden. Falls Du einen begründeten Verdacht hast, kannst Du so etwas anzeigen. Andernfalls kann es Ärger für Dich geben und teuer werden.