Fensterbauer beschädigt Stromleitung
Hallo zusammen,
wir haben neue Fenster bekommen. Beim Ausbau des alten Fensters hat der Handwerker mit einer Säge ein dahinterliegendes Stromkabel für eine Außenbeleuchtung zerstört. Er hat es nicht bemerkt. Nachdem das neue Fenster nun eingebaut ist, habe ich festgestellt, daß das Licht nicht mehr funktioniert. Der Handwerker will die Kosten für den Elektriker nicht übernehmen, da er "nicht wußte", daß ein Kabel dahinterliegt. Eine Versicherung für solche Fälle hätte er auch nicht. Die Schlußrechnung habe ich leider schon bezahlt, der Fehler wurde erst danach offensichtlich.
Muss ich nun die Kosten für die Reparatur selbst tragen oder welche rechtlichen Anspruch habe hier gegenüber dem Handwerker?
Bin schon auf eure Antworten gespannt!
9 Antworten
Meines Wissens nach muss er den Schaden bezahlen. Und wenn er ein Offizielles Gewerbe hat, dann muss er eigentlich auch eine Versicherung haben. Wenn er sie nicht hat, ist das nicht Dein Problem. Wir hatten eine Ähnlichen Fall: Bei der Renovierung unseres Bades haben die Verputzer in eine Stromleitung gebohrt. Es musste ein Elektriker kommen. Das haben die aber auch anstandslos übernommen, wir haben uns noch nicht mal um den Elektriker gekümmert, das haben die alles organisiert. Mach Dich bei einem Anwalt schlau, wie Du am besten vorgehen kannst.
Was für ein doofer Vogel. Wahrscheinlich habt ihr heimlich das Kabel durchgesägt, als er mal auf der Toilette war, was? ;-) Ich würd zum RA gehen. Wie gesagt, dass er keine Versicherung hat, istnicht Dein Problem.
da die aufforderung bei der firma fruchtlos verläuft,gehe zu ein ra,kein weiteren schriftverkehr mehr machen,um eine verzögerung zu vermeiden,räumt der ra selbst eine bereinigungsfrist ein, um den schaden zu behebn
den schaden zu erstatten ist der verursacher, verantwortlich egal waum/wieso/weshalb/
Soweit mir bekannt kann man Mängel in einem gewissen Zeitraum Angeben. Ist dieser Vertrichen geht das nicht mehr . Müsstest mal in den AGBs nachlesen oder alternativ nen Ra zu diesem Thema Befragen.
Das Kabel war offensichtlich absolut unzulässig, laienhaft verlegt. Da er mit dem Kabel an so einer Stelle nicht zu rechnen braucht, kann er auch nicht haftbar gemacht werden.
stimmt nicht
dann erzähl mal ...
Es gibt Verlege richtlinen für Kabel verlegung so darf an Fenstern und Türen kein Kabel liegen sondern im Abstand von 10-20 cm.
Hallo Mietzie, vielen Dank. Der Handwerker hat ein offizielles Gewerbe angemeldet, verneint jedoch die Existenz einer Versicherung. Indirekt hat er mir unterstellt, es könne ja sein, daß das Licht schon vor dem Einbau beschädigt war... Er will die Beweislast auf mich abschieben.