Wann zahlt man Miete und Kaution?

6 Antworten

Die Miete ist zu Mietbeginn fällig, genauer gesagt sie muss am dritten Werktag angewiesen sein.



Kaution

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Stromanbieter sucht man sich in der Regel selbst; es sei denn Strom ist inbegriffen in der Miete.



Miete ist immer im voraus fällig.

Strom zahlt man extra an seinen gewählten Stromanbieter zu einem im Vertrag genannten Termin. Die meisten Stromanbieter buchen die Kosten vom Konto ab.

Wie die Kaution bezahlt wird, kann mit dem Vermieter verhandelt werden.

mariontheresa  26.03.2017, 14:46

Ohne Kaution kein Schlüssel.

johnnymcmuff  26.03.2017, 22:30
@mariontheresa

So handhaben es manche Vermieter bzw. man bekommt den Mietvertrag nicht, wenn die Kaution nicht vorher bezahlt wird.

Rechtlich gesehen, darf man die Miete in drei Raten zahlen, aber wo kein Kläger da auch kein Richter und als Interessent möchte man die Wohnung und da zahlt man dann auch manchmal alles vorab.

verreisterNutzer  13.12.2017, 19:31
@mariontheresa

Selbstverständlich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Der Schlüssel ist natürlich bei Mietzahlung zu dem im Mietvertrag genannten Einzugsdatum auszuhändigen.

chucknils  26.03.2017, 14:51

Strom zahlt man extra an seinen gewählten Stromanbieter zu einem im Vertrag genannten Termin. Die meisten Stromanbieter buchen die Kosten vom Konto ab.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch Vereinbarungen, da sind die Stromkosten in einer Nebenkostenpauschale enthalten, die an den Vermieter und nicht an den Stromversorger zu zahlen sind.

Wann die Miete fällig wird, ist ebenfalls nicht unumstößlich auf "im voraus" festgelegt, auch wenn das eher die Regel ist.

anitari  26.03.2017, 14:58
@chucknils

Wann die Miete fällig wird, ist ebenfalls nicht unumstößlich auf "im voraus" festgelegt,

Doch im BGB.

§ 556b
Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag
der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Vertraglich kann natürlich ein anderer Termin vereinbart werden. Solange das nicht zum Nachteil des Mieters ist, völlig in Ordnung.

Ist mietvertragliche eine Mietsicherheitszahlung (Kaution) vereinbart, ist die erste Rate zum Mietbeginn (nicht Vertragsunterzeichnung!) fällig. Die beiden Folgezahlungen (3 Raten sind Mieterrecht lt. BGB) sind jeweils mit der Miete in den Folgemonaten fällig.

Die Miete ist bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus anzuweisen. Das steht eigentlich schon so im BGB, aber nicht eindeutig. Deshalb hat der BGH das nochmals voriges Jahr klargestellt. Auch wenn in Mietverträgen steht bis 1. des Monats oder bis 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters gebucht. Bei Anweisung bis 3. Werktag kann durchaus die Miete erst einige Tage später gebucht werden. Das ist dann kein berechtigter Grund für den Vermieter abzumahnen oder gar zu kündigen.

Miete und die vereinbarten Betriebskosten ist monatlich im Voraus, spätestens aber am 3. Werktag zur Zahlung anzuweisen.

Strom für die geht fast immer extra an den Anbieter. Wann die Abschläge zu zahlen sind steht im Vertrag.

Kaution darf in 3 Raten gezahlt werden. die erste bei Mietbeginn, die anderen 2 zusammen mit der Miete in den Folgemonaten.

Regelmäßig bezahlt man am Monatsanfang die Inclusivmte an den Vermieter.

Eine evtl. Ratenzahlung der Kaution musst Du mit dem Vermieter absprechen. Die 1.Rate wird bei oder vor Einzug fällig - je nach Vereinbarung.

Deinen Stromabschlag bezahlst Du entsprechend der vorgegebenen Zahlungstermine an den Versorger.

johnnymcmuff  26.03.2017, 22:27

Eine evtl. Ratenzahlung der Kaution musst Du mit dem Vermieter absprechen. 

Nein, dazu gibt es §551 BGB, man darf in drei Raten zahlen, eine abweichende Klausel ist unwirksam.

Die 1.Rate wird bei oder vor Einzug fällig - je nach Vereinbarung.

Auch hier ist es eindeutig, mit der Zahlung der 1. Miete ist auch die erste Rate der Kaution fällig.

Das Geld muss am 3. Werktag angewiesen sein.