Muss man die Nachtspeicherheizung immer zahlen?
Hey wir wollen uns eine WOhnung Mieten in der Nachtspeicherheizungen stehen.
Ich habe bei der Wohnungsgesellschaft gefragt ob wir die Heizung trozdem zahlen müssen auch wenn wir diese auf 0 beziehungsweise auf ,,aus'' stellen, da die dinger einfach 140 Euro im Monat kosten können und das einfach zu Teuer ist. Sie antworteten mir daraufhin mit (Ja, wenn ihr die aus macht dann müsst ihr diese auch nicht zahlen)
Jetzt habe ich aber eben von meinem Vater und von anderen leuten gehört dass man diese auch zahlen muss wenn sie aus geschaltet sind.....
Weis da jemand eine Antwort? wir wollen morgen den Mietvertrag unterschreiben....
lg Chris
6 Antworten
Die 140 €/Monat sind eine Vorrauszahlung auf den Jahtesverbrauch.
Der wird bei dieser Wohnung zunächst mit 1.680 €/Jahr eingeschätzt. Und das kann stimmen.
Das Ihr im Sommer nicht heizt ist klar, machen andere auch nicht. Die Heizöfen sind alle ausgeschaltet.
Die Stromversorger möchten nur eine gleichbleibende monatliche Vorrauszahlung, weil nicht jeden Monat der Zähler abgelesen wird.
Sonst müsstet Ihr z.B. im (und nur für den) Januar etwa 400 € zahlen und im August nichts.
Gruß Dietmar Bakel
Natürlich und wie möchtest Du denn z.B. im Winter heizen? Dann gibt es ja noch die Nebenkostenabrechnung und verbrauchst Du entsprechend weniger, dann erhältst Du eine Rückzahlung. Man kann Heizkosten natürlich auch pauschal abrechnen, doch Nachtspeicheröfen sind teuer in der Unterhaltung und wenn die schon älter sind, dann steht da noch das Asbest im Raum.
Nachtspeicheröfen werden mit Strom betrieben! Wenn Du die nicht anstellst, dann hast Du wohl keinen Verbrauch, doch so sieht es ja auch bei einer Öl- oder Gasheizung aus. Die Kosten werden dann aufs Jahr umgelegt und das ist auch gut so, denn wenn man sonst in der 2. Jahreshälfte das Doppelte zahlen muss, dann wird es wohl knapp. Der Stromanbieter zählt auch nicht jeden Monat die Zähler ab.
Fragt Lieberr nach einer Wohnung mit Heizkörpern den 140€ Strom sind nicht Wahrscheinlich für 2 Personen das sind die kosten für eine Person und du must es an den Stromlieveranten bezahlen Vor 4 Jahren waren 150 € bei eine Person Üblich und das war bevor der Strom auf 23 cent ging bzw demnächst auf 24 cent..Heizt ihr nicht habt ihr Schimmel in der Wohnung und ärger mit eurem Vermiter Auch sind Nachtspeicherheizungen nicht mehr Sinvol in der heutiegn zeit..
2 Strom gehört zu den teuersten Sachen zu heizen außerdem ist das nicht nur für den Nachtspeicher.2.1 Als Pärchen wäre ohne Nachtspeicher die stromkosten schon um die 100 also wären es eher 250€ an Stromkosten.
3 Such Weiter und passt auch auf das keine Gastherme in eurer wohnung ist.Weil auch da extra kosten auf euch zukommen..
4 Wen ihr bei einer Wohnbaugeselschaft eine Wohnung sucht dan sagt nur eine mit Heizkörpern und ohne Gastherme in der Wohnung damit zahlt ihr im Schlimsten fall nach einem harten Winter zb 150€ nach oder auch mal mehr oder weniger.
5 Öl Gas oder Kraftwerk bzw Blovckheizwerk ist Sinvoller da es als mieter wesentlcih billieger ist soagr eine Fernheiheziung.
Nachtspeicherheizung funktioniert mit Strom! Und wenn die aus sind wird kein Strom verbraucht und du musst auch nicht zahlen. Aber trotzdem viel Spaß beim frieren im nächsten Winter.
Der Winter ist schon ne andere Geschichte, mir geht es um den Sommer, aber trozdem danke.
Das was Ihr im Sommer Zahlt, aber nicht verbraucht, kommt Euch in den Heizmonaten zu gute. Denn da kann der Verbrauch 2 - 3 x so hoch sein.
Was hat die Wohnungsgesellschaft damit zu tun?
Da Nachtspeicherheizungen mit Strom betrieben werden ist hier der Stromanbieter Dein Vertragspartner.
Sie antworteten mir daraufhin mit (Ja, wenn ihr die aus macht dann müsst ihr diese auch nicht zahlen)
Das ist schlicht Blödsinn. Die Abschläge sind ja ein Mittelwert von 12 Monaten. Heißt das was Ihr in den heizfreien Monaten einspart, weil kein oder nur geringer Verbrauch, komm Euch in den Heizmonaten zugute.
Selbst wenn Ihr ganzjährig die Heizung ausstellt müßt Ihr zahlen, nämlich die Grundgebühr.
Nachtspeicheröfen haben praktisch gar keine Unterhaltungskosten. Und das mit dem Asbest kommt erst zum tragen wenn die Öfen entfernt werden. Und das ist dann Vermietersache.