Von wem wird ein schufa auskunft verlangt?

4 Antworten

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Das ist durchaus möglich. Möglicherweise reicht dem Vermieter auch eine Schufa-Auskunft. Das liegt in seiner Entscheidung. Ich selbst möchte selbstverständlich von beiden eine Schufa-Auskunft, wenn beide im Mietvertrag stehen sollen.  Ich hatte schon mal den Fall, dass ein Pärchen partout nur eine Schufa-Auskunft einreichen wollte. Das wars dann mit der Wohnung - da ist doch was faul.

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 16:28

Ja sry meinte das umgekehrt

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:39

stimmt. und wie wäre es an eine junge Familie zu Vermieten? Mann,20, im moment noch ein unbefristeter Vertrag hat aber schon einen befristeten in Aussicht gestellt bekommen, Frau, 18, Schülerin, 2-jährige Tochter, keine Haustiere.

TrudiMeier  02.09.2016, 14:42
@MausZoey14

Meine Wohnung ist schon vermietet - an eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und Hund. :-)

Wieso wechselt der Mann von einem unbefristeten in einen befristeten Arbeitsvertrag? Bist du dir sicher, dass das nicht umgekehrt ist?

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:31

Warum nicht an Lehrer, Anwälte und Architekten ?

TrudiMeier  02.09.2016, 14:34
@MausZoey14

Lehrer wissen grundsätzlich alles besser!  Für einen Architekten ist grundsätzlich jeder Mangel ein Baumangel. Und Anwälte sind mir zu anstrengend. :-)

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:06

da das dann meine erste wohnung ohne meine eltern sein wird kenne ich mich da überhaupt nicht mit aus - was sollte man beim ersten besichtigungstermin alles an unterlagen mitbringen?

TrudiMeier  02.09.2016, 14:12
@MausZoey14

Von Vorteil wäre sicherlich eine Schufa-Auskunft, Gehaltsbescheinigungen und eine Mieterselbstauskunft. Es ist immer von Vorteil, wenn ein Mieter seinen ganzen Kram schon dabei hat. Mitbringen MUSS man eigentlich nichts, denn du guckst dir die Wohnung ja nur an. Diese Unterlagen wird der Vermieter aber sehen wollen, wenn er sich für euch entscheidet. Ihr solltet dem Vermieter die Unterlagen aber nicht gleich in die Hand drücken. Guckt euch die Wohnung an, wenn sie euch zusagt und sie gern nehmen würdet, könnt ihr dem Vermieter sagen, dass ihr eure Unterlagen mitgenommen habt und ihr sie ihm gleich zeigen könnt. Es macht einfach einen guten Eindruck.

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:17
@TrudiMeier

okay dann werden wir das schon alles besorgen bzw. ausfüllen. worauf achten vermieter denn so - bzw. was sind ausschlusskriterien für mieter. weißt du das?

TrudiMeier  02.09.2016, 14:27
@MausZoey14

Meist kommt es eh auf den ersten Eindruck an. Ich persönlich achte schon auf das äußere Erscheinungsbild. Sauber gekleidet, Haare gewaschen usw. Wie tritt er auf? Freundliches "Guten Tag" oder "Hallo" oder schnoddriges "Hi"? Anzahl und Größe vorhandener Haustiere. Und natürlich die Arbeit. Jemand mit Festvertrag hat natürlich bessere Chancen als ein 450-€-Jobber. (Beispiel)   Mieter die mit dem Auto kommen: Ist das Auto gewaschen oder siehts aus als hätte es gerade die Ralley Paris-Dakar hinter sich? Eigentlich sinds Kleinigkeiten, die den Ausschlag geben. Wenn ich schon bei der Besichtigung den Eindruck habe, dass ich mit dem als Mieter Ärger bekomme, dann vermiete ich nicht an den. Man sagt der ideale Mieter ist ein berufstätiges Paar, das nie zu Hause ist. Es kann sich aber auch rausstellen, dass der ideale Mieter eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und Hund ist.

Übrigens: Ich vermiete grundsätzlich nicht an Lehrer, Rechtsanwälte und Architekten. :-)

Das macht jeder Vermieter anders. Manche verlangen eine Schufa-Auskunft, manche nicht.

Insbesondere bei größeren Immobilienunternehmen ist die Wahrscheinlichkeit aber recht hoch, dass eine solche Auskunft verlangt wird.

Die "kleinen" Privatvermieter verzichten nach meinen Erfahrungen eher darauf.

Das liegt im Ermessen des Vermieters. Wenn einer einer von beiden negative Schufa hat würde ich persönlich zB. garnicht vermieten.

Manchem Vermieter verlangt auch gar keine schufa sondern zB. eine Arbeitsbescheinigung oder ein annehmbaren Bürgen.

Nebenbei halte ich aus rein praktischen Gründen einen gemeinsamen Mietvertag für keine gute Idee.

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:04

warum hältst du den für keine gute idee?

MAB82  02.09.2016, 14:07
@MausZoey14

Aus rein rationalen und zugebener Maßen unromantischen Motiven. Kenn vermutlich einfach zu viele Bekannte die später Probleme bekammen, wenn beide Vertagspartner nicht mehr an einem Strang ziehen. Nicht so ganz ernst nehmen, sind halt persönliche schlechte Erfahrungen.

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:10
@MAB82

aber ist es nicht so das man den anderen einfach so aus der wohnung werfen kann wenn nur einer im mietvertrag steht?

MAB82  02.09.2016, 14:15
@MausZoey14

Das ist richtig. Aber genau das kann man auch als Nachteil sehen, weil der Vermieter einen nicht einfach aus dem Vertrag entlässt wenn man ausziehen möchte und der andere nicht. Ist halt nur eine pessimistische was wäre wenn Überlegung.

TrudiMeier  02.09.2016, 14:17
@MausZoey14

Nicht, wenn derjenige, der nicht im Vertrag steht, die Miete monatlich regelmäßig auf das Konto des anderen überweist. So ist ein mündlicher Mietvertrag entstanden, der vom Hauptmieter nur mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden kann. Bedeutet also - von heute auf morgen rauswerfen ist nicht drin.

Ein gemeinsamer Mietvertrag ist für den Vermieter von Vorteil, weil beide gesamtschuldnerisch haften. Allerdings kann einer allein nicht kündigen. Ausziehen könnte er selbstverständlich, ist aber weiterhin für die volle Miete haftbar. Somit kann ein gemeinsamer Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden. Das ist meist mit viel viel Ärger verbunden, wenn sich das Pärchen mal trennen sollte.

MausZoey14 
Beitragsersteller
 02.09.2016, 14:20
@TrudiMeier

wie sollte man das dann machen? mein freund zahlt die miete allein und ich bin noch schülerin mit einer tochter. würdet ihr es da für sinnvoller halten wenn nur er im mietvertrag steht?

MAB82  02.09.2016, 14:28
@MausZoey14

Es kann in beide Richtungen schief gehen. Angenommen ihr habt Streit und beschließt euch zu trennen. Steht ihr beide im Mietvertrag müsste einer freiwillig verzichten damit, der andere weiter wohnen kann. Steht nur einer im Mietvertrag hat derjenige das Hausrecht und kann schlimmstens fall aus der Wohnung verweisen. Das sind hier jetzt aber wirklich schon sehr negative Szenarien, die man nicht überbewerten sollte. Berate dich am besten mit Personen deines Vertrauens.

TrudiMeier  02.09.2016, 14:28
@MausZoey14

Auf alle Fälle. Ihr haftet gemeinschuldnerisch. Zahlt dein Freund die Miete nicht, hält sich der Vermieter an dich.

TrudiMeier  02.09.2016, 14:32
@MAB82

Steht ihr beide im Mietvertrag müsste einer freiwillig verzichten damit, der andere weiter wohnen kann

Nicht nur das. Der Vermieter muss der ganzen Sache auch noch zustimmen. Wenn der den verbleibenden Partner nicht als alleinigen Mieter haben möchte, bleibt wiederum nur die gemeinsame Kündigung. Der Vermieter hat da nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden. Man kann sich noch so einig sein, wenn der Vermieter nicht so will , dann ist die Einigkeit der Mieter auch für die Katz.

Meistens werden beide Vertragspartner auf Bonität überprüft. 

Wenn du jetzt auch einer von diesen " ich habe einen Schufa Eintrag wegen Handy Rechnung "Leuten bist, dann sag ihm das. 

Vermieter mögen Mieter die ehrlich sind.....