Wie viel unterhalt muss man bei einem Nettogehalt von 1600 für beide Kinder zahlen?
Wie viel unterhalt muss man bei einem Nettogehalt von 1600 für beide Kinder zahlen?
10 Antworten
Düsseldorfer Tabelle....gibt´s bei Google
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
das Alter der Kinder spielt eine Rolle
Schau mal nach der "Düsseldorfer Tabelle" im Internet. Die wird im Allgemeinen als Orientierung genommen von Jugendämtern und Familiengerichten.
Es kommt auch darauf an, wie alt die Kinder sind.
Meine Antwort war nach wenigen Minuten da, eine Reaktion von dir blieb bislang aus. Schade! Über ein 'Danke', bzw. eine positive Bewertung, hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.
Das kann man so pauschal nicht beantworten,weil zu deinem monatlichen Nettoeinkommen noch Einmalbezüge / Sonderzahlungen dazu kommen können,die dann durch 12 Monate geteilt und zu deinen 1600 € Netto addiert würden !
Dann muss geklärt werden was du z.B.an berufsbedingten Aufwendungen geltend machen kannst,also was dann am Ende an bereinigtem Nettoeinkommen übrig bleiben würde.
Angenommen es kämen nochmal auf den Monat verteilt 150 € dazu,hättest du dann um die 1750 € Netto,dann könnte man z.B. eine Pauschale für die berufsbedingten Aufwendungen ansetzen,dass wären dann vom Nettoeinkommen 5 %,bei Vollzeitbeschäftigung min. 50 €,max. aber 150 €,liegen die tatsächlichen Aufwendungen höher,dann muss das nachgewiesen werden.
Dir müssten dann also bei angenommen 1750 € min. 50 € bzw.5 % = um die 87 € abgezogen werden,sind die tatsächlichen Aufwendungen höher müsstest du das nachweisen.
Blieben angenommen dann 1600 € Netto übrig,dann müssten dir derzeit 1080 € Netto als Selbstbehalt bleiben,es könnten dann max. 520 € für den Unterhalt eingesetzt werden.
Würden deine Kinder aber normalerweise einen höheren Anspruch haben,dann muss eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden,dann würde je nach Alterstufe prozentual verteilt.
An deiner Stelle würde ich mir mal einen Termin zur Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht machen und da etwas Geld investieren,denn über kurz oder lang könnte sich das auszahlen.
Der Mindestbetrag für ein Kind unter 6 Jahren liegt bei 251€ im Monat.
Ganz nach unten scrollen, da ist die Tabelle mit den Zahlbeträgen.