Muss man den Grundpreis vom Strom bezahlen , wenn der Strom gesperrt war?
Guten Abend,
vom 07.02.2011 bis zum 22.12.2011 war bei mir der Strom gesperrt weil ich die Nachzahlung nicht zahlen konnte. Nun bekam ich heute die Jahresrechnung und da war der Grundpreis mit aufgezählt. Man hat ihn wie folgt beanschlagt.
Verbraucherpreis HT (netto)
Zeitraum , Preis pro Jahr , Tage , anteilige Tage , Summe
15.06.11 - 31.12.11 , 78.00€ , 365 , x 200 , 42.74€
Meine frage ist die , wieso werden die 200 Tage angerechnet ? Hätte ich bis heute kein Strom würden sie doch auch wegfallen oder ? Muss ich den Grundpreis überhaupt für die 200 Tage bezahlen , weil ich ja bis zum 22.12.2011 ja gesperrt gewesen bin. Ich habe im Internet bis jetzt nichts gefunden. Müsste ich nicht nur die 9 Tage also vom 23.12.11 bis zum 31.12.11 zahlen?
Danke für die Antworten
Mfg Rolf
3 Antworten
Der Grundpreis für den Strom ist ähnlich der Grundgebühr für Deinen Internetanschluß. Der Stromlieferer ist nicht dafür verantwortlich, wenn Du Deine Nachzahlung für eine erbrachte Leistung nicht aufbringen kannst.
Da siehst Du etwas falsch. Die Nachzahlung muß ja von der Stromlieferung vor der Sperrung gewesen sein.
Der Grundpreis besteht zum einem aus der Zählermiete :(
Also ist das eine Art "Zwangsabgabe" ob ich den Zähler nutzte oder nicht zahlen muss ich dann wohl?
Ich hab das noch gefunden : Zählermiete
Für jeden genutzten Wohnraum muss es einen Stromzähler oder eine Messuhr geben. Der Endverbraucher muss dem Stromversorger für die Installation des Stromzählers eine Zählermiete zahlen. Diese wird in der Stromrechnung ausgewiesen.
Fragt sich nur ob man das auch MUSS bezieht man kein Strom.
Danke schonmal für die Antwort.
Hallo Rolf, Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist der Anteil des Gesamtpreises, welcher auf die Nutzung des Stromnetzes mit Zähler an den Betreiber oder Besitzer des Stromnetzes zu bezahlen ist und der Arbeitspreis der Preis je kwh, welcher für den verbrauchten Strom bezahlt wird. Auf dem Strommarkt gibt es nun eine Reihe von Anbietern, welche Strom einkaufen und liefern ( Arbeitspreis ) aber nicht gleichzeitig Besitzer des Stromnetzes sind und deshalb den Netzbetreiber ( meist die großen Stromkonzerne Eon, RWE usw. ) die Benutzung des Stromnetzes samt Meßeinrichtung ( Zähler ) bezahlen müssen und Dir in Form des Grundpreises berechnen. Wenn Du also einen Stromvertrag hast fällt der Grundpreis oder Netzentgeld immer an, egal ob Du nun Strom verbrauchst oder nicht. Betreiber des Stromnetzes ( steht am Zähler ) und Stromlieferant sind meist nicht der Gleiche. Das Stromnetz kann z.B. Eon gehören und der Stromlieferant ist z.B. eprimo. Deshalb mußt Du ja auch, wenn Du umziehst den Zähler bei Eon abmelden und nicht bei eprimo. Oder wenn Du mit einem neuen Lieferanten einen Vertrag abschließt und diesem nicht das Netz samt Zähler gehört, muß dieser beim Netzbetreiber die Einspeisung beantragen. Deshalb dauert ja auch der Lieferantenwechsel etwas länger. Sonst können die doch gar nicht Deinen Verbrauch miteinander abrechnen. Der Stromlieferant hat doch gar keinen Zähler. Nur wenn Netzbesitzer und Stromlieferant der Gleiche ist, wäre das der Fall. War das verständlich ?
Das ist richtig , Aber im Zeitraum vom 15.06.11 - 31.12.11 hat man mir nur eine Leistung von 9 Tagen erbracht. Oder sehe ich da was falsch?