Kann mann wegen schulden ein Haftbefehl bekommen
und wenja gibt es da Möglichkeiten daran etwas zu ändern auser abzubezahlen
8 Antworten
Nun da ist klar zu unterscheiden
Nur weil man Schulden hat kommt man nicht in Haft in Deutschland
Aber es gibt ein paar Unterschiede dabei
Wer zur EV aufgerufen wird und nicht zum Termin erscheint der wird per Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher zu Gericht gebracht.
Wer dann die Angaben verweigert geht in Beugehaft für ein paar Tage oder solange bis er bereit ist die EV ab zu geben dabei werden aber die Schulden nicht weniger
Wer Schulden beim Staat hat und diese nicht bezahlt der kann ins Gefängnis kommen und seine Schulden dort in Form von Tagessätzen absitzen
Für Privatschulden kommt man also somit nicht in Haft ausgenommen der EV wie geschrieben steht
der wird per Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher zu Gericht gebracht.
Ähm nein. Der wird allenfalls vom Gerichtsvollzieher zur JVA gebracht. Alternativ nimmt der Gerichtsvollzieher aber einfach die Vermögensauskunft ab.
Wer Schulden beim Staat hat und diese nicht bezahlt der kann ins Gefängnis kommen und seine Schulden dort in Form von Tagessätzen absitzen
Nein, das ist nur bei Geldstrafen möglich.
Puhhhhh vielen Dank ich dachte schon die ganze zeit das auch mit Privat Schulden sei danke du bekommst dafür hilfreichste Antwort
Es gibt zwei Möglichkeiten, "wegen Schulden" einen Haftbefehl zu bekommen:
Das eine wurde schon mehrfach beschrieben: Der Haftbefehl, falls Du Dich weigerst, die sog. "Vermögensauskunft" abzugeben.
Die andere Möglichkeit besteht natürlich immer, wenn Deine Schulden durch eine Straftat entstanden sind - wenn Du z.B. einen Betrug begangen hast. Das kann durchaus auch sein, wenn Du Dinge bestellst, obwohl von vornherein klar ist, dass Du sie nicht bezahlen kannst.
Da müsste aber bis zu einer Haftstrafe schon einiges passieren...
Der Nachweis gilt ja schon als erbracht, wenn der Gläubiger den Richter überzeugen kann, dass dem Schuldner hätte klar sein müssen, dass er die bestellte Ware nicht wie vereinbart bezahlen kann - hinter reiner Ahnungslosigkeit kann man sich also nicht unbedingt verstecken.
Gerade bei exzessiven Versandhandelsbestellungen argumentieren die Anwälte der Versandhäuser genau in diese Richtung - damit der Schuldner sich nicht durch ein Insolvenzverfahren aus der Affäre ziehen kann, denn Schulden aus Straftaten bleiben ja nach einer Insolvenz bestehen.
Haftbefehl nur dann, wenn es unterlassen wird die "Eidesstattliche Erklärung" , nach Aufforderung, abzugeben. Dieser Haftbefehl beinhaltet die Vorführung zur Abgabe dieser. Beugehaft (zivilrechliches Ordnungsmittel ) hingegen ist eine Form eines Ordnungsmittels, wenn Bedrohungen und/oder Gewalttätigkeiten gegen Vollstreckungsbeamte vorausgegangen sind , wie auch bei Unterlassungsverfügungen. Ein Haftbefehl wird jedoch zur Ergreifung, vorausgehen. Auch bei Geldstrafen kann, wenn diese wegen Verstoßes gegen Anordnungen erfolgt sind ( Ordnungstrafen - /geld), über einen ausgestellten Haftbefehl zur Festsetzung, Beugehaft angeordnet werden. Wenn zu große Schulden bestehen, sollte die "Eidesstattliche Erklärung" erfolgen oder ein Privatinsolvenzverfahren angestrebt werden. Letzteres hat den Vorteil, dass nach 7 Jahren die Schulden erlassen werden. Man wird allerdings verpflichtet , jede Arbeit aufzunehmen , die die Schuld reduzieren kann. Ist ein Arbeitsverhältnis vorhanden und der Schuldner leistet Zahlungen über den Freibetrag hinaus, kann die Wartezeit auf 3 Jahre verkürzt werden. Liebe Grüße
Ja, kann man. Ja, die Vermögensauskunft abgeben...
was ist das ?
Das was man früher "Eidesstattliche Versicherung" nannte...
achso ok und wie kann ich das machen
Beim Gerichtsvollzieher, der Dir mit der Verhaftung droht...
Und noch früher 'Offenbarungseid'. zum Nachlesen:
Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert er die Abgabe der Auskunft ohne Grund, so erlässt das zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl (§ 802g ZPO)
Wie heisst das heute?
Vermögensauskunft, steht doch da...
Also ich kann dir von einem Freund erzählen, dem vor kurzen genau das passiert ist. Seine Schulden (handyvertrag) gingen schon über einen Gerichtsvollzieher. Er musste auch die eidesstattliche Versicherung abgeben. Nach ner Zeit als er trotzdem nicht gezahlt hat, kam dann der rosarote Brief mit Haftbefehl. Er hat aber sofort beim Gerichtsvollzieher angerufen, eine Ratenzahlung ausgemacht und dann wurde er gleich aufgehoben.
Im Fall des Betruges hast Du natürlich recht. Es muß allerdings der Vorsatz nachgewiesen werden. Ist eine gute Antwort, wofür ich Dir einen Punkt zukommen lasse und kein Problem damit habe. Liebe Grüße