Forderungsmanagement KOHL KG drohen mit Haftauftrag?
Hallo wer hat Erfahrungen mit KOHL KG??Ich mache mit denen jetzt schon über ein halbes Jahr darum...die lassen sich ja auf GAR NIX ein.Weder Ratenzahlung noch sonst etwas...!!! Ich hab denen meine Jobcenter bescheide schon alles zugeschickt das ich alleinerziehende Mama von 2 Kindern bin und den betrag nicht aufeinmal zahlen kann...ich bitte um ratezahlung....NIX gar nix. Schreiben dir mir tatsächlich zurück ich wäre in einer guten wirtschaftlichen lage ich würde mich wegen betrug strafbar machen....ich hätte irgendwo noch ein Konto mit Geld drauf...das ich nicht lache alles gelogen...die haben das jetzt ans Mahngericht schon weitergeleitet alles... Jetzt ist vor 2 tage nochmal von KOHL KG was gekommen sie bieten mir nochmal an den betrag bis zu einem gewissen frist zu bezahlen ansonsten gehts weiter mit einem Haftauftrag oder Pfändungsmaßnahmen bzw Vollstreckung... Was meinen die mit Haftauftrag...muss ich da ins Gefängnis wegen denen oder wie?Das war ja kein Bußgeld oder so...der ursprüngliche Gläubiger war lichtblick AG (Strom und Gas).... Ich weiß mir mit denen nicht mehr zu helfen die lassen Sachen raus da kann man nur mit dem Kopf schütteln...is ja alles nicht wahr!!! Wollen mich wegen Betrug anzeigen muss man sich mal vorstellen??! Jetzt kommen die mit Haftauftrag...???!! Ich hoffe es antwortet jemand... LG
9 Antworten
Gib mal etwas mehr Infos zur Forderung !
Ansonsten tricksen Inkassofirmen gerne wenn es um die Gebühren geht
Vorgerichtliche Inkassogebühren sind meistens nicht durchsetzungsfähig und werden auch nicht eingeklagt
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Keine ratenzahlungsvereinbarung mit einem Inkassounternehmen
Sei froh das Du da noch nichts unterschrieben hast Lass Dir da keinen Bären aufbinden
Auch die Drohung mit der Betrugsanzeige ist lediglich die letzte Möglichkeit zu Potte zu kommen - Derartige Anzeigen werden - falls sie erfolgen - meistens eingestellt
In Anbetracht der Formulierung, dass du angeblich wohlhabend wärst und deswegen wegen Betrugs strafbar machen würdest, würde ich exakt auf eine Art und Weise reagieren: Direkt zur Polizei und Strafanzeige wegen Nötigung, sowie wegen Ankündigung einer Straftat (Dich anzuzeigen und dort unwahre Angaben zu machen oder frei erfundene Geschichten zu melden, ist nämlich eine Straftat von denen).
Ich vermute mal aus deiner Schilderung, dass es bereits einen Vollstreckungstitel gibt, weil du einen Mahnbescheid hattest, dem du nicht widersprochen hast, richtig? Sprich: Es kam schon etwas von einem Gericht? Der grundsätzliche Tipp: Sobald ein GV kommt, lass ihn rein. Er wird in der Wohnung schauen, ob du Vermögen hast (teure Möbel usw.). Ihm zeigst du deine Kontoauszüge bzw. Bescheide vom Jobcenter und viel mehr passiert dann nicht. Der Gerichtsvollzieher wird dem Inkasso dann mitteilen, dass bei dir nichts gepfändet werden kann. Termine beim Gerichtsvollzieher unbedingt wahrnehmen. Bist du verhindert, beispielsweise krank, dem GV sofort bescheid geben, dass du wegen Krankheit den Termin nicht wahrnehmen kannst und zusätzlich ein ärtzliches Attest ausstellen lassen und dem GV ggf. aushändigen als Beweis.
Wenn es eine Kontopfändung gibt, beantragst du ein Pfändungsschutzkonto (direkt mit deiner Bank sprechen). Du darfst nur ein P-Konto haben. Und dein Konto sollte allgemein nicht überzogen sein. Der Bank direkt auch Bescheide vorlegen, so dass klar ist, dass du Mutter zweier Kinder bist. Damit wird der Pfändungsfreibetrag nämlich hochgesetzt.
Und wie gesagt: Gehe zur Polizei und zeige die an. Dann hören die mit dem Mist auch auf.
Noch ein Nachtrag: Zeitgleich unter www.rechtsdienstleistungsregister.de das für das Inkasso zuständige Gericht raussuchen. Dieses Anschreiben und eine Bschwerde einreichen. Formulierungshilfe gebe ich dir gerne per PM.
Gute und ausführliche Antwort
Du mußt denen SOFORT einen Brief Einschreiben Rückschein zu senden, in dem steht, das Du die Forderung nicht auf einmal begleichen kannst, aber zur Ratenzahlung bereit bist. Da Du Hartz 4 beziehst, teile ihnen das auch noch mal mit. Und dann!!! Weise sie auf Ihre SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT!!! hin. Das ist ganz wichtig, die sind nämlich auch verpflichtet, den entstandenen Schaden nicht mutwillig zu vergrößern, indem sie dir immer weitere Kosten aufdrücken, sondern zu mindern. Und da sie über deine Zahlungsunfähigkeit informiert sind, wissen sie, das weitere Kosten zu nichts führen würden.
Diesem Rat auf keinem Fall Folge leisten. Zum einen könnte dies als Schuldanerkenntnis -auch für die vermutlich völlig überzogenen Gebühren -ausgelegt werden.
Sozialleistungen dienen der Sicherung des Unterhalts. Niemand kann verlangen hiervon Rückzahlungen vorzunehmen.
Naja, sie hat aber schon damit angefangen. Diesen Brief schreiben und ab dann einfach nichts mehr, egal was von denen kommt.
Das bringt nichts mehr. Die haben bereits die Schwelle der Nötigung weit überschritten. Da noch irgendetwas erreichen zu wollen, bringt nichts. Einfach voll auflaufen lassen, wenn man nur H4 kriegt. Nach Monaten oder Jahren der erfolglosen Vollstreckungsversuche werden die der Erfahrung nach ganz handzahm. Zudem: Die Strafanzeige haben sie sich verdient und das wird auch bei den deutlichen Formulierungen weiterverfolgt. Dann werden die auch richtig handzahm und irgendwie versuchen, das aus der Welt zu schaffen.
@gegnhang
Gut gemeint - aber eine Ratenzahlungsvereinbarung ausgerechnet mit einem Inkassobüro ist nicht zu empfehlen
Es kann vom Gerichtsvollzieher ein Haftbefehl beantragt werden wenn man sich weigert die eidestattliche Versicherung abzugeben,das ist das einzige wo ein Haftbefehl möglich ist,das Inkassounternehmen kann keinen Haftbefehl beantragen,das sind leere Drohungen,mehr nicht!Und alles andere sind Einschüchterungsversuche,die drohen nur,lasse Dich nicht einschüchtern,gehe mit den Schreiben zur Verbraucherzentrale,die werden denen kräftig auf die Finger klopfen,das geht zu weit was da mit Dir gemacht wird!
Hallo
ich denke in diesem Fall wird es Zeit sich mit allen verfügbaren Mitteln zu wehren.
Ich schlage vor wie folgt nachzugehen:
1) Soweit noch kein Mahnbescheid erlassen wurde, widersprechen Sie der Forderung - egal ob berechtigt oder nicht. Solange Ihnen nicht nachgewiesen wurde, das Sie die Rechnung und Mahnung erhalten haben, sind Sie nicht im Verzug und müssen noch nicht zahlen. Teilen Sie dem Inkassobüro schriftlich (Einschreiben) mit das Sie die Forderung nicht anerkennen.
2) Ist der Mahnbescheid bereits erlassen, lassen Sie es einfach darauf ankommen. Teilen Sie dem Inkassobüro schriftlich mit das Sie zahlungsunfähig sind. Reagieren Sie danch auf keinerlei Schreiben des Inkassobüros, verbieten Sie dem Inkassobüro Sie anzurufen. Der Gläubiger oder das Inkassounternehmen können dann nicht mehr tun als ein Gerichtsvollzieher zu beauftragen (kostet dem Gläubiger wieder eine Menge Geld) Sobald der Gerichtsvollzieher kommt wird dieser festtstellen das es nichts zu pfänden gibt. Der Gläubiger kann max die Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung verlangen. Dann ist auch hier Schluss. Legen Sie das Schreiben des Inkasobüros mit der Haftandrohung der Polizei vor und erstatten Sie Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Unterzeichner des Schreibens. Suchen Sie dringend eine Schuldnerbeatung auf, oder beantragen Sie unter Vorlage der Inkassoschreiben einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Mit diesem erhalten Sie Hilfe bei einem Rechtsanwalt.
Wird Zeit diesem "Unternehmen" das handwerk zu legen.
Falls Sie Formulierungshilfen etc benötigen bitte eine PN an meine mail.
Ich würde gar keine Kommunikation mit dem Inkassobüro führen. Die Einschaltung an sich verstößt schon gegen § 254 BGB.