Sparbuch im ALG 2 Antrag angeben?
Hallo. Ein Freund muss für den Übergang wahrscheinlich erstmal ALG 2 beantragen. BIsher war er bei seinen Eltern in der Bedarfsgemeinschaft. Seine Eltern hatten nie erwähnt, dass er ein Sparbuch besitzt, würde er oder die Eltern deswegen Ärger kriegen wenn er das jetzt angeben würde ( er ist unter dem Freibetrag). Kann das Arbeitsamt durch seine Tests, die sie machen sehen, was er auf dem Konto und dem Sparbuch hat und was für Ein und Abgänge da gehen oder nur wenn er die Kontoauszüge vorzeigt? Wie ist das wenn er da wieder austritt, können die sein Konto immer noch überprüfen und wie wäre das Ganze wenn er irgendwann wieder ALG 2 beantragen müsste? Danke schonmal
3 Antworten
Wenn er das Sparbuch nicht angibt, könnte es Sozialbetrug sein. Er muß die Formulare wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Frage ist also weniger, ob es ihm angerechnet wird, sondern ob er sich strafbar machen will. Wenn das herauskommt, kann es richtig teuer werden und zu einer Vorbestrafung führen, die wiederum bei Bewerbungen hinderlich sein kann (wenn z.B. ein Führungszeugnis vorgelegt werden muß).
Meines Wissens (ich bin mir aber nicht ganz sicher) müssen Kontoauszüge aller Konten für die letzten 3 Monate vorgelegt werden.
Zinserträge werden dem Amt gemeldet. Damit wissen die, ob noch Sparguthaben vorhanden ist.
Es werden definitiv alle Konten (und dazu gehört eben auch ein Sparkonto) abgefragt im Antrag.
Beim Sparbuch hat man gewöhnlich nicht so viele Bewegungen wie beim Girokonto - Kopie machen und fertig und dann mit einreichen.
Immerhin bestätigt man auf dem Antrag mit seiner Unterschrift, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden.